Bundesverfassungsgericht urteilt: Bundeskanzlerin hat Rechte der AfD verletzt

Im Interview zu Merkels Verfassungsbruch: Stefan Möller, AfD Thüringen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 2)

„Die Worte der Bundeskanzlerin haben dann dazu geführt, dass da so eine Art Koordinationseffekt entstanden ist. Merkel hat im Grunde genommen das Ziel definiert: Die Wahl müsste rückabgewickelt werden.“© Quelle: YouTube / BILD

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschäftigt heute die Medien. Festgestellt wurde vom höchsten deutschen Gericht, dass Angela Merkel als Bundeskanzlerin gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, als sie die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit Stimmen von CDU und AfD „unverzeihlich“ nannte.

Im Zentrum dieser Entscheidung des Gerichtes steht die AfD. Umso befremdlicher, dass dazu kaum ein AfD-Politiker von den Medien befragt wird. Warum eigentlich nicht? Denn so wird die gerade erst vom Bundesverfassungsgericht bestätigte verfassungswidrige Ausgrenzung von den Medien einfach fortgeführt, als wäre nichts gewesen.

alexander-wallasch.de sprach zum Urteil mit Rechtsanwalt Stefan Möller. Er ist einer der beiden Landessprecher der AfD Thüringen. Wir fragen Möller, was die AfD von dem Urteil hält, was es bewirken könnte und wie er dabei die Rolle seines thüringischen Landesverbandes bewertet.

Alexander Wallasch: Mögen Sie uns bitte kurz zusammenfassen, um was es bei dem Gerichtsurteil eigentlich ging ...

Stefan Möller: Es geht um die Rückabwicklung der Ministerpräsidenten-Wahl 2020. Und hier insbesondere um die Intervention der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die aus Südafrika heraus bei einem Staatsbesuch gefordert hattet, dass die Wahl von Ministerpräsident Kemmerich von der FDP rückgängig gemacht werden muss, weil sie "unverzeihlich" sei.

Und diese Worte, diese Initiative, die sie damit im Grunde genommen gestartet hat, ist parteipolitisch motiviert gewesen. Das entsprach der damaligen CDU-Doktrin der maximalen Ausgrenzung der AfD, die auch heute noch gilt. Aber das ist nicht ihre Aufgabe als Bundeskanzlerin und auch nicht ihr Recht als Bundeskanzlerin, dieses Amt und die damit verbundene Reichweite so zu missbrauchen.

Alexander Wallasch: Es ging ja um eine Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite der Bundeskanzlerin …

Stefan Möller: Genau, aber soweit ich weiß, auch um die Äußerung selbst.

Alexander Wallasch: Wer hat geklagt? War das Thüringen oder die AfD bundesweit?

Stefan Möller: Das war der Bund.

Alexander Wallasch: Es kennt vielleicht nicht jeder Stefan Möller. Was ist ihre Rolle in der AfD in Thüringen?

Stefan Möller: Ich bin seit acht Jahren Landessprecher mit Björn Höcke (AfD). Wir sind die dienstälteste Landessprecher-Doppelspitze und führen den Verband in Thüringen und wie wir meinen, recht erfolgreich. Einer unserer Erfolge war ja die Abwahl Bodo Ramelows 2020, die Ursache für diesen Rechtsstreit ist.

Alexander Wallasch: Aber Angela Merkel hat in der Sache überhaupt keinen rechtlichen Einfluss. Was hat sie am Ende bewirkt? Und was wäre denn passiert, wenn Frau Merkel nicht interveniert hätte? Das ist ja die spannende Frage dabei.

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Stefan Möller: Ja, das kann ganz schlecht prognostiziert werden. Wir nehmen schon wahr, dass Aussagen von Amtspersonen ein ganz anderes Gewicht haben, als wenn beispielsweise aus den Parteien heraus irgendwelche Forderungen erhoben werden, die Schwelle zu überschreiten, dass man eine demokratische, einwandfreie Wahl rückgängig macht, rückabwickelt. Das ist eine besonders hohe Schwelle. Und ob man die genommen hätte ohne diese ziemlich krasse Intervention von Angela Merkel, das weiß man nicht. Das ist spekulativ.

