Wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Ausreise verboten wurde ...

Willkommen in der DDR: Ein neues Gesetz soll Ausreiseverbote für "Extremisten" ermöglichen

von Alexander Wallasch (Kommentare: 5)

Die Revolution frisst ihre Antifa: Das geplante Gesetz kann schnell auch Linksextremisten treffen© Quelle: Pixaybay/ fsHH

Am 7. Juni 2023 schickten die Fraktionen der Ampelregierung einen Entschließungsantrag an die Ausschüsse. Es ging dabei um die Durchsetzung von Ausreiseverboten für Oppositionelle durch Entzug des Reisepasses.

Die Entstehungsgeschichte des Antrags ist exemplarisch für die Vorgehensweise der Bundesregierung. Als diese nämlich feststellt, dass behördliche Anordnungen eines Ausreiseverbots gerichtlich mit Erfolg angefochten werden konnten, entschied man sich nicht etwa, diese Anordnungen als ungesetzlich einfach zu unterlassen, sondern strebt jetzt an, die Gesetze einfach entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

Die ursprünglich fehlende Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung wird nach bekanntem Muster einfach ins gewünschte Recht gezimmert.

Worum geht’s? In Deutschland verbotene politische Veranstaltungen wurden von Veranstaltern immer öfter ins Ausland verlagert. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 7. Juli 2023 erzählt die Entwicklung so:

„Das konsequente und anhaltende Vorgehen gegenüber solchen Veranstaltungen hatte zur Folge, dass sich diese vermehrt in das Ausland verlagerten und somit einem Zugriff durch die inländischen Behörden entzogen waren.“

Im Ampel-Papier werden „rechtsextremistische“ Veranstaltungen im Ausland genannt. Hier wurde in der Vergangenheit eine Teilnahme von Deutschen verhindert, indem man ihnen die Reisepässe abnahm. Aber einige Betroffene setzen sich gerichtlich zur Wehr. Und die Gerichte entschieden mehrfach für die Klagenden. Das will man jetzt vereiteln.

Gegen eine Erleichterung von Ausreiseverboten stimmten übrigens CDU/CSU und die AfD gemeinsam. In der ablehnenden Haltung ist eine Zusammenarbeit also doch möglich.

Die Linke hat sich enthalten. Und womöglich nicht ohne Grund. Der eine oder andere Linksradikale wird den Braten gerochen haben. Denn solche Ausreiseverbote a la DDR sind nicht auf mutmaßlich „Rechtsradikale“ beschränkt, es kann alle treffen, je nach Wunsch und Willen der Herrschenden: Der Pass wird versagt, „bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“.

Theoretisch könnten hier auch so genannte „Seenotretter“ daran gehindert werden, weiter illegale Migranten anzulocken und zu Zehntausenden in die deutschen Sozialsysteme zu überführen. Aber selbst in diesem Fall wäre so eine Ausreiseverweigerung finsterer Totalitarismus.

Interessant ist, bei welchen rechtsextremistischen Veranstaltungen die Behörden bisher Pässe einziehen und Ausreisen verhindern wollten:

„Hiervon waren beispielsweise Kampfveranstaltungen betroffen, deren Ziel es war, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kampftechniken beizubringen, um diese im Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie gegenüber Personen mit anderen Meinungen einsetzen zu können.“

Wie das bei Ausreisen innerhalb des Schengenraumes funktionieren soll, wo ohnehin keine Grenzkontrollen vorgenommen werden, lässt sich mit einem Fahrverbot vergleichen, das für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen wird. Auch hier kann man sich ins Auto setzen und trotzdem losfahren, aber diese Fahrt ist strafbar. Das gleiche gilt für ein „Passversagen“, das eine Ausreise zu einer strafbaren Handlung macht.

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Die Beschlussempfehlung des Ausschusses nennt einen konkreten Fall ohne rechtsextremistischen Hintergrund: Einer deutschen NGO-Mitarbeiterin wurde die Ausreise nach Afghanistan untersagt, weil angeblich Gefahr bestand, dass sie entführt werden könnte und die Bundesrepublik hier genötigt werden könnte, Lösegeld zu zahlen.

Der Ausschuss weiß natürlich genau, dass ein Ausreiseverbot „im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“ steht. Um das zukünftig zu umgehen, will die Bundesregierung nun „eine Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland“ per Gesetz zur gerichtsfesten Grundlage eines Ausreiseverbotes zu machen.

Diese massive Einschränkung wird als „Kampf gegen Rechts“ verkauft, kann aber im gleichen Maße auch gegen Linksextremisten Anwendung finden, wenn nur der politische Willen dahinter vorhanden ist.

Im August 2020 berichtete beispielsweise berlinstory-news.de von einer zunehmenden „Kampfsport-Ausbildung linksextremer Gruppen“. Und die wiederum weiche immer öfter ins Ausland aus, um dort ungestörter Kampftechniken auch gegen die deutsche Polizei zu trainieren.

Die Welt titelte Mitte 2020: „Kampfsport der Antifa bereitet Verfassungsschutz Sorge“.

Und weiter:

„Neonazis treiben seit langem Kampfsport, doch inzwischen trainiert auch die linksextreme Szene zunehmend den besonders effektiven Einsatz von Gewalt.“

Teilgenommen hätten in Deutschland auch linksextremistische Gruppen aus Dänemark und Großbritannien. Sowas bleibt selbstverständlich nicht ohne Gegenbesuch. Die deutschen linksextremistischen Kampfsportler reisen nach Griechenland, in die Ukraine und in weitere Länder zu gleichgesinnten Extremisten. Theoretisch könnte damit jetzt per Ausreiseverbotsgesetz Schluss sein, wenn jene politischen Kreise, die sie bisher protegiert und instrumentalisiert haben, ihrer gedungenen Schläger überdrüssig geworden sind.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine "Kleine Anfrage" ist in dem Zusammenhang erwähnenswert, weil sie mutmaßlich Hinweise auf eine enge Verbindung zwischen der Ampel-Regierung und linksextremistischen Schlägertruppen gibt.

Die Bundestagsfraktion der AfD behauptete in einer "Kleinen Anfrage" an die Bundesregierung:

„Sowohl das Projekt ,Vollkontakt' als auch die genannte Veranstaltung werden bzw. wurden vom Bundesprogramm ,Demokratie Leben!' des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Deutschen Sportjugend (DSJ), der Amadeu-Antonio-Stiftung sowie der der Niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung direkt oder indirekt mit öffentlichen Mitteln und Lotterieeinnahmen gefördert.“

Im Zusammenhang mit der Gruppe „Vollkontakt“ liefert die "Kleine Anfrage" gleich eine ganze Reihe von Verknüpfungen mit linksextremen Antifa-Gruppen.

Der Bundesregierung sind diese Informationen unter anderem folgende Antwort wert:

„Die Bundesregierung bewertet die Teilnahme einzelner Personen an Veranstaltungen nicht. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Beschäftigung linksextremistischer Mitarbeitender vor.“

Gleichwohl erklärt die Bundesregierung, dass es für Extremisten keine Förderung geben werde. Wer es glaubt.

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