Beschämend obendrauf der tragische Versuch der Alt-Medien, diesen Angriff auf die Demokratie zu einer Verteidigung der Demokratie umdeuten zu wollen. Alexander-Wallasch.de sprach mit dem Juristen Stefan Möller über den gestrigen Tag im Thüringer Landtag, er ist neben Björn Höcke einer der beiden Vorsitzenden der AfD in Thüringen.
Heute war die erste Landtagssitzung in Thüringen. Der Landtagspräsident sollte gewählt werden. Dann gab es Probleme. Können Sie mir sagen, welche?
Die Probleme haben sich zum Teil vorher bereits abgezeichnet. Und das liegt am Versuch der Mehrheit des Landtags, das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion, also der AfD-Fraktion, für den Landtagspräsidenten zu hintertreiben. Man hat sich zunächst auf zwei verschiedene Strategien verständigt:
Die erste Strategie lautete, dass man meinte, es gäbe ein Dokument aus der letzten Wahlperiode, in dem von der Landtagsverwaltung erklärt worden ist, man könne ja die Geschäftsordnung vielleicht so anwenden, dass ab dem dritten Wahlgang für den Präsidenten auch Vorschläge anderer Fraktionen zulässig sind.
Das lässt sich allerdings mit dem klaren Wortlaut der Geschäftsordnung nicht unter einen Hut bringen. Und deswegen hat man sich letzte Woche einen zweiten Weg überlegt, nämlich einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung vor die Wahl des Landtagspräsidenten zu legen.
Das aber ist insofern ein Problem, als wir hier in Thüringen eine Besonderheit haben: In Thüringen wird die Geschäftsordnung der alten Sitzungsperiode kraft Gesetzes als zunächst weiter geltend angeordnet. Es gibt also eine entsprechende verbindliche Regelung des Thüringer Geschäftsordnungsgesetzes.
Diese ignoriert die Mehrheit. Die anderen Fraktionen behaupten sinngemäß, der Landtag stehe über diesem Gesetz, es gelte für ihn nicht. Sie leiten das aus der Geschäftsführungsautonomie ab, wonach sie sich angeblich jederzeit eine neue Geschäftsordnung geben könnten. Was dabei übersehen wird, ist die Tatsache, dass der Landtag in der achten Sitzungsperiode überhaupt erst beginnt zu existieren, wenn die alte Landtagsperiode endet. Die alte Landtagsperiode endet aber erst mit dem Zusammentritt der neuen Landtagsperiode. Und der Zusammentritt des neuen Landtags wiederum ist erst abgeschlossen mit dem Aufruf der Namen aller Abgeordneten und der Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Die anderen Fraktionen wollen sozusagen schon handlungsfähig sein, bevor diese Beschlussfähigkeit festgestellt worden ist. Und das hat den Hintergrund, dass sie gerne die Tagesordnung vorher schon verbindlich durch einfache Mehrheit festlegen wollen. Diese Strategie kollidierte mit der Rechtsauffassung des Alterspräsidenten, der sich streng nach den Vorgaben des Wortlauts der Geschäftsordnung richtet.
Und der Alterspräsident ist AfD-Abgeordneter ...
Genau, dass ist Jürgen Treutler von unserer Fraktion.
Und warum ist es für die anderen Parteien im Landtag Ihrer Auffassung nach so wichtig, dass der Landtagspräsident nicht von der AfD kommt?
Das kann ich mir gut vorstellen: Der Landtagspräsident hat eine sehr hohe Repräsentationsfunktion. Und wenn die etablierte Politik etwas fürchtet, dann sind es AfDler, die in Repräsentationsfunktionen positiv wirken, weil man dadurch natürlich sehr schnell das Zerrbild, das über die AfD existiert, zum Wanken bringt. Im Übrigen hat die Landtagspräsidentin – jedenfalls nach der Wahrnehmung und der Sichtweise der AfD-Fraktion – in der letzten Legislaturperiode sehr tendenziös das Amt geführt.
Von welcher Partei?
Es war Birgit Pommer von den Linken. Sie hat sich auch jetzt, nach dem Ende ihrer Amtsperiode, nicht an die Regeln gehalten und hat kraft ihrer eigenen Wassersuppe ohne rechtliche Legitimation diesen Geschäftsordnungsänderungsantrag auf die Tagesordnung aufgenommen, obwohl sie dazu gar nicht berechtigt ist. Sie ist ja nicht mal in den neuen Landtag gewählt worden!
