Volle Transparenz für meine Leser!
Die massiven Angriffe der Landesmedienanstalten gegen meine Arbeit gehen in die nächste Runde. Wir haben vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Juristen der Landesmedienanstalten haben externe Anwälte eingeschaltet. Diese Anwälte haben eine umfassende Klageerwiderung geschickt. Wir haben geantwortet: Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat mit einer nicht weniger umfassende Stellungnahme reagiert (Anhang).
Aber uns geht es dabei nicht um angebliche „Fehler“ in Artikeln. Wir stellen die Systemfrage: Darf eine öffentlich-rechtliche Behörde mit hoheitlichen Mitteln – Beanstandung, Untersagung, Zwangsgeld und Gebühren – Journalisten entlang eines vagen, privaten Berufsethos-Maßstab („anerkannte journalistische Grundsätze“) disziplinieren, während Presserat-Mitglieder nur die sanfte Selbstkontrolle genießen?
Die vier Hauptpfeiler der NLM-Verteidigung werden von RA Schmitz einer nach dem anderen zertrümmert. Die NLM beginnt dünnhäutig und moniert Formulierungen wie „systematisches bösartiges Vorgehen“.
Schmitz’ Konter: Nett versucht, aber irrelevant. Der Ton mag euch nicht gefallen – das ändert nichts an der Rechtsfrage. Scharfe Kritik an einer Aufsichtsbehörde ist selbst geschützte Meinungsfreiheit. Wer sie als Beleg für fehlende Kooperation wertet, bestätigt genau den Einschüchterungseffekt, den wir rügen.
Die NLM ereifert sich seitenlang: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG verbiete nur Vorabzensur, nachträgliche Maßnahmen seien unproblematisch.
RA Schmitz kontert: Niemand spricht von klassischer Vorzensur. Gerügt wird die funktionale, präventiv wirkende Zensur: Wer weiß, dass jede Quelleninterpretation und jede rhetorische Zuspitzung mit Untersagung und Zwangsgeld bedroht ist, passt seine künftige Arbeit automatisch an. Das ist der klassische Chilling Effect. Schmitz erinnert an die Cicero- und Lüth-Entscheidungen des BVerfG: Auch nachträgliche Sanktionen müssen sich streng an Art. 5 GG messen lassen.
Die NLM langweilt mit endlosen Zitaten zu ihrer Unabhängigkeit auf (BVerfG, VG Halle etc.).
Dirk Schmitz’ Antwort: Schön fürs Organisationsrecht. Ihr erlasst aber Verwaltungsakte, droht Zwangsgeld an und setzt Gebühren fest. Das ist hoheitliches Handeln und öffentliche Gewalt (Art. 1 Abs. 3 GG). Die angebliche Staatsferne verhindert nur direkte Ministerweisung – sie macht eure Eingriffe nicht grundrechtsfrei. Ihr seid keine harmlose Ethik-Wächterin, sondern eine Behörde mit Dienstsiegel und Vollstreckungsgewalt.
Die NLM behauptet, der Begriff „anerkannte journalistische Grundsätze“ sei durch Pressekodex und Zivilrechtsprechung klar genug.
RA Schmitz erwidert: Der Pressekodex ist kein Gesetz, sondern das Regelwerk eines privaten Vereins. Was dort eine Rüge ist, wird hier zur behördlichen Untersagung – aber nur für Außenseiter. Das schafft eine klare Zweiklassengesellschaft im Journalismus.
RA Dirk Schmitz listet akribisch die überschießenden Regeln auf: Nationalitätsnennung nur bei „begründetem öffentlichen Interesse“, Resozialisierungsrücksicht, Pflicht zur Folgeberichterstattung, Beschränkungen verdeckter Recherche und vieles mehr. Diese rein ethischen Zusatzhürden dürfen nicht per Verwaltungsakt durchgesetzt werden.
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Ihre Unterstützung zählt
Die NLM hält ihre Untersagung „in der beanstandeten Form“ für verhältnismäßig und bestimmt genug.
Schmitz: Absolut unbestimmt. Muss ich nur eine Passage ändern, ein Erratum setzen oder den ganzen Beitrag löschen? Ihr verlagert das Risiko bewusst auf den Betroffenen – „Over-Compliance durch vorsorgliche Depublikation“.
Besonders perfide: Die NLM nutzt unsere eigene öffentliche Kritik an ihr als Beweis, dass mildere Mittel nicht ausreichen. Schmitz nennt das „geradezu faschistoid“ – Kritik an der Zensurbehörde wird zum Grund für schärfere Zensur.
Die NLM wählt durchgehend die maximal belastende Lesart und ignoriert journalistische Verdichtung – „täglich“ = ständig, nicht wörtlich 365-mal.
Fazit von RA Schmitz: Das ist kein Schutz des Meinungsbildungsprozesses – das ist seine administrative Bevormundung. Der Staat darf konkrete Rechtsgutsverletzungen verfolgen, aber nicht als Wahrheitsministerium auftreten.
Deshalb beantragen wir die volle Aufhebung des Bescheids, hilfsweise die Streichung von Untersagung, Zwangsgeld und Gebühren und äußerst hilfsweise die Vorlage ans Bundesverfassungsgericht.
Wir haben geklagt. Wir weichen keinen Millimeter zurück. Denn die Pressefreiheit endet genau dort, wo eine Behörde anfängt, sie „zu schützen“. Es geht voran. Aber noch haben wir nicht gewonnen.
Der Gegenangriff braucht Ihre finanzielle Unterstützung. Ohne Ihre Hilfe können sie uns finanziell austrocknen und mundtot machen. Jeder Euro, den Sie jetzt geben, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Zensurbehörden. Mit den Angriffen sind zudem weitere unserer finanziellen Mittel gestrichen oder eingefroren worden (Google-Werbung, VG-Wort-Zahlungen usw.).
Wer unsere Klage und meine Seite unterstützt, hilft damit den Neuen Medien auch insgesamt. Rechtsanwalt Schmitz kämpft um mein Recht. Wir weichen nicht zurück! Wenn Sie die Möglichkeit haben, unterstützen Sie unseren Kampf. Und empfehlen Sie Alexander-Wallasch.de bitte weiter! Denn wenn uns über alle Angriffe hinweg immer mehr Leser finden, werden wir diesen Kampf auch gewinnen.
Stellungnahme zur Klageerwiderung von RA Dirk Schmitz
erwiderungklaegerbraunschweig.pdf [374,0 KiB]
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Kommentar von Kurt Engel
Deshalb haben die Linken, SPDGRÜNLINKE, gemeinsam zeitgleich X verlassen. Mit Meinungsfreiheit haben die es nicht so, ausser man ist deren Meinung. Mal sehen, wie lange die XAbtinenz anhält.