Von Hans-Georg Maaßen
Mit seinem sogenannten „Klima-Beschluss“ vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht eine der folgenreichsten und zugleich problematischsten Entscheidungen seiner Geschichte gefällt. Kaum ein anderes Urteil aus Karlsruhe hat so tief in Wirtschaft, Energieversorgung, Gesellschaft und das Verhältnis zwischen Staat und Bürger eingegriffen wie dieses. Heute, nur wenige Jahre später, bröckeln die wissenschaftlichen Grundlagen, auf die sich das Gericht gestützt hat, zusehends – und zwar selbst innerhalb der grünen Klimaforschung.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile des damaligen Klimaschutzgesetzes für verfassungswidrig. Es begründete dies mit der Doktrin der „intertemporalen Freiheitssicherung“: Wer heute nicht genug CO₂ einspare, zwinge künftige Generationen zu immer drastischeren Freiheitseinschränkungen. Ich habe das schon damals klar gesagt: Mit dieser Entscheidung hat Karlsruhe das Grundgesetz von den Füßen auf den Kopf gestellt. Die Grundrechte sind Freiheitsrechte des Bürgers gegen den Staat – nicht Schutzrechte des Klimas vor dem Bürger. Sie sollen Übergriffe der Obrigkeit abwehren, nicht den Staat ermächtigen, in alle Lebensbereiche hineinzuregieren.
Die politischen und wirtschaftlichen Folgen waren verheerend. Der Beschluss gab der deutschen Klimapolitik eine quasi-verfassungsrechtliche Weihe. Er wurde zur juristischen Speerspitze für die Deindustrialisierung unseres Landes, für immer schärfere Eingriffe in Energieversorgung, Industrie, Mobilität und Alltag. Deutschland opfert seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Altar einer Ideologie, die sich als wissenschaftlich fragwürdig erweist.
Besonders bedenklich war schon das Gerichtsverfahren selbst. Eine Entscheidung von solcher Tragweite erging ohne mündliche Verhandlung, ohne echte Beweisaufnahme und ohne offene Auseinandersetzung mit konkurrierenden wissenschaftlichen Positionen. Das Gericht stützte sich weitgehend auf die Annahmen des IPCC, insbesondere auf die CO₂-Budget-Theorie und extreme Klimaszenarien. Abweichende Stimmen blieben weitgehend ungehört. Berichterstatterin war Richterin Gabriele Britz, die auf Vorschlag der SPD ins Amt kam und mit dem grünen Kommunalpolitiker Bastian Bergerhoff verheiratet ist – einem engagierten Verfechter ambitionierter Klimapolitik. Solche persönlichen Verflechtungen werfen zumindest die Frage nach der gebotenen Distanz auf.
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Nun kommt die eigentliche Brisanz ans Licht: Innerhalb der Klimaforschung selbst findet eine grundlegende Neubewertung jener extremen Hoch-Emissionsszenarien statt, die jahrelang als Grundlage alarmistischer Prognosen dienten – und die auch das Bundesverfassungsgericht maßgeblich heranzog. Anfang April 2026 wurde im Rahmen der Vorbereitungen für den siebten IPCC-Bericht (AR7) bekannt, dass Szenarien wie RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 als Grundlage künftiger Modellierungen weitgehend fallen gelassen werden. Diese Szenarien, die früher oft als realistisches „Weiter-so“ dargestellt wurden, gelten inzwischen selbst bei vielen IPCC-Beteiligten als wenig realistisch oder sogar implausibel. Sie beruhten auf Annahmen wie einer extremen globalen Zunahme des Kohleverbrauchs, unrealistischen Bevölkerungs- und Wachstumsprognosen sowie einem weitgehenden Ausbleiben technologischer Fortschritte bei Effizienz und Alternativenergien.
Genau auf diesen Annahmen baute die Karlsruher Konstruktion der „intertemporalen Freiheitssicherung“ auf: Deutschland drohe bei Fortsetzung bisheriger Emissionen rasch sein CO₂-Restbudget aufzubrauchen und künftige Generationen in radikale Einschränkungen zu zwingen. Heute räumt selbst die „grüne“ Klimaforschung ein, dass diese Horror-Szenarien überzogen waren. Das Gericht hatte sie jedoch wie gesicherte Erkenntnisse behandelt.
Hier liegt das Kernproblem: Ein Verfassungsgericht darf keine Weichenstellungen von historischer Dimension auf wissenschaftliche Hypothesen stützen, die weder unumstritten noch dauerhaft überprüfbar sind. Wissenschaft lebt von Zweifel und Revision – Verfassungsrecht von Klarheit und Stabilität. Indem Karlsruhe Klimapolitik mit richterlicher Autorität vorantreibt, verlässt es seine Rolle als neutraler Hüter des Grundgesetzes und wird zum Akteur einer einseitigen Agenda.
Das Bundesverfassungsgericht schuldet den Bürgern rechtsstaatliche Nüchternheit, wissenschaftliche Offenheit und politische Zurückhaltung. Der Klima-Beschluss war in seiner methodischen Schwäche, seiner ideologischen Schlagseite und seinen realen Folgen ein schwerer Fehler. Es ist höchste Zeit, ihn aufzuheben oder zumindest grundlegend zu korrigieren. Die beteiligten Richter sollten die persönliche Konsequenz ziehen und zurücktreten. Nur so kann das Ansehen des Gerichts wiederhergestellt und weiterer Schaden von Deutschland und seiner freiheitlichen Ordnung abgewendet werden. Karlsruhe muss wieder zum Garanten der Verfassung werden – nicht zum Motor einer grünen Revolution.
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