Und diese Willkür, dieses Handeln neben dem Gesetz, das hat man bisher weidlich ausgenutzt, auch in der Auseinandersetzung mit der AfD. Und das wäre natürlich mit einem AfD-Präsident nicht möglich. Im Gegenteil, jetzt fürchtet man natürlich, dass ein AfD-Präsident das genauso machen könnte.
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Das alles wurde im Fernsehen übertragen, in einer Liveschaltung. Viele Bürger haben demnach gesehen, wie sich dieser stoische, ruhige Alterspräsident immer wieder ins Wort fallen lassen musste, von einem anderen Abgeordneten. Von der CDU?
Genau, von Andreas Bühl, dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, der bei jeder Gelegenheit betont, dass die AfD das Parlament verächtlich machen möchte oder sich ähnlich ausdrückt und uns Spielereien und Tricksereien vorwirft. Und ja, man hat sich heute, obwohl die Sitzungsleitung ja dem Alterspräsidenten zusteht, selbst das Wort erteilt. Übrigens nicht nur einmal, trotz Ermahnung und trotz Ordnungsrufen, hat Bühl das ein paar Mal gemacht.
Das alles hat auf mich den Eindruck gemacht, dass man hier ganz bewusst einen destruktiven Weg gewählt hat, um den Alterspräsidenten aus dem Konzept zu bringen und ihn letztlich auch zur Resignation zu zwingen. Es hat aber nicht funktioniert, weil unser Alterspräsident Nerven aus Stahl hat.
Dann kam der Vorwurf einer „Machtergreifung“ ...
Was einigermaßen wahnsinnig ist, weil die Funktion des Altpräsidenten natürlich eine vorübergehende ist und es die etablierte Politik selbst in der Hand hat, das zu beenden.
Die demokratische Wahl hat ja zunächst die Macht der alten Regierung beendet. Jetzt soll die Macht, wie in Demokratien üblich, an eine neugewählte Mehrheit übergehen ...
Der Vergleich mit der Machtergreifung, das war aus meiner Sicht auch ein bewusster Rückgriff auf die sprachlichen Bilder, die im Zusammenhang mit 1933 verwendet werden. Das war natürlich eine Bösartigkeit sondergleichen. Und auch die zielte darauf ab, den Landtagspräsidenten zu einer Überreaktion zu bringen. So deute ich das jedenfalls. Denn natürlich ist dem Herrn Bühl bewusst, welche Regeln es gibt und welche Regeln einzuhalten sind. Aber das ist – und ich kann es mir nicht anders deuten – offensichtlich konzertiert, auch in Absprache mit Teilen der Landtagsverwaltung hintertrieben worden.
Denn die Landtagsverwaltung selbst hat auch immer wieder versucht, störend auf Jürgen Treutler einzuwirken. Was ich wirklich völlig infam fand: Nachdem diese Störungen durch einzelne Abgeordnete unter Missbrauch des Mikrofons erfolgt sind – die sich selbst das Wort erteilt haben und dafür abgemahnt wurden und nachdem auch Ordnungsrufe erteilt worden sind, bat Jürgen Treutler die Landtagsverwaltung – die mit im Präsidium sitzt – darum, diesen Abgeordneten das Mikrofon auszustellen, damit die Störungen nicht mehr ganz so stark sind. Die haben das aber nicht umgesetzt.
Der Alterspräsident hat doch mehrere Ordnungsrufe erteilt. Ist dann nicht irgendwann auch ein Verweis aus dem Sitzungssaal die nächste Sanktionsstufe?
Ja, beim dritten Mal. Mein Eindruck war, dass mit diesem Nazi-Vorwurf einer „Machtergreifung“ genau das provoziert werden sollte, um daraus dann einen Eklat zu machen. Diesen Eindruck hatte ich sehr stark, dass man hier versucht hat, diesen letzten Schritt auch noch zu provozieren. Ich kann nur immer wieder sagen, obwohl unser Alterspräsident noch sehr unerfahren ist als Polit-Neuling, hat er das menschlich exzellent und mit Nerven aus Drahtseilen bewältigt.
Wie war die Stimmung in der AfD-Fraktion selbst, währenddessen der Alterspräsident so attackiert und beschimpft wurde?
