Den Haag ermittelt: Aber Russland und Ukraine sind keine Mitglieder des Gerichtshofs

Selenskyjs Völkermord-Scharade gegen Putin

von Alexander Wallasch

Wie Selenskyjs Juristen es schafften, Den Haag mit einem eleganten Winkelzug eine Zuständigkeit in Sachen Völkermord gegen Putin und Russland abzutrotzen.© Quelle: Pixabay /Studiolarsen

Kaum drei Tage nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine erklärte Präsident Wolodymyr Selenskyj: „Das sind Kriegsverbrechen und sie werden von der Welt als Völkermord anerkannt werden."

Die Ukraine reichte etwa zeitgleich beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Klage ein. Ging es hier um Selenskyjs Beschuldigung, die Moskauer Führung würde einen Völkermord begehen? Dazu gleich mehr.

Hierzu muss man zunächst wissen, dass sowohl die USA, als auch Russland und die Ukraine keine Mitgliedsstaaten dieses Strafgerichtshofes sind. Die Ukraine hat hier lediglich dem Gericht die Zuständigkeit für Verbrechen auf ihrem Territorium übertragen.

In diesem Zusammenhang musste die ukrainische Führung zustimmen, dass, sollte man Straftaten feststellen, diese auch verfolgt werden dürfen, wenn sie von Ukrainern begangen werden. Eine Zusage, die hier im weiteren Verlauf noch an Bedeutung gewinnt, denn sie nutzt vor allem der Ukraine.

Wohlgemerkt, es geht hier im Prinzip darum, ob in der kriegerischen Auseinandersetzung nach bestimmten Regeln getötet werden darf, was im 21. Jahrhundert für sich schon pervers klingt, aber die Ukraine und Russland unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit von Den Haag. Sie sind keine Vertragspartner. Tageschau.de erklärt den juristischen Hintergrund und geht dabei auch auf den von Selenksyj eingeführten Begriff des Völkermordes ein:

„Unter Völkermord versteht das Statut verschiedene Handlungen, die in der Absicht begangen werden, 'eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören'. Zu diesen Handlungen zählen neben der Tötung von Mitgliedern dieser Gruppe etwa auch Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden oder Maßnahmen wie Zwangssterilisation.“

Neben „Völkermord“ sind auch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Gegenstand der Ermittlungen in Den Haag. Hier sind Handlungen wie Folter, Vergewaltigung oder Versklavung gemeint, die „im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen werden".

Jetzt bedarf es keiner intimen Kenntnisse, anzunehmen, dass der Begriff „Völkermord“ für den russischen Einmarsch in der Ukraine haltlos ist. Tatsächlich sind die Ukrainer Opfer eines Völkermordes geworden, aber das geschah unter Stalin und liegt bald einhundert Jahre zurück.

Selbst der deutsche Überfall auf die Sowjetunion wird selten als Völkermord bezeichnet, es sei denn, es geht um die Verfolgung der Juden und der Sinti und Roma im Rücken der Wehrmacht, wie der Spiegel 2017 schrieb.

Grundsätzlich aber ist hier viel öfter von einem „Angriffskrieg ohne vorhergehende Kriegserklärung“ die Rede und von einem „verbrecherischen Vernichtungs- und Ausbeutungskrieg“.

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Warum aber besteht der ukrainische Präsident auf dem Begriff „Völkermord“? Und warum wird dieser Begriff von diversen Altmedien unverdaut wiedergekäut? Selenskyj war in diesem Konflikt nicht einmal der erste, der von „Völkermord“ sprach, eine Begründung von Putin für seinen Überfall auf die Ukraine lautete ebenfalls „Völkermord“

Die Öffentlich-Rechtlichen unterstützen die Behauptung Selinskyjs. So wird der polnische Präsident Duda gewissermaßen als Zeuge der Anklage aufgerufen, der im Zusammenhang mit den Opfern von Butscha davon sprach, dass hier ein Völkermord „schwer zu leugnen“ sei.

Zu Wort kommt auch die ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Marieluise Beck als Vertreterin der Völkermordthese. Sie ist eine lupenreine Ukraine-Lobbyistin: 2017 und gleich nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag gründete sie eine Denkfabrik „Zentrum Liberale Moderne“ mit der Untergruppe „Ukraine verstehen“. Die Startfinanzierung kam von einer Foundation von George Soros.

Bei Tagesschau.de liest man zu diesen Hintergründen selbstredend nichts, stattdessen wird über Beck geschrieben, sie sehe in der Ukraine „Anzeichen für einen Völkermord“. Mit der Begründung übrigens, dass der Ukraine das „Existenzrecht als Nation und die Identität als Volk“ abgesprochen werde.

