Nachdem wir einen Antrag auf Akteneinsicht an die Niedersächsische und weitere Landesmedienanstalten geschickt hatten, beauftragten die Juristen des Hauses eine externe Anwaltskanzlei, uns 1.200 Seiten zusammenzustellen, mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen und uns in sechs Einzelakten zuzusenden.
Die Landesmedienanstalten finanzieren sich über 200 Millionen Euro Zwangsgebühren. Die Direktoren erhalten Gehälter, die sich mit dem des Bundeskanzlers messen können. Als Richtschnur: Der Direktor der bayerischen Landesmedienanstalt etwa erhält 230.000 Euro Jahresgehalt, sein Vorgänger hatte 320.000 Euro abgerechnet.
Bei den Landesmedienanstalten sind viele Juristen tätig. Im „Prüffall Wallasch“ wurde nun von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eine externe Anwaltskanzlei beauftragt, meine 1.200-Seiten-Akte zusammenzustellen und zu schwärzen.
Und das ist nicht einmal die erste Kanzlei, die von den Zwangsgebührenjuristen dazugebucht wurde! Schon zuvor wurde eine weitere externe Kanzlei beauftragt, die Niedersächsische Landesmedienanstalt zu vertreten, nachdem diese von uns verklagt wurde. Und das alles auf Kosten des Zwangsgebührenzahlers!
Nicht nur, dass die Landesmedienanstalt hier eigene Arbeit auslagert und delegiert – hier wird es auch darum gehen, Kosten bei einer Niederlage für den Kläger in die Höhe zu treiben, um das Bedrohungspotenzial noch zu steigern.
Aber diese Akteneinsicht war trotz der massiven Schwärzungen auch ein Erfolg für uns: Schon deshalb, weil die externe Kanzlei das eine oder andere eben nicht geschwärzt hatte. So entdeckten wir zuletzt das Schreiben eines der Direktoren einer mitteldeutschen Landesmedienanstalt, der anderer Meinung war als seine Kollegen und bestätigte, dass wir sauber im Rahmen der Pressefreiheit gearbeitet haben.
Und wie erwartet, war das bei 1.200 Seiten nicht der einzige möglicherweise von diesen vulgären Schwärzungsarien vergessene Teil.
Heute Vormittag also der nächste Treffer in Akte 1/6, Seite 90, aus Juli und August 2025. Dort schreibt ein geschwärzter NLMer dem anderen – mutmaßlich ist hier schon der Direktor selbst involviert.
Die E-Mail vom 2. Juli 2025 trägt die Betreffzeile: „Youtube-Videos“. Und dort heißt es dann (XXXXX= Schwärzung):
„Aufgrund der Lage mit Alexander Wallasch hatten wir über ein Video hierzu nachgedacht, in dem wir klar machen, warum wir keine Zensur betreiben und wo der Unterschied liegt, warum journalistische Angebote bspw. Belege müssen, was sie als faktisch darstellen etc. – da kann XXXXX sicher auch guten Input dazu geben, was uns noch alles so vorgeworfen wird. XXXXX“
Ein weiterer Geschwärzter schickt dann einen Monat später im August 2025 ein Skript zum Video in die Runde. Aber wurde dieses Wallasch-Video gedreht und veröffentlicht?
Und tatsächlich betreibt die NLM einen YouTube-Kanal. Und tatsächlich erschien dort am 1. September 2025 ein Video „Journalistische Sorgfaltspflicht: Was gilt für Social Media & Creator?“. Bis heute hat der Beitrag 260 Aufrufe. Zieht man die 259 Aufrufe der NLM selbst ab und nimmt man meinen heute dazu, dann interessiert das insgesamt genau niemanden. Kommentare werden kaum geschrieben. Aber sicherheitshalber hat man dann die Kommentarfunktion zum Thema Sorgfaltspflicht gleich abgeschaltet.
Oder anders gesagt: Die NLM hat sich im Fall Wallasch offenbar auch einen YouTube-Film produziert bzw. produzieren lassen, der die Position bzw. die Vorgehensweise der NLM gegen Wallasch vertreten soll. Die Kosten dafür werden angefragt. Auch, ob und welche externe Agentur mit diesen Anti-Wallasch-Propaganda-Filmchen beauftragt wurde.
