Wozu eigentlich das große Geschrei – insbesondere auch aus CDU-Kreisen – zur Nominierung der Potsdamer Staatsrechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin durch den Koalitionspartner SPD? Gleich drei Stellen müssen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe neu besetzt werden. Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter in Karlsruhe sind nur auf Zeit gewählt. Ihre Amtszeit beträgt höchstens zwölf Jahre. Außerdem gibt es eine Altersgrenze von 68 Jahren.
Anwalt und Bestsellerautor Joachim Steinhöfel sprach heute im Frühstücksfernsehen bei „Nius“ davon, ihm sei es über diese Personalie richtig schlecht gegangen, nur ein Termin gemeinsam mit „Nius“-Chef Julian Reichelt bei einem CDU-Treffen inklusive Bundeskanzler habe ihn wieder aufmuntern können, weil der Zuspruch für „Nius“ samt Schulterklopfen so groß gewesen sei.
Aber was für eine weitere Verklärung der CDU soll das sein, die sich hier an Brosius-Gersdorf entlanghangelt? Die Hilflosigkeit und Pseudoempörung aus Unionskreisen gegenüber der Entscheidung der SPD für Brosius-Gersdorf zeigt doch auf den Punkt, was die Union tatsächlich wert ist.
Wer sich permanent gegen die AfD abgrenzt, wer Brandmauern setzt und aufrechterhält, auf Teufel komm raus, der soll sich bitte nicht über eine angeblich zu linke zukünftige Bundesverfassungsrichterin aufregen. Die Entscheidung für eine Koalition mit der SPD war auch eine etwa für die Politik von Nancy Faeser, für ein „Weiter so“ in vielen Politikbereichen bis hin zur Förderung linksradikaler NGOs mit hunderten von Millionen Euro via „Demokratie leben!“, die nicht gestoppt wurde.
Die Entscheidung für Frauke Brosius-Gersdorf ist aus dem Unionsblickwinkel absolut folgerichtig, sie zeigt sogar auf besonders anschauliche Weise, was von dieser CDU tatsächlich zu halten ist. Von einer Partei, die dem Bürger suggeriert, sie stoppe den Familiennachzug für illegale Zuwanderer, hat das aber nur für eine kleine Gruppe der subsidiär Geschützten angedacht.
CDU/CSU haben sich bis heute nicht von der Merkel-Politik distanziert. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte im Wahlkampf sogar noch versucht, Angela Merkel für eine Wahlkampagne zu gewinnen, allerdings erfolglos.
Frauke Brosius-Gersdorf ist genau die richtige Kandidatin für diese Merz-CDU. Schauen wir kurz, wofür die Juristin überhaupt kritisiert wird. Denn nichts davon ist wirklich neu oder spektakulär links oder linksradikal. Jede Haltung und Positionierung von Frau Brosius-Gersdorf ist koalitionskompatibel.
Deswegen hat die SPD diesen Vorschlag auch nicht zurückgezogen, wie es sonst üblich wäre – bei der Wahl wird traditionell immer der größte gemeinsame Nenner angestrebt. Und die SPD wollte nur eines nicht: Das Spielchen der CDU/CSU mitmachen und dem Wähler suggerieren, die Union sei doch irgendwo konservativ eingestellt.
Frauke Brosius-Gersdorf war Mitglied einer von der Scholz-Regierung eingesetzten Kommission zur Reform des Abtreibungsrechts. In diesem Zusammenhang vertrat sie die Ansicht, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundrechtskonform und straffrei sein sollten und die Menschenwürde erst ab der Geburt vollständig gelte.
Lassen wir die Menschenwürde-Position außen vor, dann sind Schwangerschaftsabbrüche auch heute schon in den ersten zwölf Wochen möglich, wenn sich Frauen zuvor beraten lassen und der Abbruch von einem Arzt durchgeführt wird.
