Wer beschädigt hier eigentlich die freiheitlich demokratische Grundordnung? Wer sind die wahren Extremisten?

Der Alternative Verfassungsschutzbericht 2015-2022

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

Wer Extremist und Verfassungsfeind sein soll, bestimmt heute in weiten Teilen die Bundesregierung mit Blick auf ihre schärfsten Kritiker. Der Verfassungsschutzbericht als Pranger-Instrument, diese mundtot zu machen.© Quelle: YouTube / prettyinpunk13

Gerade erschien der Verfassungsschutzbericht für 2021. Darin finden sich zu Recht ein paar echte Verfassungsfeinde als düsterer Bodensatz der Gesellschaft, Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Was allerdings auch in diesem Jahr wieder doppelt betroffen macht, ist der mutmaßlich oft politisch motivierte Hintergrund dieser einige hundert Seiten dicken Denunziationsfibel der Bundesregierung.

Wer Extremist und Verfassungsfeind sein soll, bestimmt heute in weiten Teilen die Bundesregierung mit Blick auf ihre schärfsten Kritiker. Der Verfassungsschutzbericht fungiert hier ganz bewusst als Pranger-Instrument, um diese mundtot zu machen.

Der Bericht für 2021 ist noch eine Gemeinschaftsproduktion der letzten Merkel-Regierung und der amtierenden Ampel, der Staffelstab wurde einfach weitergereicht. Und unter Rot-Gelb-Grün kommt mit BfV-Präsident Thomas Haldenwang und Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch endlich das Dreamteam der Verfolgung Andersdenkender zusammen.

Aber es gibt für alles eine Alternative, auch für dieses Traumpaar, für den Nobelpreis, für die Mainstreammedien, für Lieschen Müller als Ehefrau und in der Politik sowieso.

Es wird höchste Zeit für einen alternativen Bundesverfassungsschutzbericht versus die gewohnte Denunziantenfibel. Und weil es den bisher noch nicht gab, fassen wir die alternativ zu beobachtenden Bösewichter der Jahre 2015-2022 einfach einmal zusammen.

Im Folgenden also in loser Reihenfolge, ohne Ranking nach Schwere der Taten und zweifellos sehr unvollständig: Der „Alternative Verfassungsschutzbericht 2015-2022“. Übrigens in den Kommentaren gerne von Ihnen als Leser zu vervollständigen.

Gehen wir gleich mal dahin, wo es weh tut: Spitzenkandidat, um vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt zu werden, ist zunächst einmal die Behörde selbst. Denn wer sich auf diese Weise politisch instrumentalisieren lässt, der bedroht damit an prädestinierter Stelle die deutsche Verfassung.

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Die Aufgabe der Behörde ist ja eigentlich klar umrissen: Es geht darum, Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung und die innere Sicherheit abzuwehren und politischen Extremismus und Terrorismus zu erkennen, einzuschätzen und zu benennen.

Es ist definitiv nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, einer Ideologie die Gegnerschaft aus dem Weg zu räumen mit dem Instrument der Unter-Beobachtungstellung. Selbst dann nicht, wenn es sich hier um so etwas wie eine Staatsideologie handelt. Die Folgen solcher Anmaßungen sind bekannt:

Wer unter Beobachtung steht oder nur vom Verfassungsschutz erwähnt wird, der muss mit massiven Schwierigkeiten sowohl im beruflichen wie auch im privaten Umfeld rechnen, seine Aktivitäten in den sozialen Netzwerken werden mit Verweis auf die Beobachtung eingeschränkt oder gestoppt. Und im Rahmen eines Systems der sozialen Ächtung kündigen Banken Konten und im öffentlichen Raum werden Zugänge zu Veranstaltungsorten und dergleichen erschwert oder verwehrt.

Und wer diesem final per Verfassungsschutzbericht öffentlich gemachtem Prangerbann nicht Folge leistet, dem droht ebenfalls ein Bann über eine Kontaktschuld. Aber was sagt das nun über das System aus, wenn der Mühlstein am Hals der freiheitlichen demokratischen Ordnung ausgerechnet jene Institution ist, die die Aufgabe hat, diese Ordnung zu schützen?

