Landesmedienanstalt gesteht: Wir speichern politische Meinungen und weltanschauliche Überzeugungen von Journalisten!

Anwalt Schmitz zwingt die Zensurbehörde zur vollständigen Offenlegung – Nachahmung empfohlen!

von Alexander Wallasch

Die Überwachung muss gnadenlos ans Licht© Quelle: Grok

Der Staat will Zensoren und Verfolgung unabhängiger Medien. Jetzt wird sichtbar, wie weit sie bereits gehen: Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) räumt offiziell ein, besondere personenbezogene Daten – also politische Meinungen und weltanschauliche Überzeugungen – über Wallasch zu speichern. Aber wir wehren uns. Und Wallasch wirkt!

Liebe Leserinnen und Leser,

liebe Freunde und Kollegen der Neuen Medien!

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat es in einem Schreiben vom 24.04.2025 längst schwarz auf weiß zugegeben (Hervorhebungen von uns):

„Aktuell sind bei uns die nachstehenden Kategorien personenbezogener Daten über Ihren Mandanten gespeichert:
• Personendaten (Vor- und Zuname)
• Adressdaten
• Besondere personenbezogene Daten (politische Meinung und religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit sie sich aus Beiträgen der Webseite www.alexander-wallasch.de ergeben)“

Genau auf dieses brisante Zugeständnis stützt sich unser jetziges Vorgehen:

Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat für Alexander-Wallasch.de ein kompromissloses ergänzendes Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO sowie einen Antrag auf vollständige Akteneinsicht gestellt. Er fordert nicht weniger als die lückenlose Offenlegung aller gespeicherten Daten, internen Bewertungen, KI-gestützten Überwachungen (KIVI), Dashboards, Weitergaben an andere Behörden und vor allem die konkrete Rechtsgrundlage für diese mutmaßlich illegale Dauerbeobachtung eines Journalisten und seines unabhängigen Mediums.

Anwalt Schmitz hat die Orientierung geschaffen. Und liebe Leser: Ohne Ihre Unterstützung wäre das alles nicht möglich gewesen. Jeder Leser, jeder Beitrag, jede Spende hat meine Arbeit und damit diesen Widerstand getragen.

Jetzt ziehen wir es konsequent durch: Die mutmaßliche Illegalität der staatlichen Maßnahmen wird über das Auskunftsrecht schonungslos ans Licht geholt.

Ich fordere alle neuen, unabhängigen und verfolgten Medien ausdrücklich auf: Tut es uns gleich!

Fordert Akteneinsicht. Fordert Auskunft. Zwingt die Behörden zur Transparenz. Der Staat will sich Zensoren schaffen, die grundsätzlich illegal agieren, hoch budgetiert sind und zudem der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden sollen. Das dürfen und werden wir nicht hinnehmen.

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Hier das vollständige Schreiben von Rechtsanwalt Dirk Schmitz an die NLM vom 4. Juni 2026:

Betreff: Alexander Wallasch / alexander-wallasch.de

Ergänzendes Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, Antrag auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO sowie Antrag auf ergänzende Akteneinsicht in sämtliche Verfahrens-, Vollzugs-, Dashboard-, ZAK- und KIVI-bezogenen Vorgänge Schriftliche Vollmacht liegt bereits vor!

Bezug: Ihr Schreiben vom 24.04.2025; NLM-Verfahren betreffend alexander-wallasch.de; soweit bekannt: NLM Az. R 14/25; Bescheid vom 21.10.2025

Sehr geehrter Herr Prof. Krebs,
sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht meines Mandanten, Herrn Alexander Wallasch, beantrage ich ergänzend zu der bereits im Jahr 2025 gewährten Akteneinsicht sowie ergänzend zu Ihrem Schreiben vom 24.04.2025 vollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Herausgabe einer vollständigen Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO sowie Akteneinsicht in sämtliche meinen Mandanten, das Angebot alexander-wallasch.de und die hierzu geführten medienaufsichtlichen Vorgänge betreffenden Unterlagen.

