Innenministerin Nancy Faeser mustert Söldner für den Fronteinsatz

Deutsche ziehen in den Ukraine-Krieg – nur bitte keine Rechtsextremen!

von Alexander Wallasch

Keine Nazis bitte! Aber Kriegseinsatz für Putin oder Selenskyi ist gestattet? Das in der Ukraine auf beiden Seiten auch Rechtsextremisten an vorderster Front kämpfen, stört die sozialdemokratische Ministerin nicht, Hauptsache keine Deutschen.© Quelle: © Bildmontage: YouTube Screenshot / phoenix, Bundeswehr, MrWissen2go

Das Fettnäpfchen das gerade zu Füßen der Bundesinnenministerin steht, dürfte auch für Nancy Faeser (SPD) groß genug sein, von dieser als solches erkannt zu werden.

Könnte man jedenfalls glauben, wenn Medien berichten, Faeser hätte über ihren Sprecher mitgeteilt, Deutsche dürften auch an Kriegseinsätzen in der Ukraine teilnehmen, vorausgesetzt, sie wären keine Rechtsextremisten.

Der Bezug zum Rechtsextremismus allerdings kommt hier nicht von ungefähr. So führt das ultranationalistische tausende von Kämpfern umfassende „Regiment Asow“ in der Ukraine seit Jahren Krieg gegen pro-russische Separatisten in der Ostukraine.

2017 sollen laut Medienberichten auf Neonazi-Veranstaltungen in Deutschland Rechtsextreme eben von dieser Kampfeinheit als Söldner angeworben worden sein – angeworben im Rahmen einer Rekrutierungsoffensive für eine „Rückeroberung Europas“.

Der Spiegel erklärte 2017, um was für eine Truppe es sich genau handelt:

„Asow wurde im Frühjahr 2014 von nationalistischen Politikern gegründet und ist dem ukrainischen Innenministerium unterstellt. Der Kommandeur des Regiments, der rechtsextreme Politiker Andrij Bilezkyj, erhielt 2014 vom ukrainischen Innenminister den Rang eines Oberstleutnants.“

Weiß Bundesinnenministerin Nancy Faeser von diesen toxischen Verbindungen? Jedenfalls möchte sie die Ausreise von deutschen Rechtsextremisten verhindern. Nicht auszudenken, diese würden mit Kampferfahrung nach Deutschland zurückkehren. Neben IS-Rückkehrern wäre hier schnell eine zweite Front in Deutschland aufgemacht.

Gegen Linksradikale und Linksextremisten als Söldner hat Faeser aber offensichtlich nichts einzuwenden.

Angestoßen wurde diese Debatte übrigens am vergangenen Freitag von keinen geringerem, als dem ukrainischen Präsidenten Selenskyi selbst. Der nämlich hatte folgende Nachricht in die Welt gesandt: „Wenn Sie Kampferfahrung in Europa haben, können Sie zu uns kommen und mit uns Europa verteidigen.“ Organisiert werden soll der Einsatz über die ukrainischen Botschaften, dort würde man die Eignung der Bewerber überprüfen.

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Das deutsche Bundesjustizministerium teilte seinerseits mit, dass diese Ausreisen „zum Kämpfen“ nicht strafbar seien: „Die Einreise in die Ukraine mit dem Ziel, sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen oder dafür ausbilden zu lassen, ist als solche nach dem deutschen Strafrecht nicht strafbar.“ Eine Voraussetzung allerdings sei, berichtet der Tagesspiegel, dass die Beteiligten als Kombattanten erkennbar bleiben und sich nicht an Kriegsverbrechen beteiligen.

In den sozialen Medien sorgte diese Reiseerlaubnis in den Krieg für ein breites Echo. So verwiesen einige sachkundige Nutzer auf § 109h des Strafgesetzbuches, wonach mit Freiheitsstrafe bestraft wird, „wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt.“

Eine Irrsinns-Diskussion: Denn es geht um das effiziente Ausschalten des Gegners. Aber das scheint niemanden der Beteiligten zu stören. Aber wie bizarr ist das eigentlich mitten im 21. Jahrhundert?