Historisch weiß man längst, wie das ist, wenn der Staat falsch abbiegt: Die USA haben es in der McCarthy-Ära vorgeführt, die Bundesrepublik beispielsweise mit den Berufsverboten in den 1970ern. Mit Blick auf diese Verwerfungen ist es jedenfalls schwerer möglich, sich 2022 mit einer Verkettung von Umständen oder gar einer Ahnungslosigkeit herauszureden.

Zweifellos auf die Liste der potentiell unter Beobachtung zu stellenden Akteure gehört die Bundesregierung selbst. Das mag kühn klingen, aber zur Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung braucht es kühne Gedanken, wenn Gefahr droht.

Insbesondere muss hier die Aufgabe des Parlamentarischen Kontrollgremiums neu durchdacht und gestärkt werden. Dieses Gremium des Deutschen Bundestags zur Kontrolle unter anderem des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist nur so viel wert, wie auch die Stimmen der Opposition im Deutschen Bundestag in diesem Gremium deutlich vertreten sind, immerhin untersteht der Verfassungsschutz dem Innenministerium.

Aber wie beobachtet man aus dieser Position heraus den Innenminister oder die Bundesregierung? Dazu hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages Anfang 2018 eine interessante zwölfseitige Analyse angefertigt. Darin heißt es unter anderem unter Punkt 5:

"Der Gesetzgeber hatte bei der Schaffung der Regelungen zum Verfassungsschutz nicht die Beobachtung einer Bundesregierung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Augen. Dies bedeutet, dass spezifische Regelungen für eine solche Beobachtung nicht bestehen und die existierenden Regelungen nicht auf eine solche Beobachtung hin angepasst sind.“

Das Bundesamt informiert die Bundesregierung. Würde es diese oder Teile von ihr beobachten, wäre diese Aufgabe schwer kontaminiert. Der Wissenschaftliche Dienst hat die Schwierigkeit einer solchen Beobachtung recht präzise beschrieben:

„Unklar ist beispielsweise, wie und vor allem wem gegenüber das Bundesamt für Verfassungsschutz seiner Aufgabe der Information und Unterrichtung nachkommen soll, wenn Beobachtungsobjekt und primärer Informationsadressat identisch sind. Ohne entsprechende Regelungen zur Organisation einer solchen Beobachtung erscheint diese in der Praxis kaum realisierbar. Gleichwohl kann aus diesem Umstand nicht abgeleitet werden, dass eine Bundesregierung oder ihre Mitglieder per se von einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auszuschließen sind.“

Der Wissenschaftliche Dienst hebt im Weiteren die Schwierigkeit hervor, wen das Bundesamt über eine Beobachtung von Regierungsmitgliedern unterrichten sollte, wenn Adressat und Beobachtungsobjekt identisch wären.

Wichtiges erstes Fazit:

„Gleichwohl kann aus diesem Umstand nicht abgeleitet werden, dass eine Bundesregierung oder ihre Mitglieder per se von einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz auszuschließen sind.“

Das ist deshalb von großer Bedeutung, weil es der Regierung klarmacht: Du stehst keineswegs über der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Allerdings gibt der Wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung auch gewisse Hinweise, wie sich so eine Beobachtung der Regierung durch den Verfassungsschutz noch abwenden ließe:

„Soll nun jedoch eine Bundesregierung ihrerseits durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, wirft dies die Frage auf, ob bei einer solchen Verkehrung des Kontrollzusammenhangs die Kontrolle des Bundesamtes durch die Bundesregierung überhaupt noch wirken kann. Dieser Umstand könnte zum Anlass genommen werden, generell den Ausschluss der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder von der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. ein besonderes Gebot zur Zurückhaltung bei einer entsprechenden Beobachtung zu fordern.“

Die nächsten beiden Kandidaten sind deshalb besonders prädestiniert für den Alternativen Verfassungsschutzbericht, weil sie im Gewand der Nächstenliebe daherkommen: Mit Blick auf die beiden christlichen Kirchen in Deutschland müssen die Aktivitäten des Ex-EKD-Chef Heinrich Bedford Strohm und von Kardinal Reinhard Marx und die ihrer Nachfolger unter Beobachtung gestellt werden. Die beiden deutschen Kirchenmänner haben ihre Kirchen erfolgreich mit einer potentiell gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten linksgrünen Ideologie gleichgeschaltet.

