Gericht hatte Verfassungsschutz AfD Überwachung untersagt

Beobachtung der AfD als Verdachtsfall

von Alexander Wallasch (Kommentare: 3)

Bundesamt für Verfassungsschutz.© Quelle: © Foto: Wikimedia Commons / A. Kirch

Der Verfassungsschutz darf die AfD laut Gerichtsurteil nicht überwachen und schon gar nicht von einem Verdachtsfall reden. Wie aber nun im Superwahljahr 2021 der AfD schaden? Also wird beim Verfassungsschutz ein 1100-seitiges Dossiers angelegt und diskret von Unbekannt vom VS oder aus dem Innenministerium dieses Dossier merkeltreuen Medien wie dem Spiegel und/oder der Süddeutsche Zeitung vorgelegt.

Jedenfalls berichten beide über die AfD als Verdachtsfall, was der Verfassungsschutz offiziell laut Gericht nicht darf. Und schon ist die eigentlich illegale Beschmutzung in der Welt und die Zeitungen Helfershelfer. Besser kann man die Zusammenarbeit des politimedialen Komplexes kaum erzählen.

Aber auch ansonsten kühne Journalisten fürchten um ihr berufliches Wohlergehen: Anders ist es ja kaum zu erklären, dass der exzellente Kollege Marc Felix Serrao für die Neue Züricher Zeitung seine Empörung über den Beobachtungsfall so beginnen muss: „Die AfD ist eine in Teilen rechtsradikale Partei, daran besteht kein Zweifel.“

Analysieren wir nicht lange weiter, wer hier wem was und warum gesteckt hat, offiziell gibt es jedenfalls keine Verlautbarung, der Beobachtungsfall/ Verdachtsfall ist via Medien lanciert worden. Medien, die zu lesen immer weniger Menschen bereit sind, fragt man die Statistiken.

Aber auch ehrenwerte Journalisten fürchten offensichtlich um ihr berufliches Wohlergehen. Anders ist es ja kaum zu erklären, dass der exzellente Kollege Marc Felix Serrao für die Neue Züricher Zeitung seine Empörung über den Beobachtungsfall so beginnen muss: „Die AfD ist eine in Teilen rechtsradikale Partei, daran besteht kein Zweifel.“

Doch, dass darf man ja behaupten, aber wer im Folgenden so scharf schneidet, der muss den vorangestellten Fettrand auch bloßlegen, hat er aber vergessen. Auf die Entblößung folgt… nichts. Der Satz ist also nur als Auftaktabbitte einem ansonsten hervorragenden Text vorangestellt, der nicht nur den Verfassungsschutz kritisiert, sondern insbesondere die Medien, die sich für die Bekanntgabe des Beobachtungsfalles haben instrumentalisieren lassen. Serrao schreibt, ein Gericht hätte es dem Verfassungsschutz untersagt, „Verdachtsfälle“ offiziell zu verkünden. Aus gutem Grund.

Der Autor fragte beim Nachrichtendienst nach und bekam die Antwort, man würde sich aus Respekt vor dem Gericht nicht öffentlich äußern. Aber was für ein Laden muss das geworden sein, den der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen da seinem Nachfolger übergeben hat, wenn dann ein Bericht von 1100 Seiten bei der Süddeutschen Zeitung auftaucht oder von der mindestens eingelesen werden kann?   Für Serrao ist die Süddeutsche schlecht für die Demokratie. Nein, sagt er so nicht, er schreibt es verwrungen: „Es ist schön für die «SZ» und die Handvoll anderer Medien, dass sie so genau darüber Bescheid wissen, wie der Geheimdienst die AfD einschätzt. Aber es ist schlecht für die demokratische Kultur im Land, dass es alle anderen nicht wissen.“

Selbstredend wäre es für die Süddeutsche Zeitung ein Leichtes, nach gebotenem zeitlichem Abstand zur eigenen Veröffentlichung auch allen anderen Medien das Papier zugänglich zu machen. Oder hatte man „nur“ Einblick? Nein, nein, ein Quellenschutz schließt ganz sicher Bundesministerien nicht ein. Das wäre doch pikant, würde sich eine Zeitung hier auf Quellenschutz berufen und damit ein Bundesministerium also die Regierung schützen wollen. Vor wem denn? Vor dem Wähler?

