Verfassungswidrigkeit und selektive Vollzugspraxis – Ungleichbehandlung gegenüber Presseratsmedien

Klageschrift ungekürzt: Was Landesmedienanstalten machen, ist Verfasssungsbruch!

von Alexander Wallasch (Kommentare: 1)

Für die Pressefreiheit!© Quelle: Pixabay/Barni1, privat, Montage: wallasch

Der Staat will meine Seite verbieten lassen. Aber ich bin nur der Wahrheit, der Verfassung und mir selbst verpflichtet. Für meine Leser, Unterstützer und für den Kampf der Anwälte der Neuen Medien. Heute veröffentliche ich den kompletten Bescheid der NLM und meine Klageschrift. Ungekürzt und transparent!

Am 21. Oktober 2025 hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) einen Bescheid gegen www.alexander-wallasch.de erlassen, der in der Sache die gezielte Vernichtung der Freiheit unabhängiger kritischer Medien ist.

Schon drei Artikel – drei Sätze, drei Zahlen, drei unbequeme Thesen zu Migration und Kriminalität – reichen aus, um uns mit Zwangsgeldandrohungen (500 Euro pro Beitrag), 2.500 Euro Verwaltungsgebühr und der faktischen Untersagung ganzer Beiträge mundtot zu machen.

Das ist kein Versehen. Das ist System!

Während Mainstream-Medien und Presserat-Mitglieder de facto immun sind, picken sich die Landesmedienanstalten gezielt kritische, unabhängige, nicht systemkonforme Online-Medien heraus. Regelhaft auf Basis von NGO-Beschwerden, Trusted-Flagger-Meldungen oder parteipolitischen Hinweisen.

Das ist selektive Unterdrückung, Gleichheitsverstoß (Art. 3 GG), funktionale Vorzensur durch zukünftig flächendeckende behördliche Inhaltskontrolle – alles unter dem Deckmantel „journalistischer Sorgfaltspflicht“ (§ 19 MStV).

Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat am 19. Januar 2026 Klage erhoben. Die Klagebegründung macht glasklar: Diese Form staatlicher Aufsicht über Meinungen und journalistische Formulierungen ist verfassungswidrig.

Sie verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 GG (Pressefreiheit)
Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG (Zensurverbot)
Art. 20 Abs. 3 GG (Bestimmtheitsgebot)
Art. 3 GG (Gleichbehandlung)

Diese staatliche Aufsicht schafft genau das, was das Grundgesetz verhindern will: permanenten Rechtfertigungsdruck, massiven Einschüchterungseffekt und eine Zweiklassengesellschaft im Journalismus – regierungsnahe versus echte Medien.

Deshalb veröffentliche ich heute beides komplett und ungekürzt:

Damit jeder sehen kann, wie weit der Staat schon geht. Damit jede betroffene Stimme, jeder unabhängige Blogger, jeder Anwalt der Neuen Medien genau weiß: Das ist kein Einzelfall. Das ist das Muster.

An die Anwälte der Neuen Medien – Kollegen, die dasselbe sehen:

Nehmt bitte mit RA Dirk Schmitz Kontakt auf und sucht das Gespräch! Nehmt diese beiden umfassenden Dokumente als Munition! Nutzt sie in euren Schriftsätzen, in Parallelverfahren, in Verfassungsbeschwerden. Verlinkt sie, zitiert sie, baut darauf auf!

Wir müssen endlich zeigen, dass diese verfassungsfeindliche Praxis systematisch ist – und dass sie vor Karlsruhe keinen Bestand haben wird. Schließt euch bitte kommunikativ mit uns zusammen. Nur zusammen sind wir stark!

An meine Leser und Unterstützer:

Das hier ist kein Kampf nur um meine Seite. Es ist ein Kampf um eure Informationsfreiheit, um die letzten unabhängigen Stimmen im Netz. Jeder Euro, den ihr spendet, jede Weiterleitung, jeder Kommentar, jede Solidaritätsbekundung macht den Druck auf die Anstalten größer.

Teilt diese Veröffentlichung! Spendet für meine journalistische Arbeit!
Bleibt laut und mutig!

Euer Alexander Wallasch
21. Januar 2026

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