Die Deutsche Welle hatte sich schon im März 2015 mit diesem Problem befasst. Das Onlineportal titelte nämlich: „Wenn Deutsche für andere Armeen kämpfen“.

Der Auslandsrundfunk der Bundesrepublik war sich schon damals sicher, dass solche Einsätze erlaubt sind. Aber man dürfe nicht dafür werben:

„Allerdings sollte das niemanden dazu verleiten, 'zugunsten einer ausländischen Macht' im Inland für den Eintritt in den fremden Wehrdienst zu werben. Das ist nach deutschem Recht verboten, auch der Versuch ist strafbar. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.“

Heikel soll es auch für Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft sein, berichtete das Portal: „Wer ohne deutsche Erlaubnis in die Armee seines Zweitlandes eintritt, verliert die deutsche Staatsbürgerschaft.“

Gernot Erler (SPD), Russlandbeauftragte der Bundesregierung bis 2018, befürchtete in einem Interview von 2015 mit dem MDR, dass von Ukraine-Heimkehrern vergleichbare Gefahren für die deutsche Gesellschaft ausgehen würden, wie von ehemaligen IS-Kämpfern.

Interessant wurde es jetzt, als ein Sprecher der Innenministerin gegenüber dem Tagesspiegel erklärte, man werde Staatsbürger nicht grundsätzlich daran hindern, zu den Kämpfen in die Ukraine zu reisen. Und das gelte für potenzielle Einsätze sowohl für die ukrainische als auch für die russische Seite.

Nichts anderes allerdings hatte ein Mann mit deutschem Pass (ursprünglich aus Kirgisistan) gemacht. Er war dafür allerdings Mitte 2019 in Dortmund zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Verurteilte hatte zwei Jahre lang die russischen Separatisten im Donbass unterstützt. Zu dem Zeitpunkt meldete die Deutsche Welle noch, dass es nach deutschem Recht grundsätzlich verboten sei, sich als Söldner an militärischen Konflikten im Ausland zu beteiligen.

Wie grotesk hier die Beweisführung aussah, kann ein Einblick in den damaligen Prozessablauf verdeutlichen: Für die Dortmunder Staatsanwaltschaft stand zunächst fest, dass der Mann direkt in Kämpfe verwickelt war. Der zuständige Staatsanwalt erklärte in seinem Schlussplädoyer: „Auf den Fotos sehen wir den Angeklagten mit Präzisionswaffen. Er sagt aber, er habe nur das Krankenhaus bewacht. Dafür braucht man keine Präzisionswaffen.“

Die Rechtslage erscheint hier vergleichbar unübersichtlich, wie die Lage im ukrainischen Kriegsgebiet. Und diese Orientierungslosigkeit spiegelt sich im deutschen Kriegsgeheul wider. Die nach Schlagzeilen gierenden Medien treiben die Politiker vor sich her. Und diese lassen sich willfährig treiben, wo eigentlich maximale Mäßigung und Besonnenheit angezeigt wäre.

Wenn also Nancy Faeser von einer deutschen Legion von Antifa-Linksextremisten an der Seite der Ukrainer träumen sollte, die – wenn sie überleben – dann als Kriegsveteranen wieder nach Deutschland zurückkehren, dann hätte die Bundesinnenministerin leider den Verstand verloren.

Ein Interview ihres Sprechers mit dem Tagesspiegel jedenfalls führte zu der irren Schlagzeile:

„Deutsche dürften an Ukraine-Krieg teilnehmen – auch für Russland.“

 

Hier sollten eigentlich Gerichte im Schnellverfahren prüfen, ob das nicht verstecktes Anwerben für Söldner ist nach § 109 h des Strafgesetzbuches. Das gleiche gilt übrigens für die ukrainische Botschaft oder Konsulate, sollten diese Bewerbungen von deutschen Söldnern annehmen. Oder schützt hier die diplomatische Immunität vor Strafverfolgung?

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