Verfassungsschutz in Sachsen in der Bringschuld

Sächsische AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft

von Alexander Wallasch (Kommentare: 15)

Vor wem soll der Wähler erschrockener sein: Vor der AfD oder vor einem politischen Verfassungsschutz?© Quelle: Pixabay/ dmncwndrlch

Der sächsische Verfassungsschutz hat heute auf seiner Webseite mitgeteilt, dass der AfD-Landesverband in Sachsen nach vier Jahren Prüfung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird.

Nach Sachsen-Anhalt und Thüringen trifft nun der dritte Landesverfassungsschutz diese Entscheidung und liefert dazu eine offizielle Begründung mit.

Vorab aber ein Blick auf die aktuellen Umfragewerte der AfD in den drei betroffenen Bundesländern:

In Sachsen-Anhalt liegt die AfD in den Wahlumfragen mit 33 Prozent auf Platz 1 vor der CDU. In Thüringen liegt die AfD ebenfalls auf Platz 1 mit 34 Prozent, auf Platz 2 folgt die CDU, abgeschlagen mit 22 Prozent. In Sachsen liegt die AfD mit 33 Prozent ebenfalls auf Platz 1, den sie sich allerdings mit der CDU teilt. Die CDU allerdings hatte zuletzt abnehmende Umfragewerte, während die AfD steigende Zuwächse hat – Die Tendenz, die CDU abzuhängen, besteht demnach.

Warum genau hat der sächsische Verfassungsschutzes (VS) den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft? Die Einstufung ist laut Pressemitteilung des Verfassungsschutzes eine „Höherstufung“ nach vier Jahren Ermittlungsarbeit. Zunächst sei die sächsische AfD ein „Beobachtungsfall“ gewesen, sie wurde dann „seit Februar 2021 als Verdachtsfall“ eingestuft.

Ein 134-Seiten langes Gutachten wurde zusammengestellt, das nach Angaben des VS „eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen“ der sächsischen AfD enthalten soll. Gesammelt wurden diese Zitate laut VS von „Funktionären und Mandatsträgern der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad“. In Summe seien diese Zitate „unzweifelhaft verfassungsfeindlich“, so der Präsident des LfV Sachsen, Dirk-Martin Christian.

„Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren ‚Flügel‘ hervorgegangene sogenannte solidarisch- patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechtsextremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert“, so Christian weiter in der dreiseitigen Presseerklärung.

Auch heißt es da, die Partei erscheine nach außen wie ein „monolithischer Block“, was positiv ausgedrückt zunächst einmal eine Parteidisziplin meinen könnte, hier aber negativ genutzt wird, um eine fehlende „Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung“ der Partei gegenüber Aussagen von Mitgliedern des Landesverbandes zu beschreiben.

Problem bei der Bewertung dieser VS-Entscheidung ist, dass der 134-Seiten starke Bericht den Medienvertretern nicht vorliegt, sondern lediglich die 3-seitige Interpretation der Presseerklärung. Ein Anruf von alexander-wallasch.de beim Landesverband Thüringen führt zu der achselzuckenden Einschätzung, dass da wohl nicht viel anderes aufgelistet sei als das, was man schon in den Berichten zu den anderen Landesverbänden aufgeschrieben habe.

Das wenig Konkrete, dass man dem 3-seitigen Papier entnehmen kann, klingt beispielsweise so:

„Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, z. B. in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde.“

Mit diesen Informationen kommt man im Sinne einer brauchbaren Einschätzung nicht weiter. Denn Kritik an der Migrationspolitik kann nicht automatisch verfassungsfeindlich sein. Hier kann es nur darum gehen, welche Maßnahmen von der AfD vorgeschlagen werden, um Migration zu stoppen bzw. Abschiebungen durchzuführen. Aber welche sollten das sein, die hier als verfassungsfeindlich und „gesichert rechtsextrem“ eingeschätzt werden?

Der VS schreibt dazu, die sächsische AfD verfolge im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus und das sei ein „Markenkern des politischen Rechtsextremismus“. Danach richte sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit „ausschließlich nach ethnisch-biologischen bzw. kulturellen Kriterien“. Ein solches Volksverständnis sei jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar. Und weiter:

„Mit dem Ethnopluralismus würde zwangsläufig die Herabsetzung, Ausgrenzung und Benachteiligung fremder Völker, also von Migranten und ethnischen Minderheiten, einhergehen. Sie würden als Menschen zweiter Klasse angesehen und pauschal verächtlich gemacht.“

Der Chef des Landesverfassungsschutzes meint, dass „eine derart rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen öffentlich vertritt“ seine Wurzeln im „historischen Nationalsozialismus“ habe.