Ihr Schreiben vom 24.04.2025 gibt hierfür besonderen Anlass. Darin teilen Sie mit, bei der NLM seien personenbezogene Daten meines Mandanten gespeichert, darunter ausdrücklich auch besondere Kategorien personenbezogener Daten, nämlich politische Meinung sowie religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit sich diese aus Beiträgen der Webseite www.alexander-wallasch.de ergeben.

Ferner teilen Sie mit, dass personenbezogene Daten in Akten, Dashboards, Korrespondenzen, verwaltungsrechtlichen Verfahrensakten sowie Protokollen von Gremiensitzungen der Organe der NLM verarbeitet würden und eine Übermittlung an Organe der Landesmedienanstalten, insbesondere an die Gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten und die Kommission für Zulassung und Aufsicht, stattfinde oder stattfinden könne.

Diese Auskunft ist unvollständig.

Sie benennt nur abstrakte Kategorien, nicht aber die konkret verarbeiteten Daten, die konkreten Quellen, die konkreten Empfänger, die eingesetzten Systeme, die Speicherdauer im Einzelfall, die Kriterien der Bewertung, die datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie die Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit einer fortlaufenden oder dauerhaften Speicherung medienaufsichtlicher Beobachtungen über einen Journalisten und ein
journalistisches Angebot.

Ich beantrage daher im Einzelnen:

1. Vollständige Auskunft über sämtliche personenbezogenen Daten

Bitte erteilen Sie vollständige Auskunft über sämtliche meinen Mandanten betreffenden personenbezogenen Daten, die bei der NLM, in von der NLM geführten Akten, in elektronischen Vorgangsbearbeitungssystemen, in Dashboards, in Akten- oder Dokumentenmanagementsystemen, in E-Mail-Postfächern, in Sitzungsunterlagen, in Vermerken, in Protokollen, in Vorlagen, in Beschlussunterlagen, in Datenbanken, in Ticket- oder Prüfsystemen sowie in gemeinsamen Systemen der Landesmedienanstalten verarbeitet werden.

Dies umfasst insbesondere:

1. sämtliche personenbezogenen Stammdaten meines Mandanten,
2. sämtliche zu alexander-wallasch.de gespeicherten Daten mit Personenbezug
zu meinem Mandanten,
3. sämtliche gespeicherten Beiträge, URLs, Screenshots, Archivfassungen,
Textauszüge, Bewertungen, Vermerke, Prüfnotizen, Beschlussvorlagen, Gremienunterlagen und Sitzungsprotokolle,
4. sämtliche gespeicherten Daten zu angeblichen oder geprüften politischen
Meinungen, weltanschaulichen Überzeugungen, religiösen Bezügen, politischen Einordnungen, redaktionellen Linien, publizistischen Bewertungen oder
sonstigen Zuschreibungen,
5. sämtliche internen Bewertungen, Kategorisierungen, Tags, Schlagworte, Risikoeinstufungen, Prüfvermerke, Priorisierungen, Zuständigkeitsvermerke, Statusvermerke, Wiedervorlagen und Fristen,
6. sämtliche Daten aus Beschwerden, Hinweisen, externen Meldungen, Behördenmitteilungen, Presseauswertungen, Internetrecherchen, Social-Media-Auswertungen und automatisierten oder teilautomatisierten Suchen,
7. sämtliche Metadaten der Verarbeitung, insbesondere Erhebungsdatum, Speicherungsdatum, Änderungsdatum, Bearbeiter, System, Aktenzeichen, Vorgangsnummer, Ticketnummer, Prüfkategorie, Löschfrist, Aufbewahrungsfrist
und Empfängerkreis.

