Nun sind diese Renitenz und das wenig einnehmende Auftreten von Fabio de Masi, des Co-Vorsitzenden des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), wenig geeignet, für die Sache des BSW einzunehmen. Mit „Sache“ gemeint ist eine sich zäh hinziehende Wahlprüfungsbeschwerde des BSW, der zunächst wenig Chancen eingeräumt wurden.
Ja, es ist ärgerlich, knapp zu scheitern, aber so geht es vielen Silbermedaillengewinnern eines Laufwettbewerbs, die den ersten Platz auf dem Treppchen verpassten. Aber die Aufnahmen des Zieleinlaufs sind dank moderner Technik gnadenlos. Und niemand käme etwa auf die Idee, zu sagen, der Gegner sei doch früher gestartet.
Aber so klar liegt der Fall rund um die BSW-Beschwerde längst nicht mehr auf dem Tisch. Vor wenigen Tagen hatte sich mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein etabliertes sogenanntes Leitmedium für das BSW stark gemacht und erklärt: „Bundestagswahl muss neu ausgezählt werden“.
Den Artikel gelesen, geteilt, zugestimmt und via X fachlich kommentiert hatte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Prof. Vosgerau geht gewissermaßen All-In:
„Jeder Verfassungsrechtler, der noch halbwegs bei Verstand ist (…), weiß ganz genau, dass die letzte Bundestagswahl falsch ausgezählt worden ist, das BSW eigentlich im Bundestag sitzt oder sitzen müsste.“
Die Beschwerde liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht. Und an dieses wendet sich Vosgerau mit seinem Kommentar über Bande:
„Jetzt steht das BVerfG vor einem Problem: entweder es stützt noch einmal die Regierungsmehrheit, obwohl offensichtlich ist, dass es kein Argument dafür gibt. (…) Aber damit ruiniert es sein Ansehen endgültig, die Richter erscheinen dann als Marionetten der Bundestagsmehrheit, die sie ja nominiert hat.“
Ulrich Vosgerau spielt hier auf das Theater um die jüngste Wahl von Verfassungsrichtern an, die unter dem Stichwort „Richterin Brosius-Gersdorf“ zu einem Erfolg der Neuen Medien wurden, die es erreichten, dass eine Nominierte von Teilen der CDU letztlich abgelehnt wurde und sich nicht mehr zur Wahl stellte.
Zur Auszählung der Stimmen des BSW muss man das Ergebnis einer Beschwerde auch vom Ende her denken. Was bedeutet es, wenn eine Nachzählung der BSW-Stimmen tatsächlich das Bündnis in den Bundestag führt? Zunächst einmal wäre die Regierung Merz Geschichte, wenn, dann nur noch als Minderheitenregierung neu aufzustellen oder – allenfalls quantitativ komfortabler – indem man die Grünen mit ins Boot holt.
Die Autoren des FAZ-Artikels, Eckard Jesse und Uwe Wagschal, haben auch darauf eine Antwort: Die Wahl stelle den zentralen Legitimationsakt in einer parlamentarischen Demokratie dar, alle anderen Überlegungen seien demgegenüber zweitrangig. Das meint dann eben auch eine vorübergehende Schwächung der Bundesrepublik durch die mögliche Neuwahl einer Bundesregierung. Überhaupt: Wer dem Auftreten von Friedrich Merz gegenüber den Herausforderungen der Gegenwart etwas abgewinnen kann, der muss schon ein echter Fanboy des Konturlosen sein.
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Merz mag ganz besonders auch der Wunschkandidat der Ukraine sein. Auch sein ungeheurer Akt der Geringschätzung der Demokratie im Niemandsland zwischen den Wahlen, als er ein Billionen-Schuldenpaket mit der alten Zusammensetzung des Bundestags durchsetzte, ist im Gedächtnis geblieben.
Aber auch Selenskyj kann eine Nachzählung der BSW-Stimmen zugunsten von Merz nicht verhindern. Es sei denn, er bedroht die BSW-Vorsitzenden Fabio de Masi und Amira Mohamed Ali ebenso wie jüngst den ungarischen Ministerpräsidenten, der EU-Milliarden für die Ukraine blockieren will.
Aber zurück zur Stabilität der Bundesregierung. Prof. Vosgerau argumentiert mit dem Florett: Wenn es tatsächlich um ein Interesse der übrigen Wähler an der Stabilität und Erhaltung ihres seinerzeitigen Votums ginge, dann bestehe das nur, wenn richtig ausgezählt wurde. Und Vosgerau weiter:
„Und das kann ja ohne Weiteres überprüft werden. Wurde richtig gezählt, ist die Sache dann ohne Abwägung vom Tisch, wurde falsch ausgezählt, auch: denn dann gab es nie einen Anspruch auf Unangefochtenheit eines falschen Ergebnisses.“
Ulrich Vosgeraus Fazit entspricht im Kern jenen Überlegungen der FAZ-Autoren, es sei eigentlich so gar kein Argument erkennbar, das irgendwie gegen eine Nachzählung sprechen könnte.
Jesse und Wagschal haben sich in ihrem Artikel auch mit jenen Argumenten befasst, die eine Auszählung notwendig erscheinen lassen, und eine Reihe von „Indizien für Fehlerquellen“ benannt. Auch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, so die Autoren, habe die Argumente für eine Neuauszählung nicht entkräften können.
Und weil man womöglich Sympathien mit einem konstruktiven Journalismus hegt, haben Jesse und Wagschal zum Abschluss ihrer Erörterungen einen Lösungsvorschlag mit im Gepäck: Um zukünftig das Problem zu entschärfen, wäre ein Automatismus wie in Florida nachdenkenswert. Dort werde bei einem Abstand von weniger als fünf Prozent der Stimmen zwischen zwei Kandidaten automatisch nachgezählt. Ein Modell für Deutschland mit Blick auf die Einhaltung der Fünf-Prozent-Hürde?
Prof. Vosgerau sieht – wenn auch vermutlich mit hochgezogener Augenbraue –eine kleine Chance für eine dem BSW gewogene Entscheidung, die psychologisch dadurch ein wenig erleichtert werden könnte, dass es eben nicht um die AfD geht, sondern um „eine perspektivisch ja ‚ungefährliche‘ Partei“.
Und wenn es so kommen sollte, hat Ulrich Vosgerau noch eine Vermutung:
„Union/SPD/Grüne werden die BVerfG-Richter als ‚Verräter an unserer Demokratie‘ ansehen und womöglich echte Rachemaßnahmen einleiten, d. h. vor allem eine Entmachtung des BVerfG durch Verfassungsänderungen.“