Nun kann es ja nicht Aufgabe des VS sein, zu erklären, wie man dem Missbrauch des Asylrechts durch die Bundesregierung, Seehofers „Herrschaft des Unrechts“ oder den erneuten Herabsetzungen der Voraussetzungen, Deutscher zu werden, begegnen soll, wenn man hier nicht zustimmt. Die schwammigen Definitionen des VS erwecken allerdings den Eindruck, dass jedwede Forderung einer Vorzugsbehandlung der Deutschen gegenüber Zuwanderern automatisch verdächtig ist, rechtsextremistisch zu sein.

Der VS ist auch kein Thinktank, er kann nicht beantworten, wie die Deutschen einer woken Ampel-Ideologie als Fortsetzung der merkelschen Herrschaft des Unrechts entgegentreten sollen, wenn seit acht Jahren keinerlei Bestrebungen erkennbar sind, die Migrationsfrage zu klären, wenn, im Gegenteil, die Ampelregierung sogar alles dafür tut, eine illegale Massenzwanderung noch zu beschleunigen.

Hier wäre im Übrigen auch der Bundesverfassungsschutz gefragt. Der VS Sachsen sollte ebenfalls bedenken, dass Äußerungen der AfD Sachsen zur Migrationspolitik auf Bundesebene für Sachsen vollkommen unerheblich sind, weil keine Ländersache.

Wenn der VS Sachsen auf drei Seiten die Gründe für die Hochstufung der AfD Sachsen zusammenfasst, dann kann man davon ausgehen, dass er bemüht war, die wesentlichen Argumente überzeugend zu platzieren. Aber wie überzeugend ist das, wenn hier beispielweise mit solchen Kontakten argumentiert wird, die nur dadurch als kontaminiert gelten können, weil der VS sie ebenfalls hochgestuft hat?

Oder anders erklärt: Sie machen Geschäfte mit Person X. Der wird als Betrüger verurteilt. Hatten Sie dann Kontakte zu einem Betrüger? Und wie sähe es aus, wenn dieser Betrugsvorwurf nur deshalb vorgenommen wurde, um diese Kontaktschuld vornehmen zu können?

Zur Erinnerung: Wir schöpfen hier weiter aus dem Dreiseiter, dem man unterstellen darf, das Wesentliche aus dem 134-Seiten-Papier vorwegzunehmen. Aber was sagt das über folgenden Absatz aus?

„Führende Vertreter der Landespartei verwenden in diesem Kontext im öffentlichen Diskurs regelmäßig ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremistischen Szene, wie ‚Der Große Austausch‘, ‚Umvolkung‘ oder die Forderung nach ‚Remigration‘. Auch diese Begriffe verbergen ihren rassistischen Kern und ihre Urheberschaft im Nationalsozialismus.“

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Ist das schon kontrafaktisch? Denn wenn innerhalb weniger Jahre und auf Basis politischer Entscheidungen der Bundesregierung die Anzahl der Asylanten und Migranten ebenso wie die Anzahl der Menschen mit muslimischem Hintergrund durch Zuwanderung so eklatant ansteigt, dass Schulen und Kitas Alarm schlagen, dass Städte und Kommunen Brandbriefe verfassen, ist es dann insbesondere eine Frage der Begrifflichkeiten?

Natürlich ist „Remigration“ ein häufig gebrauchter Begriff etwa von Martin Sellner, dem Gründer der Identitären Bewegung. Aber was unterscheidet diesen Begriff „Remigration“ von dem, was Nancy Faeser öffentlich verspricht, es nur anders formuliert?

Nancy Faeser Ende Oktober im Deutschen Bundestag:

„Ich werde unser umfassendes Gesetzespaket für mehr und schnellere Rückführungen am Mittwoch ins Kabinett einbringen. (...) Wer in Deutschland kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen.“

Der Chef des sächsischen VS führt weiter aus, die AfD gelte deshalb in Sachsen jetzt als gesichert rechtsextrem, weil sie sich einer „drastischen, angsteinflößenden Wortwahl“ bediene. So sei etwa bei der AfD von „Messer-Migranten“ die Rede. Aber was ist hier eigentlich angsteinflößender? Die dokumentiert explodierenden Messerangriffe gegen Deutsche durch vorwiegend junge muslimische Männer oder der Begriff „Messer-Migranten“?

