Das Gefühl, von nicht mehr zurechnungsfähigen Klapsmühlenbewohnern regiert zu werden, verstärkt sich jeden Tag ein bisschen mehr hin zu einem lauten Dröhnen. Bedröhnt muss Carsten Linnemann sein. Der chronisch unauthentische Hoflautenspieler des Kanzlers – Generalsekretär der CDU – stellt jetzt die Forderung aller Forderungen: „Keinen Cent Bürgergeld mehr für per Haftbefehl Gesuchte“.
Das muss man zwei Mal lesen, um es zu begreifen! Der Generalsekretär der CDU – er organisiert Wahlkämpfe, Parteitage und die strategische Koordination der Parteiarbeit – fordert eine Selbstverständlichkeit, die eigentlich jedem Kind klar sein sollte: Wer von der Polizei per Haftbefehl gesucht wird, sollte kein Bürgergeld abholen können.
Nun liegt auch hier ein Fünkchen Wahrheit. Denn tatsächlich sind Entscheider in Deutschland und Europa schon so weit vom gesunden Menschenverstand abgekoppelt, dass hier Bedenken angemeldet werden, ein pauschaler Ausschluss könne verfassungsrechtlich hinsichtlich der „menschenwürdigen Existenz“ oder europarechtlich hinsichtlich der „Freizügigkeit“ problematisch sein. Problematisch? Die Polizei sucht jemanden per Haftbefehl, und der holt in aller Seelenruhe beim Jobcenter sein Bürgergeld ab oder lässt es sich einfach überweisen?
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Das Jobcenter kann schon bei Verdacht auf eine Straftat, besonders bei Sozialleistungsbetrug, eine Meldung absetzen. Es gibt dafür sogar ein eigenes Team für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Es gibt keine Bagatellgrenze – auch Versuche oder kleine Beträge können an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Aber es gibt keinen systematischen Abgleich mit Fahndungslisten.
Warum muss ein Bezieher nicht pauschal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Führungszeugnis vorlegen? Die Antwort ist einfach: Eine pauschale Vorlagepflicht wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nach Datenschutz, Art. 8 GG / DSGVO. Die Behörden speichern alles und nichts, aber wenn es darum geht, Milliarden Steuergelder auszuzahlen, geht es plötzlich um Datenschutz?
Aber jetzt kommt es noch dicker: Die AfD hat all das längst im Bundestag gefordert. Die AfD hat eine Reihe kleiner Anfragen gestellt – so etwa 2025 –, die genau aufgedeckt haben, dass ein Haftbefehl kein automatischer Ausschlussgrund ist und es keinen systematischen Datenabgleich zwischen Justiz und Jobcentern gibt.
Im Oktober 2025 hat die AfD-Fraktion dann einen konkreten Antrag im Bundestag eingebracht: „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“. Darin fordern sie einen gesetzlichen Ausschluss von Bürgergeld für Personen mit nationalem Haftbefehl. Der Bundestag hat das debattiert und an den Ausschuss verwiesen.
Ein dahingehender Antrag der AfD als Oppositionsführer wurde im März 2026 von den etablierten Parteien abgelehnt. Und jetzt stellt sich Carsten Linnemann hin und fordert als Mitglied der Regierungspartei und im Brustton der Empörung exakt das, was die CDU gerade erst abgewiesen hat. Der Wahnsinn dreht hier also eine Ehrenrunde.
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