Neulich fragte mich ein Leser wieder: „Was ist eigentlich mit diesen Landesmedienanstalten?“ Gute Frage. Und eine, die vielen Betroffenen und Außenstehenden gleichermaßen schwerfällt zu beantworten. Das ist kein Zufall. Das Dickicht aus Institutionen, Gremien, Staatsverträgen und gut dotierten Posten wurde bewusst so undurchschaubar gestaltet.
Ursprünglich sollten die 14 Landesmedienanstalten lediglich die Zulassung und Kontrolle privater Radio- und Fernsehsender organisieren – eine längst hinfällige Interimseinrichtung. Finanziert werden sie aber bis heute aus Zwangsabgaben – rund 200 Millionen Euro jährlich aus dem Rundfunkbeitrag.
Als diese Kernaufgabe immer weniger Arbeit machte, suchten sich die Anstalten mit jeweils 50 bis über 120 Mitarbeitern, vielen Juristen und fürstlichen Gehältern – der frühere bayerische Chef verdiente bis zu 320.000 Euro im Jahr, der aktuelle Thorsten Schmiege immerhin noch 230.000 Euro – neue Betätigungsfelder. Man hatte sich ans große Buffett auf Kosten der Gemeinheit gewöhnt und wollte nicht mehr es nicht mehr missen.
Also musste eine neue Rechtfertigungsbetätigung her. Und diese selbstermächtigte Daseinsberechtigung heißt: Zensur. Außerhalb parlamentarischer Kontrolle und mit Zwangsgeldern finanziert, schwingen sich diese Behörden zu Wahrheitsrichtern auf. Ihr Ziel ist klar: Sie wollen zur größten Zensurinstanz des Landes aufsteigen.
Zusammentreffen oberhalb des Kanzleramtes mit Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zeigen bereits die Richtung: Man träumt von einem Milliardenbudget, gespeist aus einer „Digitalabgabe“ der sozialen Medien, das die Landesmedienanstalten dann als „Demokratieabgabe“ in Gutsherrenart verteilen wollen.
Die Struktur ist perfide verschachtelt – Direktoren, Versammlungen, Gremien, Überorganisationen. Ein Beamten-Mikado, in dem Kritik immer nur einzelne Figuren trifft, nie das gesamte System. Genau das ist gewollt.
Besonders dreist ist die neue Rolle als Wahrheitswächter. Jetzt könnte man meinen: Aber Wahrheit sei doch schützenswert. Falsch. Es gibt keine staatlich verordnete, allgemeingültige Wahrheit. Die Annäherung an sie, der kritische Blick auf die Mächtigen – das ist die ureigene Aufgabe des Journalismus.
Echter Journalismus ist immer Opposition. Er ist regierungskritisch. Aber genau diese Kritik soll jetzt unterbunden werden.
Der Medienstaatsvertrag von 2020 – er löste den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ab – liefert die rechtliche Grundlage für diese Zensur. Seit Corona und der illegalen Massenzuwanderung wissen wir jedoch: Wahrheit lässt sich nicht per Dekret verordnen. Wer sie unterdrückt, muss und wird früher oder später die Demokratie abschaffen. In einer Diktatur ist die Unterdrückung der Meinungsfreiheit die Regel – nicht die Ausnahme.
Und der neueste Coup: Jetzt sollen „vertrauenswürdige Medien“ algorithmisch bevorzugt werden. Die Betreiber sozialer Plattformen werden gezwungen, staatlich abgenickte Medien – die sich dafür bewerben müssen – prominent darzustellen. Aber wer entscheidet, was vertrauenswürdig ist? Wieder dieselben Kreise: die Deutsche Presseagentur, die sich Millionen dafür gesichert hat, Correctiv, Bertelsmann-Stiftung und andere staatlich oder konzerngespeiste Akteure. Wenn die Wahrheit sich nicht mehr leugnen lässt, wird sie eben verboten.
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Alexander-Wallasch.de mit Rechtsanwalt Dirk Schmitz haben das nicht hingenommen. Ein Erfolg am Rande: In zweiter Instanz haben wir gerade gerichtlich durchgesetzt, dass Staatsanwaltschaften weiterhin die Nationalität von Tätern nennen müssen. Die Begründung der Zensoren – man könnte „ausländerfeindlich“ wirken – ist absurd. Wenn eine bestimmte Gruppe überproportional häufig schwere Straftaten, Vergewaltigungen und Körperverletzungen begeht, muss es auch so veröffentlicht werden. Diese Entwicklung zu verschweigen, ist keine Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, sondern eine schwere Verletzung der Pressefreiheit.
Auf Länderebene wurden hat jahrelang Kriminalstatistiken geschönt, uminterpretiert und verschleiert. Irgendwann brach der Lügenberg zusammen. Die Wahrheit von gestern wurde als Lüge enttarnt. Genau das passiert, wenn politische Ideologie über Fakten gestellt wird. Heute „vertrauenswürdig“ proklamierte Medien können morgen schon als das Gegenteil entlarvt werden – weil das „Vertrauen“ nicht auf Fakten, sondern auf politischem Willen beruht.
Das ist kein abstraktes Problem. Genau diese Behörden haben kürzlich eine „Prüfgruppe Wallasch“ aus mehreren Landesmedienanstalten gebildet, fordern die Löschung von Artikeln und Gebühren – weil wir unbequeme Fakten zur Kriminalität und anderen Themen nennen. Das zeigt: Es geht in Wahrheit nicht um „journalistische Sorgfalt“, sondern um die Unterdrückung kritischer Stimmen.