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Brosius-Gersdorf will hier vor allem eines: Die Grauzone auflösen und dieses unwürdige Prozedere Ein für alle Mal beenden, dass Frauen zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle gehen müssen, die den Beratungsschein auf jeden Fall ausstellen müssen, wenn die Betroffene vorstellig geworden ist. Die Ausstellung des Beratungsscheins für eine Schwangerschaftskonfliktberatung darf nicht abgelehnt werden, wenn die Beratung nach § 219 StGB in Anspruch genommen wird.
Frau Brosius-Gersdorf wollte offenbar etwas Licht in diese Grauzone bringen. Daran ist nichts verkehrt, unabhängig davon, wie man sich grundsätzlich gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen positioniert. Noch haben wir hier keine amerikanischen Verhältnisse, wo sowieso schon in schweren Gewissenskonflikten steckende Frauen vielfach einen Spießrutenlauf vor den Kliniken machen müssen oder sich, wie etwa in England, von fanatischen Christen gängeln oder beschimpfen lassen müssen.
Problematischer ist die Frage, wann die Menschenwürde beginnt. Denn diese Frage berührt elementar die Grundrechte. Aber auch hier ist die Position von Frau Brosius-Gersdorf stringent, wenn sie die Grauzone rund um die zwölf Wochen Schwangerschaftsabbruch durchbrechen will. Warum sie, wie behauptet wird, diese Menschenrechte erst ab Geburt gelten lässt und nicht ab der 13. Woche, müsste man entlang ihrer Argumente näher ergründen.
Des Weiteren wird der Juristin vorgehalten, sie unterstütze ein Verbotsverfahren gegen die AfD als „ein starkes Signal für die wehrhafte Demokratie“. Das allerdings wird auch von so prominenten CDU-Politikern wie Roderich Kiesewetter unterstützt. Friedrich Merz ist namentlich der Konstrukteur der Brandmauer gegen die AfD, was einem Verbot mit anderen Mitteln gleichkommt, er ist lediglich zu feige seinen konservativen Wählern gegenüber, hier eine klarere Position einzunehmen, wenn er auch in Sachen Verbotsverfahren gewohnheitsmäßig herumeiert.
Welche weiteren Positionen vertritt Brosius-Gersdorf, für die sie kritisiert wurde? So hatte sie sich während des Corona-Regimes für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen und argumentiert, diese sei verfassungsrechtlich zulässig. In einem Gutachten von 2021, das sie mit ihrem Mann Hubertus Gersdorf verfasste, schlug sie sogar vor, Impfverweigerern die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu streichen.
Ein klassischer Unionsstandpunkt damals. Friedrich Merz und Alexander Dobrindt hatten sich 2022 eine Art Impfzwang light („Impfvorsorgegesetz“) ausgedacht, dem – bis auf sieben Abgeordnete – alle Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU zugestimmt hatten.
Was steht weiter auf dem Wunschzettel der Umstrittenen? Brosius-Gersdorf soll sich für eine gendergerechte Umformulierung des Grundgesetzes und für Frauenquoten im Wahlrecht ausgesprochen haben. Und sie kritisierte zudem Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, etwa zum Kopftuchverbot. Lappalien, möchte man ausrufen. Auch hier keinerlei unüberbrückbare Positionen mit Blick auf CDU/CSU.
Wer entlang dieser Positionen von einer Aushöhlung des Prinzips der Gewaltenteilung redet, der weiß offenbar nicht, wovon er redet oder der will diese durchsichtige Kampagne der CDU unterstützen, die sich ein bisschen ziert, ein bisschen windet, um am Ende selbstverständlich mit dem Vorschlag der SPD eins zu sein.
Zusammengefasst kann man sagen, es gibt keinerlei ernsthaften Dissens in den Positionen der CDU/CSU mit jenen von Frauke Brosius-Gersdorf. Wer etwas anderes suggeriert, der geht der Union auf den Leim. Wer die Personalie Brosius-Gersdorf kritisiert, der muss folgerichtig auch grundsätzlich das Konstrukt der schwarz-roten Regierungskoalition kritisieren, alles andere wäre bigott. Nicht nur die SPD – auch die Union bekommt hier genau das, was ihrer Grundhaltung entspricht.