Die Empörung ist schon übergekocht. Ich kann Ihnen sagen, ich bin da mit einem Blutdruck von 180 raus aus der Sitzung. Weitestgehend konnten wir die Ruhe bewahren. Es gab natürlich auch Wortgefechte mit dem BSW und auch mit der CDU.
Welche Rolle hatte die Wagenknechtpartei?
Fürchterlich. Das war die schlimmste Landtagssitzung, die ich je erlebt habe.
Auch von Seiten des BSW? Die haben da nicht versucht, zu vermitteln?
Da gibt es zwei oder drei Abgeordnete, welche die Führungsspitze darstellen. Die waren auf dem gleichen Kurs, sie haben den Antrag mit der CDU-Fraktion gemeinsam gestellt und wollten dieses Konzept ganz offensichtlich umsetzen, und das Konzept setzte auf Konfrontation.
Man hätte ja mit der AfD-Fraktion ins Gespräch kommen können, wie man diesen Konflikt löst, und da gäbe es Lösungsansätze. Aber man hat es stattdessen vorgezogen, die AfD letztes Wochenende über Rundfunk und über Zeitungen wissen zu lassen, dass ein AfDler grundsätzlich als Mensch unwürdig ist, um Landtagspräsident zu sein oder beispielsweise auch in der parlamentarischen Kontrollkommission zu sitzen. Dieser Weg der Konfrontation ist ganz offensichtlich bewusst gewählt und heute ergänzt worden, um diese Methode der Obstruktion und der Sabotage der Sitzungsleitung.
Jetzt hat die Thüringer CDU-Fraktion das Verfassungsgericht angerufen. Wie neutral ist das denn in Thüringen? Was erwarten oder befürchten Sie da?
Ehrlich gesagt, Herr Wallasch, ich weiß ich es nicht. Ich sag Ihnen ganz offen, ich bin ja selbst Jurist, das heißt, ich glaube grundsätzlich an die Institution der Justiz. Aber die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts, auch des Bundesverfassungsgerichts in Corona-Angelegenheiten – auch in anderen Angelegenheiten – hat in mir Zweifel aufkommen lassen. Und wenn Sie dann mal schauen, aus welchen gesellschaftlichen Gruppen die Verfassungsrichter letztlich gewählt werden. Das sind alles Gruppen, in denen das Anti-AfD-Narrativ, welches auch insgesamt schon sehr stark wirkt, besonders stark verankert ist.
Ich will jetzt gar nicht mal sagen, dass die das bewusst machen, aber unbewusst glaube ich schon. Ich rechne jedenfalls damit, dass sie diesem Anti-AfD-Narrativ unbewusst nicht widerstehen können. Möglicherweise wird mir das der Verfassungsschutz auch aufs Brot schmieren. Aber ich habe diese Zweifel nun mal. Ich muss ganz ehrlich sagen, das hat sich leider in den letzten Jahren bei mir manifestiert. Ich bin einerseits der festen Überzeugung, dass das Recht komplett auf unsere Seite ist, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Auf der anderen Seite habe ich Zweifel, ob wir als AfD vor einem allein durch die etablierte Politik besetzten Verfassungsgericht überhaupt noch Recht bekommen können.
Glauben Sie nicht an eine für die AfD positive Wirkung der Bilder? Das ist doch für viele mir dem Gewissen nicht vereinbar, was sie da sehen mussten. So etwas können immer mehr echte Demokraten und auch freie Medienvertreter nicht mehr ignorieren oder sogar gutheißen. Zahlt es nicht am Ende für die AfD ein?
Ja, das glaube ich auch. Und ich glaube vor allem – das ist wahrscheinlich auch der entscheidende Punkt, den die CDU übersieht und vielleicht auch das BSW hier in Thüringen – dass die eben nicht mehr die Deutungshoheit haben. Denn die Leute gucken nicht mehr nur den MDR. Zum Glück für uns gibt es mittlerweile sehr viele freie Medien. Sie zählen ja beispielsweise auch dazu. Es gibt die Neue Zürcher Zeitung, es gibt den Cicero. Das sind ja auch alles keine AfD-Blätter, sondern die haben durchaus auch eine gehörige Portion AfD-Skepsis. Trotzdem übernehmen sie dieses Narrativ nicht, welches beispielsweise der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier in Thüringen verbreitet.
Danke für das Gespräch!
