Es wird eng für die Tegernsee-Connection: Unterlassungserklärung und Abmahnung

EILMELDUNG – Jetzt sind die Anwälte dran: Alice Weidel versus Kulturstaatsminister Weimer

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

Der Konflikt spitzt sich zu.© Quelle: Youtube/Buchmesse, Screenshots, Alice Weidel, Montage: Wallasch

Hier die neuesten Entwicklungen im Fall Weimer plus juristische Einordnung durch Rechtsanwalt Dirk Schmitz.

Neueste Meldung aus dem Büro von AfD-Chefin Alice Weidel: Die Politikerin hat sich beraten und jetzt entschieden, im Wortsinne nicht klaglos hinzunehmen, dass Wolfram Weimers „TheEuropean“ Schindluder mit ihrem Namen und ihrem Werk betreibt.

Diese Entwicklung mag auch für Weimer voraussehbar gewesen sein. Jetzt muss er sich konkret damit beschäftigen.

Die Urheberrechtsabteilung der renommierten Kanzlei Höcker hat heute Weimer Media Group GmbH angeschrieben und diese zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zu den rechtswidrigen Veröffentlichungen aufgefordert.

Des Weiteren wird die Gegenseite wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Lasten von Frau Dr. Weidel abgemahnt, da sie als Autorin präsentiert wurde und dadurch der falsche Eindruck einer intensiven Zusammenarbeit entstanden ist.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz kommentiert die Entwicklung:

„Frau Weidel hat einen klaren Rechtsanspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Denn es handelt sich hier um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, genauer um eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts von Frau Weidel.
 
Warum? Nach der ständigen Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs ist die falsche Zuweisung einer Autorenschaft – möglicherweise unter Abänderung und Kürzung von öffentlichen Inhalten von Frau Weidel – eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Und eine Verletzung beider Rechte beinhaltet erst einmal automatisch einen Unterlassungsanspruch. Der ist auch noch nicht verjährt oder verfristet, weil Frau Weidel erst seit kurzem davon weiß.
 
Sie kann ihn nach meiner Sicht sogar per einstweilige Verfügung durchsetzen.  Und es besteht sogar ein Anspruch auf Geldentschädigung und auf möglicherweise weitere strafrechtliche Schritte, zu der ich aber schon mal eine Stellungnahme hier bei Wallasch abgegeben habe."

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