Die Auskunft hat nicht lediglich abstrakte Kategorien zu benennen. Erbeten wird die konkrete Bezeichnung jedes gespeicherten Datums oder jedenfalls eine geordnete, nachvollziehbare Übersicht, aus der sich Inhalt, Quelle, Zeitpunkt, Speicherort, Zweck, Rechtsgrundlage und Empfänger ergeben.

2. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO

Da Sie selbst mitgeteilt haben, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten meines Mandanten verarbeitet werden, bitte ich ausdrücklich um Mitteilung:

1. welche konkreten Daten als politische Meinung, religiöse Überzeugung oder
weltanschauliche Überzeugung meines Mandanten erfasst wurden,
2. aus welchen Beiträgen, URLs, Screenshots, Beschwerden, Vermerken oder
sonstigen Quellen diese Daten entnommen wurden,
3. wer diese Einordnung vorgenommen hat,
4. ob die Einordnung manuell, automatisiert oder teilautomatisiert erfolgte,
5. ob hierzu Schlagworte, Taxonomien, Prüfkategorien, Klassifikatoren, KI-
Treffer, Suchbegriffe, Listen, Merkmalskataloge oder Bewertungsschemata
verwendet wurden,
6. zu welchen Zwecken diese besonderen Kategorien personenbezogener Daten
verarbeitet werden,
7. auf welche konkrete Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO sich die
NLM stützt.

Die bloße Benennung von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO genügt hierfür nicht. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten bedarf einer eigenständigen Rechtfertigung nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Ich bitte daher um ausdrückliche Mitteilung, auf welche konkrete Norm sich die NLM insoweit stützt und weshalb diese Norm gerade die Speicherung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Zuschreibungen über meinen Mandanten trägt.

3. Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit einer dauerhaften oder fortlaufenden Speicherung

Bitte teilen Sie mit, auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage die NLM meint, Aktivitäten meines Mandanten, Beiträge auf alexander-wallasch.de, politische Bewertungen, weltanschauliche Zuschreibungen oder sonstige medienaufsichtliche Beobachtungen über einen längeren Zeitraum insbesondere über Jahre hinweg, speichern zu dürfen.

Ihr Schreiben vom 24.04.2025 verweist pauschal auf Aufbewahrungsfristen und die Niedersächsische Aktenordnung.

Diese ist keine datenschutzrechtliche Grundlage. Damit ist insbesondere nicht beantwortet, ob die erstmalige Erhebung und fortlaufende Speicherung der Daten, insbesondere besonderer Kategorien personenbezogener Daten, datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine Aktenordnung kann keine eigen-
ständige materielle Erhebungs- oder Verarbeitungsermächtigung für besondere Kategorien personenbezogener Daten ersetzen.

Ich bitte daher um Auskunft:
1. ob über meinen Mandanten oder über alexander-wallasch.de eine fortlaufende
Anbieterakte, Beobachtungsakte, Vollzugsakte, Prüfakte, Monitoringakte,
ZAK-Prüfakte, Dashboard-Akte oder sonstige Dauerakte geführt wird,
2. seit wann diese Akte geführt wird,
3. welche Vorgänge darin enthalten sind,
4. welche Lösch- und Aufbewahrungsfristen hierfür gelten,
5. ob die Speicherung beitragsbezogen, anbieterbezogen, personenbezogen
oder dauerhaft beobachtungsbezogen erfolgt,
6. nach welchen Kriterien neue Beiträge, Social-Media-Aktivitäten, Hinweise
oder Beschwerden dieser Akte hinzugefügt werden,
7. ob es eine Watchlist, Priorisierungsliste, Beobachtungsliste, Trefferliste, Risi-
koliste oder sonstige Liste gibt, auf der mein Mandant, alexander-wallasch.de
oder einzelne Beiträge gespeichert sind oder waren,
8. welche konkrete Rechtsgrundlage die NLM für eine solche fortlaufende oder
dauerhafte Speicherung in Anspruch nimmt.

