Die Blaupause liefert eine alte Aktion der AfD am Brandenburger Tor

Alice Weidel hinter Gittern – „Zentrum für politische Schönheit“ plakatiert Feindeslisten

von Alexander Wallasch (Kommentare: 9)

Die AfD-Chefin im Knast – Feindeslisten im Internet.© Quelle: "Zentrum für Politische Schönheit", Screenshot

Eine große Anti-AfD-Plakatwand vor dem Kanzleramt will eine Kunstaktion sein. Die AfD-Führung wird hinter Gittern abgebildet. Eine begleitende Webseite führt Feindeslisten.

Im ersten Moment könnte man diese Plakate für den Teil einer CD- Release-Guerilla-Marketing-Kampagne eines Deutsch-Rappers halten. Und die abgebildete – unter einer Hoodie-Kapuze hinter Gittern versteckte – Frau für die nächste rappende Loredana an der Seite von Capital Bra.

Beim näheren Blick auf die hingeschobene übermannsgroße Plakatwand vor dem Kanzleramt erscheint das allerdings eher unwahrscheinlich, denn unter besagter Kapuze steckt Alice Weidel, die Chefin der AfD. Weitere AfD-Spitzenpolitiker wie Tino Chrupalla sind ebenfalls abgebildet.

Verantwortlich für die Installation ist mit dem „Zentrum für politische Schönheit“ eine Gruppe aus dem linksradikalen Vorfeld der Ampel, die schon früher mit regierungsnahen Aktionen gegen die Opposition aufgefallen war und dabei auch mit dem Gesetz in Konflikt geriet. Hinter der Gruppe steckt ein Philipp Ruch. Man könnte ihn als eine Art verhinderten Christoph Schlingensief (v)erklären oder auch als eine Mischung aus Böhmermann- und Schlingensief-Parodie beschreiben.

Was den Aktionen dieser politischen Radikalen unter dem Denkmantel der Kunstfreiheit gemein ist, ist ein erstaunliches Maß an Fantasielosigkeit – wir kommen gleich dazu – das noch kompensiert wird durch mutmaßlich strafbare Elemente in den Präsentationen. Gegen Ruch wurde monatelang wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, das Verfahren später eingestellt.

Die wohl bekannteste Aktion der Gruppe war der Nachbau von Teilen des Holocaust-Denkmals auf einem Nachbargrundstück zum Privathaus des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke. Der Spiegel begeisterte sich damals für diese Verharmlosung des Holocaust und schwärmte darüber, dass es den Linksradikalen gelungen war, Björn Höcke auch privat über „zehn Monate“ zu beobachten.

Der Hamburger Magazin schrieb über die Observation im Stasi-Stil:

„Diese Grenzüberschreitung erklärt Ruch so: Weil das (vom NSU-Skandal ohnehin gebeutelte) Amt für Verfassungsschutz in Thüringen trotz evidenter Verbindungen zur NPD keinen Anlass zur Überwachung der AfD sehe, habe ihm das ZPS einen ,Zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutz' zur Seite gestellt.“

Jetzt also eine große Anti-AfD-Plakatwand vor dem Kanzleramt, erneut getarnt als Kunstaktion und die AfD-Führung dort abgebildet als Sträflinge.

Vor dreieinhalb Jahren wurden schon einmal Politiker und politische Personen auf Plakaten hinter Gittern abgebildet. Der Ort des Geschehens – sprich die Blaupause für das Plagiat – war das Brandenburger Tor Ende August 2020, als sich AfD-Politiker wie besagter Björn Höcke ins Umfeld der zweiten großen Querdenken-Demonstration von Michael Ballweg einreihten und Plakate mitbrachten, die Merkel, Drosten, Spahn und Co in Sträflingsanzügen mit der Aufschrift „schuldig“ zeigten.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland schrieb damals über ein Ermittlungsverfahren der Thüringer Landesärztekammer gegen einen Arzt, der auch AfD-Bundestagsabgeordneter war, gegen den „ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren“ eingeleitet wurde, weil er besagte Plakate am Reichstag hochgehalten hatte:

„Ein Foto, auf dem er mit dem Plakat posiert, war von seinem Fraktionskollegen Karsten Hilse auf Facebook gepostet worden. Schlund hatte das Plakat mit der Darstellung Drostens gegenüber der dpa als ,politische Satire“, die vom 'Grundgesetz gedeckt sei, bezeichnet. Er habe das Plakat nicht selbst erstellt, es aber zeitweise gehalten.“

Das „Zentrum für politische Schönheit“ belässt es aber nicht bei der Kopie der AfD-Aktion vor dem Kanzleramt, die Linksradikalen um Philipp Ruch haben zeitgleich eine Webseite aufgemacht, auf der sie neben einem mutmaßlich via KI gefälschten Video des Bundeskanzlers, der darin ein Verbot der AfD fordert, Lesern auch die Möglichkeit geben, Denunziationen und Diffamierungen gegen AfD-Politiker zu posten. Die Webseite selbst ist den Internetauftritten deutscher Bundesministerien nachempfunden.

Neben dem Scholz-Video brisant – die Bundesregierung prüft bereits rechtliche Schritte – ist vor allem die Online-Auflistung von AfD-Politikern im Stil von Fahndungsplakaten oder Fahndungslisten. Brisant deshalb, weil solche „Feindeslisten“ verboten wurden. Das Bundesjustizministerium schreibt dazu:

„Strafrechtlicher Schutz vor ,Feindeslisten' – Wer gesellschaftlich oder politisch aktiv ist, findet seine persönlichen Daten oftmals im Internet. Die Veröffentlichung kann strafbar sein, wenn die betroffene Person dadurch gefährdet werden kann. Gegen sogenannte Feindeslisten besteht seit 2021 ein strafrechtlicher Schutz. Einzelheiten erfahren Sie hier.“

Zur Begründung für die Strafbarkeit solcher Listen heißt es dort: „Auch der im Jahr 2019 ermordete Kasseler Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke stand auf einer sogenannten Feindesliste.“ Rückt das Justizministerium das „Zentrum für politische Schönheit“ damit in die Nähe von Terroristen?

Das Gesetz zu den „Feindeslisten“ (§ 126a StGB) trat im Jahr 2021 in Kraft.

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