Das klingt schon sehr an den Haaren herbeigezogen, wenn Bundestagsabgeordnete – hier im Speziellen solche der AfD – ihre Bundestagsreden nicht mehr auf ihren YouTube-Kanälen und in den sozialen Medien veröffentlichen sollen, weil die sozialen Medien einen populären Account monetarisieren, wenn man diese Funktion angemeldet hat.
Tatsächlich schüttet YouTube auf Klickzahlen Geld aus. Ebenso wie X und andere Portale. Was daran soll grundsätzlich verwerflich sein? Ist der Vorwurf dahingehend gemeint, dass Politiker ihre Reden im Bundestag womöglich entsprechend danach ausrichten, dass sie mehr Geld verdienen, dass sie quasi bewusst in Reden eskalieren, um mehr Aufmerksamkeit in YouTube und in Social Media zu erhalten?
Das ist ein Vorwurf, den man nicht belegen kann und der allenfalls als Keule gegen kritische und insbesondere oppositionelle Bundestagsreden angewandt werden kann. Bekannt ist, dass die AfD als größte Oppositionspartei in den sozialen Medien besonders präsent ist. Das ist logisch, denn diese sozialen Medien sind keine regierungsnahen öffentlich-rechtlichen Veranstaltungen und die AfD ist nun mal die mit Abstand größte Oppositionspartei.
Zum Leidwesen der etablierten Parteien finden Reden ihrer Abgeordneten und Minister kaum Echo in den sozialen Medien, allenfalls zur Belustigung, wenn die Inhalte exemplarisch sind für die desaströse Politik der Etablierten.
Aber etwas anderes fällt bei dieser Debatte auf: Nämlich die auffällige Parallelität zur von Alexander-Wallasch.de aufgedeckten Weimer-Affäre. Hier konzentriert sich die Anklage gegen den Noch-Kulturstaatsminister mittlerweile darauf, dass Weimer Geld für politische Kontakte nahm. Der Weimer-Skandal allerdings bleibt in seinem düsteren Kern eine Urheberrechtsverletzung von Weimer selbst und eine Hochstapelei gigantischen Ausmaßes der Weimer Media Group.
So hatte Wolfram Weimer Reden von Politikern als Autorentexte veröffentlicht und damit suggeriert, dass diese Texte seiner Publikation „The European“ exklusiv zur Verfügung gestellt wurden als Artikeltexte. Allein von der AfD-Chefin Alice Weidel hatte Weimer bald einhundert Texte veröffentlicht, einen Fake-Autoren-Account angelegt und diesen Account und die Texte nach unseren Enthüllungen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion gelöscht.
Hier ist also ein Kulturstaatsminister, der Geld damit verdient hat, dass er politische Reden vermarktet hat und diese zudem verschleiert hat als Artikel. Und das auch noch ohne das Wissen der betreffenden Politiker, die er ungefragt als Autoren angemeldet hatte. Nun ist auch das bei Wolfram Weimer nur ein Feld seiner Hochstapelei gewesen. Er hat auch Leute als Autoren geführt, die gar keine Politiker waren und deren Texte geklaut. So wie zum Beispiel von Stefan Weber, dem Plagiatsjäger aus Wien, und anderen, wie etwa Hans-Georg Maaßen, der dort auch als Autor und mit Texten vertreten war.
Wie lächerlich sind demgegenüber Anwürfe gegen oppositionelle Bundestagsabgeordnete, die ihre Reden in die sozialen Medien stellen, im Vergleich zu einem Noch-Kulturstaatsminister, der als Serien-Hochstapler ganze Redepakete von AfD-Chefin Alice Weidel zu Bargeld gemacht hat? Und der mit diesen vermeintlichen Autoren wiederum Unternehmen regelmäßig um hunderttausende Euro abgezockt hat, die fälschlicherweise annahmen, die Weimer-Medien wären irgendwie als Medien von Bedeutung. Und die glaubten, es lohne sich eine Annonce oder ein bezahlter Artikel, der wiederum Teil eines Premium-Pakets für eine Weimer-Gauner-Veranstaltung am Tegernsee ist.