4. KIVI, KI-gestützte Verarbeitung und automatisiertes Monitoring

Ferner bitte ich um vollständige Auskunft darüber, ob Daten meines Mandanten, Beiträge von alexander-wallasch.de, URLs der Webseite, Social-Media-Aktivitäten meines Mandanten oder sonstige Inhalte, die meinem Mandanten zugeordnet werden, durch das KI-gestützte System KIVI oder durch andere automatisierte, algorithmische, KI-gestützte oder teilautomatisierte Systeme verarbeitet wurden.

Die Auskunft hat sich nicht auf die Frage zu beschränken, ob eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO getroffen wurde. Erfragt wird vielmehr jede automatisierte oder teilautomatisierte Erhebung, Suche, Vorfilterung, Klassifizierung, Markierung, Priorisierung, Bewertung, Ticket-Erstellung oder Übergabe zur menschlichen Prüfung.

Bitte teilen Sie insbesondere mit:

1. ob alexander-wallasch.de, einzelne URLs der Webseite, Social-Media-Kanäle
meines Mandanten oder Inhalte meines Mandanten in KIVI oder vergleichbaren Systemen erfasst, durchsucht, gespeichert, klassifiziert oder als Treffer
ausgegeben wurden,
2. zu welchen Zeitpunkten dies geschah,
3. welche konkreten Treffer, Tickets, Fallnummern, Prüfvorgänge, Screenshots,
Textauszüge, Hashwerte, URLs, Metadaten, Klassifikationen oder Bewertun-
gen gespeichert wurden,
4. welche Suchbegriffe, Kategorien, Klassifikatoren, Trainings- oder Regelmodel-
le, Prüftaxonomien, Schlagworte oder Verdachtskategorien verwendet wur-
den,
5. ob die Erfassung auf einer manuellen Eingabe, einer Beschwerde, einer an-
lassbezogenen Prüfung, einer automatisierten Suche, einem Crawler, einem
regelmäßigen Monitoring oder einer Liste beobachteter Angebote beruhte,
6. wer für den Betrieb, die Wartung, das Hosting, die technische Administration
und die Weiterentwicklung von KIVI zuständig ist,
7. welche externen Dienstleister, insbesondere technische Anbieter, Software-
entwickler, Hoster, Berater oder sonstige Auftragnehmer Zugriff auf Daten
meines Mandanten hatten oder haben,
8. ob Daten meines Mandanten an andere Landesmedienanstalten, die Gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten, ZAK, KJM, DLM, GVK, jugendschutz.net, Strafverfolgungsbehörden, Ministerien, Meldestellen, Projektpartner oder sonstige Kooperationspartner übermittelt wurden,
9. welche Speicherfristen für KIVI-Treffer, Tickets, Screenshots, Textauszüge,
URLs, Prüfergebnisse und Bearbeitungsvermerke gelten,
10. ob mein Mandant oder alexander-wallasch.de in KIVI oder einem verbundenen System als Anbieter, Quelle, Akteur, Prüffall, Risikofall, Verdachtsfall, wiederkehrender Anbieter oder sonstige Kategorie geführt wird oder wurde.

Sollte die NLM meinen, hierfür nicht allein Verantwortliche im Sinne der DSGVO zu sein, bitte ich um Mitteilung der jeweils Verantwortlichen, der gemeinsam Verantwortlichen, der Auftragsverarbeiter sowie der Rechtsgrundlagen der gemeinsamen Verarbeitung. Dies gilt insbesondere für die Gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten, die ZAK, andere Landesmedienanstalten, KIVI-bezogene Dienstleister sowie sonstige Kooperationspartner.

5. Empfänger, interne Zugriffe und Weitergaben

Bitte teilen Sie vollständig mit, welche Stellen, Personen, Organisationseinheiten, Gremien, Organe, Behörden, Dienstleister oder sonstigen Dritten personenbezogene Daten meines Mandanten erhalten haben oder Zugriff hierauf hatten.