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Die Süddeutsche Zeitung arbeitet bereits mit den Öffentlich-Rechtlichen (WDR) in einem Rechercheverbund zusammen. Offensichtlich will sie jetzt ganz vorne dabei sein, wo die ersten privaten Medien zu öffentlich-rechtlichen Medien umgebaut werden sollen.

„Wähler“ ist das nächste Stichwort. Man muss direkt langsam schreiben um diese folgende Unverfrorenheit ohne schlimmere Adrenalin-Übersättigung zu überstehen. In diesem Fall hat sich das nächste Redaktionsnetzwerk hervorgetan. Und es heißt sogar so: „Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)“ - kommentieren wir hier mal nicht, warum ausgerechnet so ein Netzwerk noch das Land im Namen führt. Dieses Netzwerk jedenfalls sprach mit Roderich Kiesewetter (CDU), dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Und der drohte einfach mal eben im Vorübergehen dem Wähler mit Konsequenzen, als befänden wir uns in irgendeiner schmutzigen Bananenrepublik, Anleihen an vergangene deutsche Staatsgebilde gleich inklusive.

Kiesewetter sagte gegenüber dem RND: „Der Wahlbevölkerung muss klar sein, dass sie keinen Persilschein hat. Und die Mitglieder der AfD sollten sich überlegen, ob sie da noch Mitglied sein wollen.“ Lassen sie diesen schmutzigen Satz bitte etwas länger wirken…

Da droht ein Bundestagsabgeordneter einer der Regierungsparteien den Wählern, es würde ernsthafte Folgen für sie haben, würden sie AfD wählen. Er sagt also, es gäbe keinen Freibrief moralisch wie rechtlich (Def. des Persilscheins). Das allerdings ist auf eine Weise infam, dass es nur noch von der CDU insgesamt getoppt werden kann, die, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung, „im Bundestag alle Wähler und Mitglieder dazu auf(rief), sich von der Partei (AfD) zu distanzieren.“

Es geht also nicht mehr nur darum, wie bei Kiesewetter, das der Wähler mit späteren Folgen bedroht wird, nein, er soll auch noch öffentlich Abbitte leisten! Und siehe da, ansonsten so couragierte Kollegen wie Marc Felix Serrao einer ist, sehen sich offenbar schon genötigt, eine klare Distanzierung einem diesem empörendem Vorgang durchaus kritisch gegenüberstehenden Text voranzustellen. Solche Leute wie Kiesewetter sind doch das exzellenteste Beispiel einer politkarrieristischen Negativauslese.

Um das Wesentliche der Schweinerei zu wiederholen, reicht es sogar aus, den Spiegel zu zitieren:

„Allerdings hat sich der Verfassungsschutz in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu verpflichtet, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Auch die Einstufung zum »Verdachtsfall« darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit nicht bekannt geben. Auf eine Anfrage des SPIEGEL wollte die Behörde den Schritt denn auch nicht bestätigen. »Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich«, teilte eine Sprecherin mit.“

Nachsatz des Autors: Möglicherweise hätte auch ich hier eine Reihe vielleicht sogar scharfer Kritikpunkten gegenüber der AfD voranstellen können, wenn ich welche habe/hätte. Aber ich werde/würde einen Teufel tun, in der Situation eine Kritik zu äußern, nur weil es Leute wie Kiesewetter und Co irgendwie einfordern. Ganz im Gegenteil: In so einer Situation sollten doch dieser jedem Menschen irgendwie innewohnende Gerechtigkeitssinn in Personalunion mit der exzellenten Demokratieschule wie sie den geburtenstarken Jahrgängen in der alten Bundesrepublik widerfahren ist, gemeinsam darauf pochen, so eine Schweinerei als solche ohne Abstriche auch zu benennen.

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