Erstaunlich an diesen jetzt medial besprochenen Monetarisierungen über die sozialen Medien ist das schnelle Zurückrudern von AfD-Größen wie Stephan Brandner, der rückblickend erklärt hatte:
„Die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen.“
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Aber warum? Denn hier ist es ja nicht so, dass diese Zahlungen nicht angemeldet worden waren als Einkünfte bei der Bundestagsverwaltung. Natürlich sind sie angemeldet worden. Und sie sind bisher nie gerügt worden.
Wie also sollen Bundestagsabgeordnete zukünftig damit umgehen, dass auf ihren Kanälen in Social Media auch eine Monetarisierung stattfindet, die mit ihren Premium-Accounts verbunden ist? Dann müsste man grundsätzlich vereinbaren, dass diese Monetarisierungen während ihrer Zeit im Bundestag nicht stattfinden oder eben gespendet werden.
Ansonsten würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Politiker seine Reden nicht mehr in seinen Kanälen veröffentlichen kann, die allerdings zum Wichtigsten gehören, was das Profil eines Politikers in den sozialen Medien ausmacht. Hier muss also generell und fraktionsübergreifend die Frage beantwortet werden, ob man als Bundestagsabgeordneter seine sozialen Medien monetarisieren sollte.
Und das hängt damit zusammen, dass Prominente ein kostenintensives Premiumangebot nutzen, das Bearbeitungen erleichtert. So zahlt man beispielsweise bei X für seinen blauen Haken und den Premium-Account dahinter. Hier besteht dann eine Monetarisierungsmöglichkeit für größere Lese- und Klickzahlen.
Da muss die Frage gestattet sein, warum nun ausgerechnet ein Bundestagsabgeordneter diese Monetarisierung nicht vornehmen sollte. Denn es wäre schon sehr weit an den Haaren herbeigezogen, zu behaupten, dass diese Monetarisierung im Zweifel als echte Einnahmequelle verstanden wird. Dafür ist sie dann doch für einen Bundestagsabgeordneten zu gering. Zwar hatte Stephan Brandner erklärt, er habe seit 2024 rund 15.000 Euro verdient, aber verglichen mit seinen Abgeordneteneinnahmen im Monat ist das keine relevante Größe. Und damit war zunächst eine Einnahme via YouTube gemeint, wo es wohl ähnlich funktioniert.
Mal in Zahlen erklärt: Die Monetarisierung beispielsweise des X-Accounts von Alexander-Wallasch.de beläuft sich aktuell auf etwa 150 Euro alle 14 Tage. Das Finanzamt kassiert anschließend ebenfalls mit. Es ist also keine relevante Größe. Die kann man allenfalls mühevoll steigern, wenn man besonders laut trommelt, wie es einige Influencer machen. Aber da muss man schon sehr laut trommeln, um überhaupt erst einmal via X 1.000–1.500 Euro im Monat zu bekommen.
Hier also zu behaupten, die sozialen Medien wären eine Art neues Verdienstmodell für Bundestagsabgeordnete, ist abwegig. Stephan Brandner hat hier sehr schnell – zu schnell? – die Sicherheitsleine gezogen. Und sicherlich auch deshalb, weil es eben keine relevante Größe war. Diesen Nebenkriegsschauplatz hat er den etablierten Medien nicht angeboten und das war richtig so, aber grundsätzlich hätte es dafür kein Anlass bestanden.
Amüsant wiederum, was der Ex-Gesundheitsminister und Haupttäter des Corona-Regimes, Karl Lauterbach (SPD), zum Fall Brandner via X schreibt:
„Wer für Brantner Hetzreden im Bundestag Geld bezahlt, dem ist nicht zu helfen. Wir werden immerhin noch dafür bezahlt, uns auch das anzuhören.“
Zunächst einmal schafft es Lauterbach nicht einmal, den Namen des Kollegen richtig zu schreiben. Und dann verschweigt Lauterbach, dass er selbst den blauen Haken an seinem Account hat und also jährlich ein paar Hundert Euro an X überweist, also auch die Monetarisierung mitbezahlt. Lauterbach zahlte für Brandner-Reden! Interessanter wäre hier aber die Frage, ob Lauterbach selbst eine X-Monetarisierung angemeldet hat und mit seinen Hetz-Kommentaren richtig Geld verdient. Hat er?
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