Was hier bei der Grünen klingt wie aus der Feder der Identitären Bewegung eines Martin Sellners, berechtigt, im Kontext „Ukraine“ geäußert, demnach keine Beobachtung von Beck durch den Verfassungsschutz. Nur wenn es um das Eigene geht, wird es eng, wird es Nazi, wird es identitär.

Es gibt weitere Stimmen, welche einen „Völkermord“ behaupten. Aber auch solche, die ihn bestreiten, wie die Genozidforscherin Kristin Platt von der Ruhr-Universität in Bochum, die zwar klare Indizien für russische Kriegsverbrechen sieht, „aber keine für einen Völkermord“.

Warum nun ist es für Selenskyj und seine westlichen Verbündeten in Politik und Medien so bedeutend, einen Völkermord zu behaupten, warum reichen hier Kriegsverbrechen nicht mehr aus?

Eine ebenso plausible wie hochinteressante Antwort darauf gibt der vom Bildungsministerium projektfinanzierte Verfassungsblog.de. Dort erfährt man Erstaunliches: Die Ukraine hat Russland nämlich gar nicht in Den Haag des Völkermordes bezichtigt. Quasi fast das Gegenteil ist der Fall:

Der Begriff „Völkermord“ wurde von der Ukraine deshalb eingeführt, damit Den Haag bitte feststellen möge, dass der von Russland behauptete „Völkermord“ der Ukraine an Donbass-Russen nicht stattfinde.

Den Haag kann seine Zuständigkeit jetzt ableiten, indem die Ermittler sich berufen fühlen, herauszufinden, ob die Ukrainer einen Völkermord begehen bzw. begangen haben.

Wörtlich heißt es da:

„Die Ukraine hat einen klugen Weg gewählt, die Zuständigkeit des IGH dennoch zu etablieren. (…) Nun ist die Ukraine nicht etwa mit der Behauptung an den IGH herangetreten, der russische Angriff auf die Ukraine erfülle den Tatbestand eines Völkermords. Zielrichtung ihres Antrages ist vielmehr die russische Begründung des Angriffs. Russland habe vor dem Angriff wiederholt behauptet, die Ukraine begehe in der Donbass-Region einen Völkermord. Der IGH möge erkennen, dass dies nicht zutreffe. Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache also ein negativer Feststellungsantrag der Ukraine.“

Wie der Verfassungsblog herausgearbeitet hat, war die Ermittlungsarbeit des Internationalen Strafgerichtshofes damit noch lange nicht gesichert:

„Tatsächlich enthält die Völkermordkonvention keine Regelungen, anhand derer der IGH die Zulässigkeit eines bewaffneten Angriffs beurteilen könnte. Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist in Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen kodifiziert und Teil des Völkergewohnheitsrechts. Gegenstand der Völkermordkonvention ist es nicht. Der IGH hätte daher durchaus mit guten (prozessualen) Gründen seine Zuständigkeit verneinen können.“

Wie haben es Selenskyj und seine Berater dennoch hinbekommen?

Die große Mehrheit der Richterinnen und Richter hält den Internationalen Strafgerichtshof (IGH) für zuständig, weil sie „es als erwiesen ansieht, dass Russland sich zur Rechtfertigung des Angriffs darauf berufen habe, die Ukraine begehe in der Donbass-Region einen Völkermord, was die Ukraine bestreite“.

Man kann hier also mit Fug und Recht behaupten, dass sich Putin mit seiner Behauptung eines „Völkermordes“ im Donbass selbst nach Den Haag gebracht hat.

Das Fazit der Juristen vom Verfasssungsblog ist hier eindeutig:

„Hätte Russland sich im Vorfeld des Angriffs nicht gerühmt, einen Völkermord verhindern zu wollen, wäre der Antrag der Ukraine wohl chancenlos gewesen.“

Es folgt noch eine Spekulation des Verfassungsblogs, über die womöglich Juristen unter sich schmunzeln können:

„Vielleicht enthält die Entscheidung daher auch die folgende Botschaft: Ein Staat, der meint, einen bewaffneten Angriff mit der Verhinderung eines (vermeintlichen) Völkermords rechtfertigen zu können, akzeptiert, dass der IGH mit von der Partie ist.“

Aber Russland hat den Kuckuck im eigenen Nest natürlich ebenfalls schon lokalisiert und bemüht sich um Schadensbegrenzung, wie der Blockbeitrag ergänzt:

„Das Argument, der Angriff sei zur Verhinderung eines Völkermordes in der Donbass-Region erforderlich, dürfte nun schon deshalb obsolet geworden sein, weil Russland sich im Zuge des Verfahrens selbst davon distanziert hat.“

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