Dies betrifft insbesondere:
1. interne Organisationseinheiten der NLM,
2. Direktor, Justiziariat, Medienaufsicht, Datenschutzbeauftragter, Pressestelle
und sonstige Fachbereiche,
3. Mitglieder oder Mitarbeiter der ZAK,
4. Gemeinsame Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten,
5. andere Landesmedienanstalten,
6. KJM, DLM, GVK oder sonstige gemeinsame Organe,
7. jugendschutz.net, soweit beteiligt,
8. externe technische Dienstleister, Hoster, Softwareanbieter, KIVI-Dienstleister,
Berater oder sonstige Auftragnehmer,
9. Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Polizei, Landeskriminalämter, Zentralstellen gegen Hasskriminalität oder Ministerien,
10. Beschwerdeführer, Hinweisgeber, Plattformen, Meldestellen oder Kooperationspartner.

Soweit eine namentliche Benennung einzelner Mitarbeiter nicht möglich sein sollte, bitte ich hilfsweise um funktionsbezogene Benennung unter Angabe der jeweiligen Organisationseinheit und der Anzahl der Personen mit Zugriff. Soweit Zugriffsprotokolle, Bearbeitungsprotokolle, Weiterleitungsprotokolle, Aktenvermerke oder Systemprotokolle existieren, beantrage ich deren Herausgabe in Kopie, soweit sie personenbezogene Daten meines Mandanten
oder die Offenlegung seiner Daten betreffen.

6. Herkunft der Daten

Bitte teilen Sie für jedes personenbezogene Datum oder jedenfalls für jede Datengruppe mit, aus welcher Quelle die Daten stammen.

Dies umfasst insbesondere:
1. direkte Erhebung bei meinem Mandanten,
2. Erhebung aus alexander-wallasch.de,
3. Erhebung aus Social-Media-Kanälen,
4. Beschwerden oder Hinweise Dritter,
5. Medienberichte, Datenbanken, Suchmaschinen, Archive oder Monitoring-
Tools,
6. Mitteilungen anderer Behörden,
7. Mitteilungen anderer Landesmedienanstalten oder gemeinsamer Organe,
8. KIVI oder sonstige automatisierte Systeme,
9. Einwohnermeldeamt oder sonstige öffentliche Register.

Für jede Quelle bitte ich um Angabe des Erhebungsdatums, des erhebenden Bearbeiters oder Systems, des Zwecks der Erhebung und der konkreten Rechtsgrundlage.

7. Datenschutzkonzept, Löschkonzept, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzung

Ich beantrage ferner Auskunft und, soweit personenbezogene Daten meines Mandanten betroffen sind, Einsicht beziehungsweise Übersendung der einschlägigen Unterlagen zu:

1. Datenschutzkonzept der NLM für medienaufsichtliche Verfahren gegen jour-
nalistisch-redaktionelle Telemedien,
2. Lösch- und Aufbewahrungskonzept für Anbieterakten, Vollzugsakten, Dash-
board-Daten, KIVI-Treffer, Beschwerden, Screenshots, Textauszüge und
Prüfvorgänge,
3. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO, soweit es die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich Telemedienaufsicht, ZAK-
Verfahren, KIVI, Dashboards, Beschwerdeverfahren und medienaufsichtliche
Prüfverfahren betrifft,
4. Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für KIVI oder andere
KI-gestützte, automatisierte oder teilautomatisierte Monitoring-Systeme, so-
weit vorhanden,
5. Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO,
soweit NLM, andere Landesmedienanstalten, Gemeinsame Geschäftsstelle,
ZAK, KJM, DLM, GVK oder sonstige gemeinsame Einrichtungen gemeinsam
personenbezogene Daten verarbeiten,
6. Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO, soweit externe Dienstleister personenbezogene Daten meines Mandanten oder Daten zu alexander-wallasch.de verarbeitet haben oder verarbeiten,
7. technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, soweit sie
die hier betroffenen Datenbestände, Systeme, Dashboards, KIVI-Tickets, Ak-
ten und Empfängerkreise betreffen.