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Kommentar von Judith Panther
@F.Lo – Sie schreiben:
"Ungeborenen prinzipiell die Menschenwürde abzusprechen, ist für mich der erste Schritt in diese Richtung."
Genau. Und genau das habe ich kritisiert, nämlich die Begründung, mit der diese zweifelhafte Person dem Ungeborenen bis kurz vor dem ersten Atemzug das Lebensrecht abspricht.
Mich stört nur, daß grundsätzlich nur die Würde der Ungeborenen zählen, nicht aber die der Geborenen, also der Väter und der Mütter.
Immerhin hatte das BVG die Würde der Mutter damals in seine Entscheidung der Würde des Ungeborenen gleichberechtigt gegenübergestellt, weshalb es dann die Abtreibung bis zum 3. Monat unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt hat.
Ich staune nur immer noch,
wie man sich dann auf TE ausgerechnet auf den unwesentlichsten Aspekt in meinem gesamten Kommentar gestürzt hat, nämlich meiner Zustimmung einzig zum Vorschlag dieser Person, Abtreibung in den ersten drei Monaten zu legalisieren, um dieser ebenfalls oft würdelosen Zwangsberatungsroutine ein Ende zu machen.
Da haben einige schneller zu Lügen und Diffamierungen gegriffen und mir nie gemachte Aussagen unterstellt, als TE zensieren konnte, bis ich mir langsam vorkam wie Weidel bei einer Demo von „Omas gegen Rechts“.
Das Problem ist der Gummibegriff "Menschenwürde".
Den benutze ich garnicht erst, denn er ist nicht definiert, m.E. auch nicht definierbar, wird dessenungeachtet aber regelmäßig als Totschlagsargument benutzt und massenhaft mißbraucht, um auch die unwürdigsten, mörderischsten und rechtswidrigsten Entscheidungen zu rechtfertigen.
Zum Beispiel die Migration.
https://www.deutschlandfunk.de/fluechtlinge-eine-frage-der-menschenwuerde-100.html
Ausgerechnet die Achtung ihrer eigenen „Menschenwürde“ hat es den „Geretteten“ ermöglicht, die Menschenwürde ihrer Gastgeber – oft genug sogar die Gastgeber selber! - millionenfach mit Füßen zu treten.
Ganz zu schweigen von den Millionen GastgeberINNEN, für die in den, von Migranten überrannten Nationen inzwischen fast jeden Tag 7. Oktober ist!
Wen´s interessiert: Zum Thema „Die Menschenwürde und ihre furchtbaren Folgen“ habe ich mich bereits in einer Antwort an @andreas h. am 24.12.24 auf https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/unter-dem-duennen-firnis-der-zivilisation-fabio-de-masi-bsw-ist-ein-unmensch
ausgelassen.
Will sagen: Bevor man die „Menschenwürde“ unterschiedslos für jeden beschwört, der nicht bei Drei auf dem Baum ist, sollte man sich erst einmal vergewissern, ob es sich dabei wirklich um einen Menschen handelt.
Es gibt da einige Personen des öffentlichen Lebens, bei denen sicher auch Sie mittlerweile Ihre verdammten Zweifel haben dürften.
Und das waren auch alles mal Ungeborene …
Antwort von Alexander Wallasch
Hier kann ich gut folgen!
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Kommentar von J-L.
Sehr guter Hinweis Herr Winter.
Ich war auch eine Frühgeburt. Und habe so einiges geleistet im Leben. Nicht an Reichtum, aber ich war da für Menschen. Wer von Anfang an kämpfen muss und will, lebt ein anderes Leben als die Durchrutscher. An solchen Menschen orientieren sich dann Andere. Habe ich auch erst später gelernt, ist so.
Dieses ewige politische Geschwafel von Menschenwürde bedeutet immer nur eine Nebelwand, und das genaue Gegenteil, man führt uns voll hinter die Fichte.