Früher wurde eine Falschmeldung durch Beschwerde, Richtigstellung, Presserat oder Gegenartikel korrigiert. Es entstand Debatte. Genau das soll jetzt verhindert werden. Besonders seit Corona haben die Zensurmaschinerien auf Twitter, Facebook und Co. gegriffen. Die Folge war nicht mehr Meinungsvielfalt, sondern Eskalation.
Viele Medien geben klein bei und löschen Artikel stillschweigend. Wir nicht. Wir bestreiten den Landesmedienanstalten grundsätzlich das Recht, Zensur auszuüben. Sie haben keine Legitimation dafür.
Die Landesmedienanstalten haben ihre ursprüngliche Aufgabe verloren. Ihre einzige verbliebene Funktion ist es, dem Staat als Zensurbehörde zu dienen – schön verpackt als „staatsfern“. Das ist perfide Heuchelei. Sie umgehen das Parlament, bauen Parallelbudgets auf und betreiben ideologische Arbeit auf Kosten des Bürgers.
Deshalb sage ich es klar und deutlich: Diese Institutionen gehören komplett abgeschafft. Sie sind nicht reformierbar, weil ihr ganzes Dasein auf der Ausweitung von Kontrolle beruht.
Wir werden diesem System mutig und couragiert weiter entgegentreten. Versprochen!
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Kommentar von F. Lo
Institutionen haben die Tendenz, sich selbst zu erhalten bzw. auszudehnen, ihren Fortbestand zu sichern. So gesehen ist es logisch und konsequent (und nachgerade klug), dass die Landesmedienanstalten, nachdem die Kontrolle des privaten Rundfunks nicht mehr so relevant schien, sich neue Aufgaben gesucht haben. Dass sie inzwischen sehr mächtig sind und sehr viele verschiedene Aufgabenbereiche ihr Eigen nennen – Aufsicht, Vielfaltssicherung, Medienkompetenz, Europäische Medienregulierung/Positionierung von EU-Gesetzesvorhaben– , ist wohl unstrittig.
Wobei die Medienkompetenz nach meinem Geschmack etwas aus dem Rahmen fällt („Mit ihren Aktivitäten zur Förderung der Medienkompetenz eröffnen die Medienanstalten Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen den Zugang zu positiven Nutzungspotenzialen der Medien – Bildung, Kommunikation, Partizipation. Sie vermitteln ihnen, Medien reflektiert zu nutzen und Risiken zu vermeiden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum präventiven Jugendmedienschutz, zur Entwicklung der Demokratiekompetenz und zum Verbraucherschutz bzw. Nutzerschutz. Neben den großen Gemeinschaftsprojekten wie Flimmo, Internet ABC oder Klicksafe fördern die Landesmedienanstalten zahlreiche landesweite und lokale Medienkompetenzprojekte in Kindertagesstätten, Schulen und Bildungseinrichtungen“), weil sie nicht auf der Angebotsseite ansetzt, sondern beim Nachfrager.
Vielleicht trifft es ja der Begriff „selbsternannte Zensurbehörden“ nicht hundertprozentig? Zensur ist ja verboten, es ist wohl mehr die umfassende KONTROLLE UND BEWERTUNG nach der Veröffentlichung von Medienangeboten. Wobei die „Weiterentwicklung der Auffindbarkeitsregulierung“ und Zuweisung von besonderem Public Value ein ganzes Stück weit hinausgehen über die Prüfung, ob bei den Inhalten alle gesetzliche Anforderungen eingehalten werden.
Medienstaatsverträge, insbesondere der länderübergreifende Medienstaatsvertag, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunk, Telemedien und digitale Plattformen in Deutschland regeln, werden von den Länderparlamenten ratifiziert (beschlossen) und von der Rundfunkkommission der Länder vorbereitet/von den Ministerpräsidenten genehmigt. Hinter dem Medienstaatsvertrag stehen also salopp gesagt viele Politiker. Gleichzeitig sitzen auch in den Medienräten der Landesmedienanstalten, wie in den Rundfunk- und Fernsehräten, Politiker. Im bayerischen Organ arbeiten zum Beispiel 50 Personen mit, darunter (12) Landtagsabgeordnete der einzelnen Parteien, ein Vertreter des Bayerischen Landkreistags, ein Vertreter des Bayerischen Städtetags, eine Vertreterin des Bayerischen Gemeindetags, ein Vertreter der Bayerischen Staatsregierung. Die Landesmedienanstalten sind also sozusagen in der offiziellen Politik stark verwurzelt, die den Umgang mit den fraglichen Medienangeboten befürwortet.
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Kommentar von T S
Juristisch interessant wäre vor allem ob der Medienstaatsvertrag - im Kern übrigens ein Gesetz auf Landesebene, sprich 16-fach vorhanden - derartige Ausweitung auf Zensur und aktive Störung konkurrierender Medien überhaupt abdeckt.
Wenn nicht dann wäre das ein guter Hebel um die Zahlung des Schundfunkschutzgelds aufgrund Vertragsverfehlung und mißbräuchlicher Verwendung zu verweigern und mit dieser Begründung Widerspruch gegen entsprechende Forderungen/Festsetzungen einzulegen, ggf. bis zum Klageweg (geht vor dem Verwaltungsgericht auch ohne Anwalt und ist i.d.R. ohne großes Kostenrisiko).
Falls doch wäre zu klären ob der Medienstaatsvertrag überhupt zulässig ist oder grob grundlegendere Gesetzen auf nationaler wie europäischer Ebene verletzt.