Und bei der illegalen Massenzuwanderung reichen Bedford-Strohms und Marx‘ Aktivitäten vom Bau eines Transportbootes, um tausende Migranten über das Mittelmeer nach Europa zu bringen, bis hin zur Finanzierung eines Kleinflugzeugs, das diesen Migranten in ihren Schlauchbooten den Weg hin zu den Booten der Nichtregierungsorganisationen weisen soll.

Insbesondere Bedford-Strohm hat hier billigend in Kauf genommen, dass seine Aktivitäten von radikalen Anhängern der sogenannten Antifa unterstützt werden, bis dahin, dass sein Schiff unter der Flagge der Verfassungsfeinde fuhr, er sich nur sehr halbherzig distanzieren wollte und sich auch ein Kapitän dieser Seenotretter explizit zur Antifa bekannte.

Wer gehört noch in den Alternativen Bundesverfassungsbericht?

Ein weites Feld notwendiger intensiver Beobachtungen ziehen hier sicher die öffentlich-rechtlichen Medien auf sich, ebenso wie eine Reihe privater Medien wie Süddeutsche Zeitung, Springerpresse, Zeit, Focus und wie sie alle heißen.

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Die Aktivitäten dieser einflussreichen öffentlich-rechtlichen und regierungsnahen Meinungsmacher muss dahingehend überprüft werden, inwieweit sie ihre Aufgabe als Vierte Gewalt aufgegeben und sich zum Sprachrohr der Bundesregierung gemacht haben.

Insbesondere das Bestreben der privaten Zeitungen muss unter Beobachtung gestellt werden, sich staatlich subventionieren zu lassen – ein weites Feld, das in einem tatsächlichen Alternativen Verfassungsschutzbericht ein eigens Kapitel wert wäre.

Wer fehlt noch auf der Liste?

Unbedingt erwähnt werden muss das Personal von tausenden von Nichtregierungsorganisationen (NGO) – allen voran mit der Antonio-Amadeu-Stiftung die größte Krake von allen – die sich insbesondere über das Bundesfamilienministerium an einem hunderte Millionen schweren Honigtopf namens „Demokratie leben“ satt fressen.

NGOs, die ihre Ideologien von der Kita bis ins Altenheim tragen und die mit der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen und einer 20.000-Euro-Erbschaft für Migranten als Deutschland-Starterkit noch den letzten Glückritter aus dem hintersten Winkel der Erde ins deutsche Jobcenter zur Geldaufnahme locken, als stände da ein unerschöpfliches Geldtöpfchen aus dem Märchen „Der süße Brei“.

Wie wäre es noch mit Christine Lagarde, der Chefin der Europäischen Zentralbank in Frankfurt? Hat sie nicht mit ihrer Zinspolitik eine allgemeine Enteignung provoziert und das Grundrecht auf Eigentum missachtet?

Oder wie sieht es sogar mit dem deutschen Adel aus? Mit Bürgern, die ihren großbürgerlich adligen Hintergrund darauf verwenden, sich immer noch illegitime Vorteile zu verschaffen gegenüber ihren Mitbürgern? Elite durch Erbschaft? Und der Missbrauch der Elitenbildung wie einen Ersatzadelsstand …

Liebe Leser, ergänzen Sie bitte in den Kommentaren den Alternativen Verfassungsschutzbericht 2015-2022. Werden Sie aktiv zum Schutz ihrer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wenn schon der reguläre Bundesverfassungsschutz dazu in Teilen nicht mehr bereit ist.

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