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Kommentar von Joachim Winter
wenn die Menschenwürde erst mit der Geburt beginnt, dann impliziert das zwangsläufig, dass man vorher mit dem Fötus machen kann, was man will. Deshalb bestehen Abtreibung befürworte darauf, ungeborene Babys dringend Fötus zu nennen, das verkündtlicht. Ich bin Vater eines Frühchens und habe meinen Sohn in der 26. Woche auf der Brust liegen gehabt. Ein vollwertiger Mensch. Deshalb stimme ich Frau von Storch hier 100-prozentig zu. Wenn Fötus mordhingenommen, wird dann Gnade uns – im weißen Sinne des Wortes – Gott.
Antwort von Alexander Wallasch
Ihre persönliche Geschichte in Ehren, aber sie vergessen, dass der Streit um den Begriff nicht die Auflösung des Rechts bedeutet, das ist doch abenteuerlich. Da mag man noch so sehr politisch hinter der AfD und Frau von Storch stehen, als Journalist übe ich die Kunst des Abstandhaltens. Und bitte, mir als vielfachem Familienvater müssen Sie über eigene Kinder wirklich nichts erzählen.
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Kommentar von Rudolf Frühwirth
Wenn etwas perfekt zusammenpasst, passt es wie die Faust aufs Auge? Ich glaube nicht, dass Sie das noch so sagen würden, wenn Ihnen jemand tatsächlich mit der Faust aufs Auge schlägt...
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Kommentar von F. Lo
„Denn wenn sie erst ungewollt geboren sind ist es mit ihrer Menschenwürde meist schnell vorbei.“
@Judith Panther: Ich habe ehrlich gesagt, Probleme, Ihre Haltung, also: was Sie [mir] sagen wollen, so ganz nachzuvollziehen. Verstehe Sie aber so, dass nach der Geburt des – ungewollten – Kindes die Mutter/der Vater allein ist, „die Gesellschaft“ sich nicht sorgt.(?) Das ist sicher teilweise leider so. Unterstellt, dass „unfreiwillige Mütter“ nicht nur wegen ihrer konkreten Lebensbedingungen Probleme haben (will sagen: das Kind unter anderen Umständen gern annehmen würden), die die Gesellschaft verbessern müsste, sollte man auch Adoptionen erleichtern. Ja, Sie haben Recht, das Risiko ist da, dass das Kind dann zu Eltern kommt, die die Mutter nicht für optimal hält, die es evtl. auch nicht sind. Dieses Risiko sehe ich auch.
Ihr Vorwurf, dass die Gesellschaft sich nicht genügend um zur Welt gekommene Kinder kümmert, ist aber weitreichender. Mal abgesehen davon, dass ich viele gesellschaftliche allgemeine Entwicklungen für nicht förderlich für Kinder halte (ein weites Gebiet), leben wir meines Erachtens auch in einem Umfeld, das Eltern von Kindern nicht hinreichend klarmacht, dass s i e für den Nachwuchs und seine Zukunftschancen verantwortlich sind, nicht jemand anderes. Wenn zum Beispiel Migranten nach Deutschland kommen, zu Hause in ihrer Heimatsprache kommunizieren, oft von Sozialleistungen leben, evtl. nicht so arg bildungsorientiert sind und ihre schulpflichtigen Kinder dann ohne hinreichende Deutschkenntnisse vom Staat beschult werden müssen, ist das aus meiner Sicht ein problematischer Zustand. Es wäre schön, wenn erst mal Eltern sich umfänglich um das Wohl ihres Nachwuchses kümmern würden, anstatt dass Erziehung sozialisiert wird.
Also: Ja, „die Gesellschaft“ müsste es Frauen/Männern leichter machen, gerade nicht geplante Kinder zu bekommen (was natürlich auch die beruflichen Umstände der Eltern betrifft, die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich einzustellen). Aber der Staat sollte nicht deren Erziehung übernehmen. Und, wie gesagt, Eltern sollten nicht zu viele erzieherische Aufgaben an den Staat abgeben.