Soweit einzelne Passagen aus Sicherheitsgründen oder wegen Rechten Dritter nicht vollständig offengelegt werden sollen, bitte ich um geschwärzte Übersendung und um konkrete Begründung jeder Schwärzung.

8. Ergänzende Akteneinsicht

Unabhängig von den Ansprüchen nach Art. 15 DSGVO beantrage ich ergänzende Akteneinsicht in sämtliche Verwaltungsakten, Nebenakten, elektronischen Akten, Handakten, Dashboard-Ausdrucke, Vermerke, E-Mails, internen Korrespondenzen, Sitzungsunterlagen, Beschlussvorlagen, Prüfberichte, ZAK-Unterlagen, Gremienprotokolle, KIVI-Tickets, Beschwerden, Hinweise, Screenshots, Trefferlisten und sonstige Unterlagen, die meinen Mandanten, alexander-wallasch.de oder die medienaufsichtliche Prüfung der Beiträge von alexander-wallasch.de betreffen.

Dies umfasst insbesondere auch:
1. Unterlagen der sogenannten ZAK-Prüfgruppe beziehungsweise der an der
ZAK-Befassung beteiligten Stellen,
2. interne Bewertungen und Entscheidungsvorlagen,
3. Kommunikation zwischen NLM und Gemeinsamer Geschäftsstelle der Lan-
desmedienanstalten,
4. Kommunikation mit anderen Landesmedienanstalten,
5. Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden oder sonstigen staatlichen Stellen,
6. Kommunikation mit externen Dienstleistern oder Kooperationspartnern,
7. Unterlagen zur Aufnahme meines Mandanten oder des Angebots alexander-wallasch.de in Dashboards, Übersichten, Falllisten, Monitoringlisten oder KIVI-
bezogene Systeme,
8. Unterlagen zu der Frage, ob und nach welchen Kriterien über Journalisten,
publizistische Anbieter oder medienrechtlich beaufsichtigte Telemedien dauerhaft Anbieter-, Vollzugs- oder Beobachtungsakten geführt werden.
Sollte die Akteneinsicht teilweise abgelehnt werden, bitte ich um eine rechtsmittelfähige Teilentscheidung unter genauer Bezeichnung der zurückgehaltenen Aktenteile und der jeweiligen gesetzlichen Grundlage.

9. Negativauskunft

Für den Fall, dass einzelne der vorstehend genannten Daten, Systeme, Empfänger, Akten, KIVI-Treffer, Dienstleister, Vereinbarungen oder Konzepte nicht existieren oder meinen Mandanten nicht betreffen, bitte ich um ausdrückliche Negativauskunft.

Ein bloßes Schweigen zu einzelnen Punkten genügt nicht.

10. Form der Auskunft, Kopien und Frist

Ich bitte um elektronische Übersendung der Auskunft und der Kopien in einem gängigen, strukturierten elektronischen Format. Soweit Akten oder Daten nur in Papierform vorliegen, bitte ich um Übersendung von Kopien oder Scans. Soweit die Daten in elektronischen Systemen, Dashboards, Ticket-Systemen oder Datenbanken vorliegen, bitte ich um Export der dort gespeicherten Datensätze einschließlich Metadaten.

Die Auskunft ist gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang dieses Schreibens zu erteilen. Sollte die NLM eine Fristverlängerung in Anspruch nehmen wollen, bitte ich um rechtzeitige Mitteilung innerhalb der Monatsfrist unter Angabe der konkreten Gründe.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung bitte ich um eine nachvollziehbare, rechtsmittelfähige Entscheidung. Ferner behalte ich mir ausdrücklich vor, Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen einzulegen sowie verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schmitz M.A.
Rechtsanwalt

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