Was ist schlimmer: Das Achselzucken einer Migration-befördernden Regierung oder der unschöne Begriff „Rapefuggees“ vor dem Hintergrund von über 700 Gruppenvergewaltigungen jedes Jahr in Deutschland mit überproportionalen Anteil junger muslimischer Migranten?

Wieder der Chef des sächsischen VS kommentiert: „Damit schürt der AfD-Landesverband fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer in der Bevölkerung“. Tatsächlich aber ist es die AfD, die sich nicht scheut, die Tätergruppen zu benennen während die Politik seit Jahren Maßnahmen ergreift, die Täterzuordnung zu verschleiern bis hin zum Angebot, bereits nach drei Jahren den deutschen Pass zu erhalten.

Der sächsische Verfassungsschutz erweckt hier den Eindruck, als wolle er mit seiner Hochstufung der AfD vor allem eines erreichen: Die „Herrschaft des Unrechts“ noch zu stützen und oppositionelle Arbeit gegen die woke-grüne Ideologie zu bekämpfen. Aber kann das die Aufgabe des VS sein?

Diese drei Seiten des sächsischen Verfassungsschutzes sollten den Autoren hochnotpeinlich sein. Der VS hat sich bundesweit nicht mit Ruhm bekleckert, als es darum ging, die Bundesregierung und die Landesregierungen dazu zu drängen, mehr gegen zugewanderten muslimischen Antisemitismus zu tun. Jetzt werden aus dieser Gruppe heraus wieder Häuser von Juden in Deutschland mit gesprühten Davidsternen markiert und Juden verbergen ihre Religion in der Öffentlichkeit.

Was ist der Kommentar des VS in besagtem Papier?

„Antisemitismus wird von führenden Vertretern des AfD-Landesverbandes nicht direkt geäußert, sondern durch sogenannte Codes und Chiffren verschlüsselt, zum Beispiel über die ‚internationale Finanzelite‘. So sprach der Landesvorsitzende Jörg Urban in diesem Zusammenhang wiederholt von den ‚tonangebenden Globalisten in Politik, Medien und Konzernen‘.“

Weil man etwa den Milliardär Soros, seinen Sohn und sein europäisches Netzwerk kritisiert und Soros zufällig einen jüdischen Hintergrund hat, ist man, wenn man diese politische Einflussnahme kritisiert, automatisch Antisemit?

Die schwammige Delegitimierung der Vertreter des Staates darf in den drei Seiten auch nicht fehlen: Die AfD habe während der Corona-Maßnahmen Repräsentanten der politischen Grundordnung der Bundesrepublik „öffentlich diffamiert und verächtlich“ gemacht. Und deshalb ist die AfD in Sachsen jetzt gesichert rechtsextrem?

Weiter heißt es da, die AfD in Sachsen wolle sich gar nicht sachlich auseinandersetzen. Es ginge ihr nur um eine „Herabwürdigung“ der Demokratie. Hochrangige sächsische AfD-Vertreter hätten „Unrechtsregime“ gesagt und „Parteienkartell“, sich also in etwa so geäußert wie Horst Seehofer, als er noch bayerischer Ministerpräsident war, Und jetzt? Wird Seehofer beim Spielen mit der Eisenbahn in seinem Keller ebenfalls beobachtet?

Zuletzt wird dann auf diesen drei Seiten wieder die angebliche Vernetzung mit einem rechtsextremen Umfeld genannt, das als Beleg die Einstufung sichere. Dass eben dieses Umfeld von den Verfassungsschutzbehörden erst als rechtsextrem eingestuft werden musste, um als Argument für die Höherstufung Relevanz zu bekommen, stört hier niemanden. Heißt: Wenn die AfD Sachsen sich mit der bereits hochgestuften AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt vernetzt, was innerhalb einer Partei eher üblich ist, dann reicht das wiederum aus, die AfD in Sachsen ebenfalls als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen?

Nicht ganz unerheblich dürfte bei dieser Entscheidung des VS auch sein, dass der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla aus dem sächsischen Landesverband kommt. Da bleibt am Ende nur noch die Frage, vor wem der Wähler hier mehr erschrocken sein soll, vor der AfD oder vor einem politischen Verfassungsschutz?

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