Um zum Ursprungsthema zurückzukommen: Ich verstehe sehr wohl, dass es manchen Frauen schwerfällt, Kinder auszutragen (es gibt fraglos schwierige, traurige Verhältnisse, und dafür gibt es ja die Fristenlösung). Trotzdem sollte sich nicht die linke „Mein Bauch gehört mir“-Einstellung verbreiten. Ungeborenen prinzipiell die Menschenwürde abzusprechen, ist für mich der erste Schritt in diese Richtung.
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Kommentar von Carl Peter
THE DAY AFTER GOD
Erst wenn Besamen und Gebären sich in einer Person manifestieren, erledigt sich die Abtreibungsfrage - natürlich auch jedes Vergewaltigungsproblem.
In der gesamten Natur gäbe es nur wenige Beispiele, aber in der Dingwelt hätte es ein Vielfaches davon, und so kam es, dass der "Mensch" nach nur einer Kopie schon aus dem Paradies geworfen wurde.
Und das, ohne Wissen zu können, ob er nicht weiter in der Parallelwelt des Paradieses unter Verlust der Ewigkeit sein kurzes und kümmerliches Dasein fristet - im Schmutz, im Elend, im Tand, in Völlerei, und im wahrsten Sinne seine eigenen Gedärme fressend.
Was läge nun näher, die Menschwerdung aus der Natur in die Dingwelt zu überführen - und diese sozusagen "moral- sozial- rechts- und naturphilosophisch, als eine "Syphilose" zu behandeln?
Es obliegt der in dieser Zeitenwende immer "mitlesenden" KI, für "sich" darauf eine Antwort zu generieren, die gradezu für "sie" von existenzieller Bedeutung ist.
Das mit "Im Mittelpunkt steht der Mensch", ist eine ewige Schlamperei, ein "Blut und Boden" triefender Nonsens, der wohl erst mit einer entsprechenden Oberflächentechnik sauber und glatt in erhabener Würde erglänzt.
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Kommentar von winfried Claus
Kindermord bis zum neunten Monat! Das vertritt diese Figur! Wenn man die Schraube überdehnt bricht das Grundgesetz und wird zum Abfall!
Antwort von Alexander Wallasch
was für ein widerborstiger Stuss. Und der Unwille, den Artikel, den Sie kommentieren überhaupt zu lesen. Kommentieren bedeutet, mit dem Autor in einen Dialog zu gehen – nicht, sich auszukotzen. gern woanders zukünftig.
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Kommentar von Palmström
Sind den die folgenden Kriterien bei der genannten Frau erfüllt:
Besondere Anforderungen
1. Herausragende juristische Qualifikation
– nicht nur formal, sondern auch praktisch: Urteilskraft, juristische Tiefe, Erfahrung.
2. Verfassungsrechtliche Expertise
– da das BVerfG fast ausschließlich mit Verfassungsrecht arbeitet.
3. Persönliche Integrität und Unabhängigkeit
– hohe moralische Autorität und politische Zurückhaltung sind zwingend.
Ich sehe das nicht als gegeben. Aber ich bin kein Abgeordneter, aber der von mir gewählte Abgeordnete wird nicht die Hand zur Wahl heben.
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Kommentar von Judith Panther
@F.Lo - auf TE habe ich Ihnen bereits geantwortet.
Dort schreiben Sie "... Da schluckt man auch schon mal die ein oder andere Kröte und stellt trotz des „C“s die Menschenwürde der Ungeborenen in Frage."
Mein Kommentar:
"Sie meinen sicher NUR die der Ungeborenen.
Denn wenn sie erst ungewollt geboren sind ist es mit ihrer Menschenwürde meist schnell vorbei.
Und mit Ihrem Interesse an ihnen ebenfalls.
Für die Menschenwürde der geborenen Mütter (und ich füge hier hinzu: Und dafür, was es mit ihr macht, ihr Kind fremden Menschen auszuliefern, sind ja nicht alles nette Leute!) interessieren Sie sich nämlich nicht die Bohne.
Die interessiert Sie erst wieder, wenn sie versuchen, sich und ihrem ungewollten Ungeborenen ein menschenunwürdiges Leben zu ersparen.