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Kommentar von HP
Die auf www.thueringer-landtag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/ immer noch verlinkte Geschäftsordnung der alten 7. Wahlperiode vom 15.05.2024 gilt nach Aussage des AfD-Alterspräsidenten Treutler mindestens so lange, bis sich der neue Landtag zunächst konstituiert hat. (www.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Organigramm_GO_Gesetze_Arbeitsplan/geschaeftsordnung_des_thueringer_landtags_02.pdf)
Wörtlich sagte er:
"Als Alterspräsident bin ich verpflichtet, die geltenden Rechtsnormen strikt zu achten.
Das bedeutet insbesondere, dass ich die einschlägigen Normen der Verfassung und der geltenden Geschäftsordnung zu achten habe.
Das Thüringer-Geschäftsordnungsgesetz vom 19. Juli '94 regelt ausdrücklich, dass die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags so lange fortgilt, bis sich der Landtag eine neue Geschäftsordnung gegeben hat.
Wir (ver)handeln also auf der Grundlage einer gesetzlich verbindlichen Geschäftsordnung.
Noch einmal: Das bedeutet, dass die bisherige Geschäftsordnung gilt, bis der neue Landtag eine neue Geschäftsordnung oder eine Geschäftsordnungsänderung beschließt.
Dazu aber muss der neue Landtag zunächst konstituiert sein. Das heisst, der Akt der Konstitution muss abgeschlossen sein, bevor über Geschäftsordnungsfragen verhandelt werden kann."
(https://www.youtube.com/watch?v=xR6-pPrM5Lc ; ab 2h:21m:30s)
Die Konstituierung umfasst lt. Geschäftsordnung:
I. Konstituierung
§ 1 Erste Sitzung des Landtags
§ 2 Wahl der Präsidentin beziehungsweise des
Präsidenten und der Stellvertreterinnen bezie-
hungsweise Stellvertreter
§ 3 Wahl der Schriftführerinnen beziehungsweise
Schriftführer
Bei §2 Absatz 2 heisst es:
(2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Land-
tags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum
Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen je-
weils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizeprä-
sidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, so-
dass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem
Mitglied vertreten ist.
Der Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofes per einstweiliger Anordnung, dass der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss, bereits bevor der neue Landtag mit der Wahl des Landtagspräsidenten konstituiert ist, hat nun dazu geführt, dass die AfD als stärkste Fraktion nicht das alleinige Vorschlagsrecht zur Präsidentenwahl hatte und (derzeit) auch keinen Vizepräsidenten stellen kann.
Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, hatte in seinem Schlussplädoyer richtigerweise darauf hingewiesen, dass "Recht nicht nach Mehrheit fragt", also ein Mehrheitsvotum nicht geltendes Recht bricht (https://www.youtube.com/watch?v=xR6-pPrM5Lc ; ab 3h:59m:05s).
Der parlamentarischen Demokratie und dem Willen eines Drittel der Wähler in Thüringen, also des Souveräns, wurde aus meiner Sicht beträchtlicher Schaden zugefügt.
Die Gründe hierfür liegen m.E. an ...:
- den Altparteien und das BSW mit ihren Tricksereien zur Geschäftsordnung & ihrem impertinenten Auftreten,
- einer den Alterspräsidenten hintertreibende Landtagsverwaltung mit einem anmaßenden Direktor beim Landtag, Jörg Hopfe, welcher der Aufforderung des Alterspräsidenten zum Entzug des Wortes von sich selbst ermächtigenden Abgeordneten nicht nachgekommen ist,
- der eklatanten Falschberichterstattung des ÖRR
- einer m.E. gravierenden Fehlentscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Und als Sahnehäubchen obendrauf werden trotz grundgesetzlich verbriefter Meinungs- und Pressefreiheit die Kritiker der Macht und eine zu Wahlen zugelassene Partei AfD auch noch von einem politisierten Verfassungsschutz ausgespäht und kriminalisiert.
Da hat für mich alles nichts mehr mit Recht & Gesetz, guten Sitten und einer funktionierender Gewaltenteilung zu tun.
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Kommentar von Micha
der Landtag stehe über diesem Gesetz
dieses Handeln neben dem Gesetz
Einfach mal gucken, waqs in der Wikipedia zu diesem Thema steht:
Mit Absolutismus (auch absolute Monarchie genannt; lateinisch absolutus, „losgelöst“, im Sinne von legibus absolutus = „von den Gesetzen losgelöst“) wird eine Herrschaftsform in Monarchien bezeichnet, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers oder ohne wesentliche politische Mitentscheidung ständischer oder demokratischer Institutionen bestimmt ist (Alleinherrschaft).
