Gewerkschaft der Polizei feuert Querdenker, AfD-Sympathisanten und -Mitglieder

Polizeigewerkschaft macht Wahlkampf gegen die AfD

von Alexander Wallasch

Wer mit der AfD sympathisiert, wird von der GdP aufgefordert, „die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen.“© Quelle: © Bildmontage: Pixabay / Alexas_Fotos, Pexels / Paolo, Davis Sanchez

Tagesschau Online zitierte Mitte März die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dahingehend, dass die AfD gewerkschaftsfeindlich sei und sich der „solidarischen Basis unserer Gesellschaft“ entziehen würde. Deshalb wolle die GdP keine Mitglieder der Partei in ihren Reihen. Namentlich zitiert wurde hier GdP-Bundesvorsitzender Dietmar Schilff. Das Schilff selbst Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist, findet Tagesschau allerdings nicht weiter erwähnenswert. Die Hannoversche Zeitung berichtete 2017 über Schilff, der sich „als SPD-Mitglied engagiert.“ also alles andere als ein still an der Sozialdemokratie leidender freigestellter Polizist ist.

Jetzt ist die GdP zwar die größte aber nicht die einzige Polizeigewerkschaft – die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG) hat immerhin mit über 100.000 Mitgliedern noch mehr als halb so viele Mitglieder gegenüber der GdP. Noch 2019 berichtete die Frankfurter Rundschau von „Grabenkämpfen“ zwischen diesen beiden Polizeigewerkschaften, diese würden sich gar „bekriegen“.

Um was es da im Speziellen geht, soll hier nicht interessieren, spannender ist ohnehin die Haltung zur AfD, die sich unterscheidet. So sei die „rote Linie“ bei der DPolG dort überschritten, wo ein Engagement für den unter Verfassungsschutz gestellten so genannten Flügel der AfD erkennbar wäre. Der allerdings wurde ja formal aufgelöst, also hält man sich an Solidaritätsadressen an Vertreter dieser unter Beobachtung stehenden Richtung innerhalb der AfD – zwar gibt es bei der DPolG keinen Unvereinbarkeitsbeschluss, wer aber mit Höcke und Co gemeinsame Sache macht, hat auch in der DPolG nichts verloren.

Dort weiß man allerdings, dass es schwer wird, wenn die so abgewiesenen bzw. ausgeschlossenen Kollegen so etwas gerichtlich bekämpfen. Gegenüber der Süddeutschen kommentierte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt Mitte März 2021 den Beschluss der GdP dahingehend, dass die Umsetzung scheitern würde, also lediglich „medial Wirkung erzielen“ will. Sonst wäre da nichts. Mediale Wirkung als Wahlkampfhilfe? Insbesondere geht es Wendt um Rechtssicherheit. Also beschränkt sich die DPolG darauf, Mitglieder erst dann auszuschließen, wo diese sich mit Personen und Inhalten solidarisieren, die Zweifel an der Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Gewerkschaft erkennen ließen. Konkret sehe man das „zum Beispiel durch Aufritte mit Björn Höcke und anderen.“

Interessant hier zu wissen, dass Rainer Wendt proaktiv der AfD „jede Veröffentlichung mit Ablichtung meiner Person“ gerichtlich untersagt hat. Hat er diese Handlungsweise zur Nachahmung vorgelegt? Und dann gibt es denn Fall, wo ein AfD-Mitglied tatsächlich aus der DPolG ausgeschlossen wurde: Mitte 2020 traf es den AfD-Landtagsabgeordneten und Polizeiobermeister Lars Kuppi, der gemeinsam mit dem ehemaligen unter Verfassungsschutzbeobachtung stehenden AfD-Mitglied Andreas Kalbitz trotz vorhergehender Intervention seiner Gewerkschaft an einer Demonstration teilgenommen hatte. Der Beschluss sei einstimmig gewesen, so der sächsische Landesvorstand der DPolG.  Kuppi hat widersprochen. Jetzt muss der Landeshauptvorstand den Ausschluss bestätigen, dann steht Kuppi der Rechtsweg offen. Es könnte also noch einmal eng werden für die Gewerkschaft, den beschlossenen Ausschluss tatsächlich aufrecht erhalten zu können.