Alexander Wallasch: Wie ist rückabgewickelt worden? Wie genau ist das dann vonstatten gegangen?

Stefan Möller: Bis zu dieser Intervention von Angela Merkel aus Südafrika war das Establishment und waren auch die politischen Gegner, die betroffen waren, insbesondere das rot-rot-grüne Lager, auch auf Bundesebene recht unorganisiert. Man hatte den Eindruck, dass vor allem Wut und Enttäuschung tragende Elemente waren.

Es war noch kein richtiger Plan da, wie man aus dieser Sache wieder rauskommt. Die Worte der Bundeskanzlerin haben dann dazu geführt, dass da so eine Art Koordinationseffekt entstanden ist. Merkel hat im Grunde genommen das Ziel definiert: Die Wahl müsste rückabgewickelt werden. Und die unmittelbare Folge davon war, dass die Parteispitzen von CDU und FDP Druck ausgeübt haben auf die Protagonisten ihrer Parteien hier in Thüringen. Und Kemmerich wurde dann in der Folge die Aussichtslosigkeit seiner Positionen klargemacht und er wurde zum Rücktritt gezwungen.

Alexander Wallasch: Vielleicht muss man betonen, dass hier kein AfDler Ministerpräsident geworden ist. Sondern es war tatsächlich ein FDP-Politiker, der mit den Stimmen von CDU und AfD zum Zug gekommen ist. Also das Drama scheint überschaubar gewesen zu sein, aber es war dann doch ein sehr großes.

Stefan Möller: Das ist richtig, denn niemand hat ja Thomas Kemmerich verpflichtet, sich die Stimmen für seine Regierungsarbeit immer bei der AfD zu holen. Es wäre ja genauso möglich gewesen, dass das so ähnlich läuft, wie das die CDU momentan macht. Dass sie in aller Regel mit den Linken und der SPD und den Grünen abstimmen, aber in wenigen Ausnahmefällen auch mal mit AfD und FDP die vorhandene Mehrheit nutzen. Genauso hätte das Kemmerich machen können, wenn da nicht diese Sanktionen – als Folge auch der Ankündigung von Angela Merkel - im Raum gestanden hätten. Es wurde ja mit einer Totalblockade und mit fast so was wie sozialer Vernichtung gedroht. Und das wirkt natürlich auf so einen Mann.

Alexander Wallasch: Wie grotesk erscheint es Ihnen und Ihrer Fraktion gerade, dass das Gericht entschieden hat, Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Wie chancengleich haben Sie sich denn vor der Intervention von Merkel eigentlich gefühlt? Das wirkt hier ja fast so, als wenn Merkel die wäre, die zum ersten Mal gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoßen hätte …

Stefan Möller: Das ist ja der springende Punkt. Diese Entscheidung nützt gar nichts, denn der Missbrauch des Amtes oder der Missbrauch von Regierungsgewalt zur Bekämpfung der AfD, der findet wöchentlich oder monatlich statt. Ich könnte ihnen aus jedem Monat eine Aussage präsentieren, von Staatssekretären oder von Ministern in Deutschland, die unter Verletzung der Neutralitätspflicht Parteipolitik zulasten der AfD machen. Ich will jetzt gar nicht die Rolle des Verfassungsschutzes beleuchten, weil es keinen Sinn macht. Das ist auch gar nicht nötig, es gibt viel anschaulichere Beispiele. Im Grunde genommen muss man konstatieren – und das zeigt auch dieser Fall –, Demokratie ist ja normalerweise, wenn die Regierung zur Opposition werden kann und die Opposition zur Regierung. Und diese Regel, diese Binsenweisheit, die gilt in Bezug auf die AfD nicht.

Jetzt, zwei Jahre danach, gibt es ein Urteil, das sich Angela Merkel irgendwo an die Wand hängen kann und dass sonst keine weiteren Konsequenzen hat. Diese Kultur der Verantwortungslosigkeit für verfassungswidriges Verhalten, die sorgt ja dafür, dass solche Demokratiedefizite sanktionslos bleiben und weitergeführt werden können.