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Kommentar von .TS.
Die vereinte Lügenpresse hat sich mit der Berichterstattung über dieses Schmierentheater ihren Ruf wahrlich verdient. Allerdings mangelt es auch in anderen Medien überwiegend an kritischer Distanz.
Mit Abstand betrachtet sah das Schauspiel nur nach einer Horde verzogener Lümmel aus welche ihrem überforderten autoritätslosen Lehrer in demonstrativer Respektlosigkeit nicht nur auf der Nase herumtanzen sondern regelrecht in seiner Hilflosigkeit verächtlich vorführen.
Maßgeblichen Anteil daran hat die tiefrot steigbügelhaltende C-Parteifraktion die damit gezeigt hat daß IM Erikas Ungeist nach wie vor dort dominiert.
Aber auch die Wahlsiegerpartei sollte in sich gehen und fragen warum sie derart unvorbereitet regelrecht ins absehbare offene Messer der Klüngelparteien gelaufen ist.
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Kommentar von Carl Peter
Ich bin verwirrt - die AfD wird als gesichert rechtsextreme Partei gehandelt, während sich die anderen Parteien so verhalten, als würden sie gesichert rechtsextreme Positionen vertreten.
Das ist schon eine genial gesicherte rechtsextreme Machtergreifung - die selige Regine Hildebrandt hätte mit ihrem Knüppel dreingeschlagen.
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Kommentar von Johannes Schumann
Es ist ein ganz klares abgekartete Spiel der Altparteien, der Medien und des Verfassungsgerichtes. Die Medien stellen dann auch die AfD als diejenige Partei dar, die den Parlamentarismus beschädigt hätte. Aber wenn man Originalquellen konsultiert, dann sieht man herumkrakelende CDUler, SEDler und SPDler, Leute, den Alterspräsidenten über den Mund fahren und herumpöbeln. Man muss die dargebotene Realität schon bewusst ignorieren, um in diesem Falle die AfD zu schelten und nicht die anderen.
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Kommentar von Red Marut Jr.
Die Büttelmedien werden jetzt 24/7 framen bis es in allen hier schon länger wählenden Köpfen angekommen ist. Sie werden ihre Lügen solange wiederholen bis sie zur Wahrheitsmeinung geworden ist. Die AFD wäre eine Chaostruppe. Die AFD wie alle Abgeordnete sind gesichert rechtsextrem und wollen den Untergang der Demokratie. Die AFD hat ihr brutales, demokratiefeindliches Wesen offenbahrt. Die AFD gehört verboten.
Dies und vieles anderes werden die Büttelmedien wiederholen-wiederholen-wiederholen. 24/7 die Woche.
Bis auch diese Lüge zur Wahrheit wurde.
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Kommentar von andreas h
Sie sagen es ja immer wieder, die Demokratie ist gefährdet. :-)
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Kommentar von F. Lo
Ich halte das Wahlprocedere für juristisch unglücklich formuliert.
§ 2 Wahl der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten und der Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter
(1) Der Landtag wählt die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen beziehungsweise Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber vorgeschlagen werden.
(2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin beziehungsweise zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist. – – – Zitatende.
(1) besagt im Kern erst mal, dass vorgeschlagene Bewerber geheim mit Stimmenmehrheit bestimmt werden. Wenn ein Bewerber durchfällt, kann ein neuer „vorgeschlagen werden“.
(2) legt gleichzeitig fest, dass jede Fraktion einen Bewerber vorschlagen darf, die stärkste den Präsidenten. Dabei wird ausdrücklich betont, dass am Ende jede Fraktion ein Mitglied im Vorstand haben soll.
Logisch offen ist danach nach meinem Verständnis, was passiert, wenn der von der größten Fraktion im ersten Schritt empfohlene Politiker als Präsident keine Mehrheit der Stimmen erhält. (Was theoretisch ja auch den anderen vorgeschlagenen Vizepräsidenten passieren könnte.)
Können nun die sonstigen Parteien neue Bewerber vorschlagen mit dem Ergebnis, das z.B. ein CDU-Mann Präsident würde =mehrheitlich gewählt wird. Oder impliziert (2), dass der Vorsitz eigentlich der stärksten Fraktion vorbehalten bleiben muss. Was passiert überhaupt, wenn der Landtag keine von der AfD vorgeschlagene Person mehrheitlich anerkennt. Oder andere Fraktionsvertreter so rein theoretisch nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewinnen.