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Die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (als Dachorganisation) angehörige Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat ihren einen Unvereinbarkeitsbeschluss zur AfD verabschiedet. Konkret heißt es da:

„Keine Zusammenarbeit mit der AfD und anderen rechtspopulistischen, –radikalen und –extremen Organisationen und Gruppen.“ Der Beschluss verstehe sich als „Positionspapier zum Schutz der Demokratie.“

Ein zentraler Vorwurf der – zumindest offiziell – zum Beschluss geführt habe, sei die Teilnahme von AfD-Politikern an Querdenker-Demonstrationen. Damit wäre ein Schulterschluss vollzogen mit „Rechtsextremen, Antisemiten, Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern.“ Wäre die Sängerin Nena Polizistin, wäre sie demnach jetzt auch aus der GdP ausgeschlossen worden. Denn es gilt ja der Umkehrschluss: Wo Querdenker AfD für die GdP kontaminieren, gilt es auch umgekehrt: Wer mit Querdenkern sympathisiert, muss dann ebenfalls aus der Polizeigewerkschaft ausgeschlossen werden.

Aber wo soll das enden? Wer so durchschaubar wie die GdP Wahlkampf für die etablierten Parteien und gegen den Oppositionsführer im Deutschen Bundestag betreibt, der riskiert auch jene zu verlieren, die als Polizisten ihre Arbeit machen, zwar keiner Partei angehören, aber auch nicht gerne gegängelt werden – nicht zu vergessen: Es sind ja genau diese Beamten, die auf der Straße täglich erleben, was die Verwerfungen ausmacht, wo sie herkommen, welche Alt-Medien und etablierte Politik die Konfrontationen zu verantworten haben. Die demnach erleben, wer den multiplen Verfall tatsächlich verantwortet.

Wer mit der AfD sympathisiert, wird von der GdP aufgefordert, „die gewerkschaftliche Solidargemeinschaft zu verlassen.“ Inhaltlich heißt es im Beschluss laut GdP beispielweise:

„Die GdP stellt sich der AfD entschieden entgegen. Die Ziele, Positionen, Grundsätze und Werte der GdP sind mit denen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) unvereinbar. Die Positionen und Meinungen der AfD widersprechen dem freiheitlich-demokratischen, rechtsstaatlichen und die öffentliche Sicherheit bewahrenden Selbst- und Rollenverständnis von Polizeibeschäftigten, das von der GdP vertreten und geteilt wird.“

Die Frage übrigens, wie politisch Gewerkschaften sein dürfen oder sollen, stellt sich hier gar nicht.

Nachdem es dem Verfassungsschutz gerichtlich untersagt wurde, die AfD öffentlich zum Beobachtungsfall zu erklären, vermeldeten Spiegel und Süddeutsche Zeitung diesen angeblichen Beobachtungsfall, die Nachricht wurde also durchgestochen. Das ist ethisch übrigens weit schlimmer von den Redaktionen, als es diese doch durchsichtige Wahlkampfhilfe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist. Das Verwaltungsgericht Köln verbat am 5. März 2021 dem Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall eizuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen.

Jetzt hat die unter der Dachorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes organisierte Gewerkschaft der Polizei massiv in den Bundeswahlkampf eingegriffen. Für die Kollegen auf der Straße wird die Arbeit so noch schwerer, nachdem die Politik die deutsche Polizei bereits unter Generalverdacht gestellt hatte, rechtsextreme Strömungen zu beherbergen – beispielsweise der Deutschlandfunk begleitete diese Stigmatisierung Ende 2019 mit der Meldung: „Zu viele Einzelfälle“.

Sollte die GdP allerdings jetzt glauben, auf diese Weise diesen Anwurf aus der Welt schaffen zu können, dann entsteht schnell der Eindruck, sie stelle sich nicht mehr hinreichend hinter ihre Polizistinnen und Polizisten, sondern vielmehr hinter die etablierte Politik.

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