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Alexander Wallasch: Wenn Sie jetzt sagen, dass diese Institutionen sich nicht äußern dürfen, weil sie neutral bleiben müssen, wie sieht es denn dann aus, wenn beispielsweise ein Familienministerium ein Bundesprogramm "Demokratie leben" mit einem Budget von hunderten von MiIlionen Euro auflegt und dieses Programm dann Stiftungen wie die einflussreiche linksradikale Amadeu Antonio Stiftung und finanziert. Ist da dasselbe Prinzip verletzt wie bei Merkels Intervention oder ist das was gänzlich anderes?

Stefan Möller: Das ist genau das Gleiche. Sie dürfen staatliche Mittel, finanzielle Mittel nicht dazu nutzen, um das eigene Vorfeld aufzubauen und die Opposition zu bekämpfen. Dafür sind Steuergelder schlicht nicht da. Das ist Missbrauch und Verletzung der Neutralitätspflicht, Verletzung auch der Chancengleichheit von Parteien. Das ist im Kern undemokratisches, autoritäres Verhalten.

Alexander Wallasch: Ich fasse mal zusammen, dass Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einer gewissen Genugtuung betrachten, dass Sie aber daraus nichts schlussfolgern dahingehend, dass sich etwa der Umgang mit der AfD verändern würde.

Stefan Möller: Die Folgen aus dem Urteil müsste ja die Gesellschaft ziehen. Auch die Presse- und Rundfunklandschaft als vierte Gewalt müsste daraus Konsequenzen ziehen. Aber das geschieht ja nicht, weil die Verflechtungen so tief sind und so eng sind mit dem linksliberalen Mainstream. Das man sich ja im Grunde genommen als deckungsgleich sieht und nicht als Korrektiv oder als Kontrollmechanismus. Hier in dem Fall ergibt sich indirekt eine Verhaltensanweisung, weil die Regierung an Recht und Gesetz eigentlich gebunden ist, solches Verhalten zukünftig zu unterlassen. Aber wir werden schon in den nächsten Wochen und Monaten beobachten, dass genau das nicht geschieht, dass man eben aus dieser Entscheidung nicht lernen will, weil man den Konsens hat, nein, es gibt etwas Schlimmeres und das ist die AfD.

Alexander Wallasch: Sie sitzen seit acht Jahren für die AfD im Thüringer Landtag. Daraus muss ja ein Selbstbild erwachsen sein. Sie haben mal gesagt, dass die AfD in Thüringen eine Ausnahme ist, hier wäre man fast Volkspartei oder ist sogar schon. Was macht den Unterschied aus zwischen beispielsweise der AfD in Baden-Württemberg und der AfD Thüringen?

Stefan Möller: In Thüringen haben wir ganz andere Zugänge zu Bevölkerungsschichten, die einen in Baden-Württemberg oder im Saarland beispielsweise verwehrt bleiben.

Alexander Wallasch: Welche Bevölkerungsschichten wären das? Und warum ist das so?

Stefan Möller: Na ja, Verbände beispielsweise, aber auch Ärzte, Krankenschwestern, da haben wir ganz leicht Zugang. Auch bei bestimmten Interessengruppen wie Reservisten, Jäger, Sportschützen, Apotheker. Sie halten ein Stück weit die Normalität in Thüringen. Und natürlich durchschauen die meisten Menschen jene, die uns nicht mögen. Und sie wissen, dass wir nicht die Nazis sind, als die wir hingestellt werden. Dieses Zerrbild wirkt nur beschränkt in der Öffentlichkeit und verhindert auch nur beschränkt, dass wir mit Leuten in Kontakt treten. Trotzdem, muss man sagen, hat das natürlich eine Wirkung, was das Establishment mit uns macht, was die Regierung mit uns macht. Diese Ausgrenzung. Es gibt immer noch Leute, die sich eben vom Grundsatz her nicht mit uns beschäftigen.

Und man muss zweitens sagen, es unterscheidet sich natürlich auch ganz gravierend der Umgang mit uns außerhalb des Parlaments gegenüber dem Umgang mit uns im Parlament, da sind wir im Grunde Menschen dritter Klasse und werden nicht als Wettbewerber oder auch als Gegner behandelt, sondern als Feinde. Ich bin natürlich dem rechten Lager zugeordnet, denn ich verstehe mich ja selbst als rechtsliberalen Menschen.

Alexander Wallasch: Vielen Dank für das Gespräch.

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