Drei Ausrufezeichen vom OStA: „Auf die geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen!!!“

Haus- und Bürodurchsuchungen beim AfD-Abgeordneten Petr Bystron

von Alexander Wallasch (Kommentare: 13)

Beteiligte: 11 Staatsanwälte und ca. 70 Polizeibeamte© Quelle: Youtube / Petr Bystron, Screenshot

Auf Anfrage von Alexander-Wallasch.de schickt der Münchener Generalbundesanwalt eine gemeinsame Erklärung mit dem Bayerischen Landeskriminalamt und zusätzliche Ergänzungen per E-Mail.

UPDATE:

++ Pressemitteilung ++

Alice Weidel/Tino Chrupalla: Ermittlungen gegen Petr Bystron müssen rasch abgeschlossen werden

Zur Aufhebung der Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron sowie zur Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume teilen die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, mit:

„Die Aufhebung der Immunität und die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Petr Bystron sind ein schwerwiegender Vorgang. Bislang wurden für die seit Wochen erhobenen Vorwürfe gegen Herrn Bystron keine Belege vorgelegt. Die AfD-Fraktion hofft daher auf einen raschen Abschluss der Ermittlungen, damit nicht der Verdacht entsteht, dass hier versucht wird, durch Behörden und weisungsgebundene Staatsanwaltschaften den Europawahlkampf zu beeinflussen.“

 

Gemeinsame Erklärung des Münchener Generalbundesanwaltes und des Bayerischen Landeskriminalamtes:

Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen im Verfahren wegen Bestechlichkeit eines Bundestagsabgeordneten

Die Generalstaatsanwaltschaft München führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Bundestagsabgeordneten wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche. Mit den Ermittlungen wurde das Bayerische Landeskriminalamt beauftragt.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden heute (16. Mai 2024) Objekte in Berlin und Bayern sowie auf Mallorca durchsucht und Beweismittel sichergestellt, die in der Folge ausgewertet werden.

Darüberhinausgehende Angaben können derzeit nicht gemacht werden.
Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.

Der Oberstaatsanwalt ergänzt und aktualisiert die Presseerklärung per E-Mail um folgende Absätze:

Des Weiteren kann ich Ihnen mitteilen, dass an den heutigen durch das Oberlandesgericht München angeordneten Durchsuchungen 11 Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft München und ca. 70 Polizeibeamte über das Bayerische Landeskriminalamt beteiligt sind. Bei den Durchsuchungen kam es nach derzeitigem Kenntnisstand zu keinen besonderen Vorkommnissen.

In Bayern finden die Durchsuchungen in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf statt. Durchsucht wird auch bei Dritten, die nicht beschuldigt sind. Sichergestellt werden insbesondere Unterlagen und Datenträger, die in der Folgezeit in Hinblick auf belastende oder entlastende Beweismittel ausgewertet werden.

Die Ermittlungszuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft München ergibt sich aus §§ 120b, 142 Abs. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 120b GVG ist danach die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts begründet, in deren Bezirk sich die jeweilige Landeshauptstadt befindet. Nach § 142 Abs. 1 Nr. 2 GVG ergibt sich daraus auch die Ermittlungszuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft München.

Im Übrigen darf ich Sie um Verständnis bitten, dass wir aus Gründen des Persönlichkeits- und des Datenschutzes derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilen können.

Auf die geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen!!!

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