Jürgen Todenhöfer muss man niemandem mehr vorstellen. Über viele Jahre hinweg gehörte er zu den kritischen Geistern dieser Republik. Jetzt ist er offenbar im hohen Alter Opfer einer politischen Vereinsamung geworden.
Es mag daran liegen, dass sein letztes großes Projekt einer Partei, die seinen Namen trägt, so grandios scheiterte. Oder es begann schon früher, als er mit Jakob Augstein zusammenging und für eine kurze Zeit Herausgeber des "Freitag" war. Ganz gleich: Todenhöfers Verdienste bleiben unberührt. Aber dokumentieren wollen wir dennoch, was der Narr Todenhöfer 2024 in die Welt bläst:
Die AfD ist nicht mehr weit von der "Machtergreifung" entfernt. Falls sie diese für rassistische Naziprojekte wie die Deportation von Migranten nutzen sollte, werden wir "Widerstand" nach Artikel 20 IV des Grundgesetzes leisten. Auch der Sturz von Regierungen wäre dann legal. Die angedachten Deportationen von Migranten im Stil des "Madagaskar-Plans" der Nazis wären ein Anschlag, ein "Staatsstreich" gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung, vor allem auf unseren Rechtsstaat. Die AfD sollte frühzeitig wissen, dass wir ihr nicht erlauben werden, unser Grundgesetz und unsere rechtsstaatliche Demokratie zu zerstören.
Artikel 20 IV unseres Grundgesetzes lautet: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsgemäße] Ordnung zu beseitigen, haben ALLE Deutschen das Recht zum WIDERSTAND, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Wir werden unsere demokratische Grundordnung leidenschaftlich verteidigen. Notfalls mit allem, was Artikel 20 IV unseres Grundgesetzes erlaubt. Wir dürfen das nicht nur, wir müssen es. Auch das ist eine Lehre aus dem mangelnden Widerstand der Weimarer Republik gegen die Nazis und den dramatischen Folgen dieses Durchwinkens der Diktatur.