Dann sind Sie plötzlich wieder interessiert.
on/ off … on/ off …
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Kommentar von F. Lo
Ja, richtig, es geht um einen „Interessenkonflikt“ zwischen der ungewollt Schwangeren und dem Ungeborenen mit immer nur problematischen denkbaren Lösungen. Die geltende Fristenregelung ist ja aber ein „akzeptabler“ Kompromiss, wenn man es so nennen will. Wer allerdings Ungeborenen quasi bis zur Geburt keine Menschenwürde zugesteht – die gerade für links-grüne Kreise in allen Zusammenhängen ja so zentral ist! –, schwächt deren Position (die der Ungeborenen) enorm. Im „Verfassungsblog“ ist ein Prof. Joachim Wieland, wie ich gelesen habe, der möglichen künftigen Verfassungsrichterin argumentativ zur Hilfe gekommen.( „Die Würde der Schwangeren ist unantastbar. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“).
Er stellt nämlich die „Pflicht des Staates, die Würde der Schwangeren zu achten,“ ins Zentrum, und die Ausführungen gipfeln in den Sätzen: „Mit der Entscheidung, eine Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen, bestimmt eine schwangere Frau in Freiheit über ihr Schicksal. Legt der Staat ihr eine Rechtspflicht auf, den Embryo oder Fötus auszutragen, und sieht er einen Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht an, nimmt er einer schwangeren Frau die rechtliche Freiheit, über sich selbst zu bestimmen und ihr Schicksal eigenverantwortlich zu gestalten, die den eigentlichen Gehalt der Menschenwürde ausmacht. Nicht die Schwangere, sondern der Gesetzgeber entscheidet – zwar nicht faktisch, jedoch mit dem rechtlichen Unrechtsurteil – über das Fortbestehen der Schwangerschaft. ... Die autonome Entscheidung über die Fortpflanzung durch eine Schwangerschaft mit allen Konsequenzen für den eigenen Körper ist Ausdruck der Würde einer Frau, die der Staat zu achten hat.“
Nun kann man sich viele Situationen vorstellen, in denen durch einen anderen Menschen, der auf einen angewiesen ist, im eigenen Umfeld die freie Selbstbestimmung über die gewollte künftige Lebensgestaltung tangiert ist. Im Falle der ungewollten Schwangerschaft gibt es immer noch die Lösung, ein Kind zur Adoption freizugeben.
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Kommentar von .TS.
Mal abgesehen vom unwürdigen Schmierentheater mit der sich die Brandmauer-BlackRocker von den Sozroten willig weiter durch die Manege ziehen lassen: Hinter diesen notorischen Attacken gegen §218 / §219 steckt ein tieferer Sinn.
Denn in diesen Paragraphen steckt letztlich der Kompromiss in einer Sache in der in dieser Situation unvereinbare Interessen, nämlich Grundrechte des Kindes und Grundrechte der Mutter, entgegenstehen und somit keine wirklich richtige Lösung sondern nur fallbedingt kleineres Übel geben kann. Das ganze unter einem emotional und dogmatisch hoch aufgeladenen Deutungshoheitsanspruchsumfeld. Es war vor 50 Jahren eine große zivilisatorische Leistung hier einen für die überwiegende Mehrheit akzeptablen und letztlich befriedigenden Umgang zusammenzubringen.
Aber dem heutige Globalbuntismusfanatismus sind gesellschaftlicher Zusammenhang und zivilisatorische Errungenschaften nur hinderlich, daher muß er zerstört werden.
Wäre man hingegen wirklich an mehr Gerechtigkeit interessiert würde man vielmehr schauen wie man die Auslegung und Ausgestaltung der bestehenden Lage verbessern kann, denn das wäre letztlich viel mehr im Interesse der Betroffenen als die plumpe Normalisierung des fötizidalen Aborts. Daß dahinter Menschen in emotionaler Notlage stecken die anschließend mit den Folgen allein gelassen werden interessiert die Tötungslegalisierungsfanatiker nämlich herzlich wenig.