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Kommentar von Evmarie Naumann
Was geschah in #Thüringen?
Laut Geschäftsordnung sollten Präsident und Vizepräsidenten gewählt werden.
@cdu @Buendnis_SahraW und @dieLinke
haben das verhindert.
Häufig gestellte Fragen:
1. Kann die Geschäftsordnung geändert werden, bevor das Präsidium gewählt ist?
Nein, da der in § 1 normierte Ablauf eindeutig ist: Erst wird das Präsidium gewählt, danach können Gesetze, Geschäftsordnung usw. beschlossen werden.
2. Dürfen andere Fraktionen vorab Anträge zur Geschäftsordnung stellen?
Durchaus, diese dürfen sich gemäß § 31 Abs. 3 aber nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung oder den Geschäftsplan beziehen, nicht auf Änderungen der Geschäftsordnung selbst.
3. Dürfen Fraktionen aus dem Präsidium herausgehalten werden?
Nein, weil § 2 Abs. 2 vorschreibt, das jede Fraktion mit einem Mitglied im Präsidium vertreten sein muss.
In diesem Punkt ist Thüringen vorbildlich. In Ländern wie Niedersachsen versorgen sich mache Fraktionen mit mehreren Präsidiumsposten, während andere Fraktionen gar keine erhalten.
Die Mehrheit des Thüringer Landtags hat heute eine Raubtier-Demokratie gestützt, bei der sich die Mehrheit alles nimmt und die Minderheit unterdrückt. Das könnte böse ins Auge gehen, wenn sich die Mehrheit ändert.
Ich unterstütze die demokratische Tradition, die auf Interessenausgleich und Kompromiss abzielt!
https://x.com/SHomburg/status/1839349491973169573
mit weiteren Infos zur GO. Gruß
melden
Kommentar von Petra Wilhelmi
Ich habe für Thüringen nichts anderes erwartet. Es heißt in Deutschlands Politikerclique immer: Alle gegen einen. Und das wird dann Demokratie genannt. Die Wahrheit hat hier einen sehr schweren Stand, wenn nicht gar einen unmöglichen.
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Kommentar von Palmström
Die Präsentation des Thüringer Landtages im seiner ersten Sitzung war durch seine Schausteller aus dem linken Block hinter der Brandmauer einfach nur furchtbar.
Keine Achtung dieser jungen Schnösel gegenüber dem Alter. Der Alterspräsident hat eine längere Lebensarbeitsleistung als die an Lebensjahren.
Das Parlament ist bis zur nächsten Wahl disqualifiziert.
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Kommentar von Bernhard Kopp von Brackel
Widerspruch ! Einerseits soll der LT-Präsident von einer Mehrheit der Abgeordneten gewählt werden, andererseits scheint die GO zu verlangen, dass nur die stärkste Fraktion ein Vorschlagsrecht dafür hat. Es sollte klar sein, dass das Vorschlagsrecht nur für einen Vorschlag gilt, und wenn die Person nicht gewählt wird, muß das Vorschlagsrecht verbraucht sein. Es ist nicht vorgesehen, dass die stärkste Fraktion aus einer Monopolstellung für den Vorschlag in jedem Fall ein Anrecht auf den Posten hat. Die Anrufung des Landesverfassungsgerichts scheint folgerichtig.
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Kommentar von Perry Moppins
Ach ja, das Kartell der BRD-Trickser-, Täuscher- und Abgreifersumpfkräfte will die Hebel der Entscheidungsmacht nicht an redliche und pro-deutsche Politiker abgeben, von denen sich die meisten Vernünftign in der AfD gesammelt und organsiert haben.
Was sind wir jetzt alle überrascht.
Im Grunde ist die BRD-Kartellpolitik doch wie Carl Coyote aus dem Trickfilm: immer schon weit über den Abgrund hinaus, bevor irgendjemandem aus dem MÄHnstream mal was auffällt, der sedierten Herde.
Naja, mit dem Trickfilm ist hier bald Schluß, da nützen auch die ganzen Links-Fantasie-Journos nix mehr, das platzt alles, und fliegt dem MÄHstream jeden Tag mehr mit unappetitlichen Fetzen um die Ohren.
Möge es schön klatschen, stinken und kleckern. Weil man ja von selbst nicht anständig werden wollte, sondern immer weiter lügen und betrügen. Das wird noch 'lustig' werden.
Satire!