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Der YouTube-Kanal der NLM heißt „medien.recht.einfach“ – Hier sind seit 2023 bisher 32 Videos veröffentlicht worden, inklusive sogenannter „Shorts“. Der Kanal hat 191 Abonnenten. Man darf davon ausgehen, dass es die Mitarbeiter der NLM sind inklusive ein paar mehr von befreundeten Landesmedienanstalten. Insgesamt gab es 22.692 Aufrufe. Also insgesamt gerade die Hälfte jener Aufrufe, die allein das erste Video auf meinem neuen YouTube-Kanal am ersten Tag eingespielt hatte - und der läuft schon alles andere als gut, weil von uns kaum bespielt.
Aber es kommt noch wilder: Im Mittelpunkt all dieser kaum geschauten Videos steht hemdsärmelig als lustiger Erkläraugust ausgerechnet Christian Krebs, der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt in der ganzen Fülle seines mit hunderttausenden Euro Zwangsgebühren jährlich vergoldeten Daseins, der nun hier den launigen Dieter Krebs der NLM spielt.
Man muss nicht großartig spekulieren, um festzustellen, wie die Idee zu so einer ungünstigen Melange entsteht. Hierarchien bergen solche Gefahren, wenn von unten hochgeschleimt wird und der da oben nicht mehr zur kritischen Selbstbeschau antreten muss.
Und weil wir uns diese 1.200 Seiten Wallasch-Files sehr genau anschauen, haben wir auch das i-Tüpfelchen dieser Groteske gefunden:
Am 07. August 2023 soll bei der Landesmedienanstalt eine Beschwerde eingegangen sein, das Impressum von Alexander-Wallasch.de betreffend. Wörtlich heißt es da unter Eintrag Nummer 2830:
„Impressum ist fehlerhaft, da eine ladungsfähige Anschrift fehlt. Eine Postfachadresse ist keine ladungsfähige Anschrift.“
Und was findet sich nun 2023 auf dem außerhalb der NLM-Blase kaum geschauten, zu dem Zeitpunkt relativ jungen YouTube-Kanal der NLM nur wenige Monate vor dieser Beschwerde? Genau: ein Erklärvideo zum Thema „Impressum“. Knapp 13 Minuten der goldige Herr Krebs, damals noch mit grauem Sakko überm blauen Polo-Shirt, blaues Einstecktuch inklusive:
„In diesem Video geben Prof. Christian Krebs, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), und Sonja Backhaus, juristische Referentin in der NLM, Betreiber:innen von Webseiten und Social-Media-Kanälen Tipps zum Erstellen ihres Impressums und erläutern, welche rechtlichen Folgen ein Verstoß gegen die Impressumspflicht haben kann.“
Während also die Zwangsgebührenzahler die Rechnung für Anwälte, Propagandavideos und fürstliche Direktorengehälter begleichen, zeigt die NLM vor allem eines: wie man mit Zwangsgebührenmacht und fremdem Geld unliebsame Journalisten mundtot machen will – und dabei kläglich scheitert.
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Kommentar von Marco B.
Verstehe ich das jetzt richtig: Die, welche u.a. kontrolliert werden sollen - aka "Staatseinrichtungen" erklären nun quasi wie man kontrollieren soll?
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Kommentar von Ernst Viehweger
Der wunde Punkt, die Achillesferse von Propaganda und Zensurbestrebungen ist das Grundgesetz (GG). Ferdinand Kirchhof und H.G. Maaßen verletzten damals das GG unter Anleitung von Angela Merkel/CDU. Sie lockte damals K.'s Bruder Paul mit der Aussicht auf einen Ministerposten womit sein Bruder Ferdinand am BVerfG den GG-Bruch durchwinkte und Maaßen als höriger Parteisklave den Verf-Bruch zu ignorieren hatte! Denn wie steht es im GG ? der Artikel 5.1 verbietet jede Behinderung beim Empfang öffentlicher Sender, z.B. durch Gebühren. Die Grenzen setzen "allgemeine Gesetze", - aber diese dürfen ausdrücklich genannte Eigenschaften der Grundrechte nicht verbiegen, nicht einmal antasten. Steht im Art. 19.2, - wörtlich. Merkel verstieß also vorsätzlich und aktiv gegen das GG. Das BVerfG handelte gegen das GG und der Verfassungsschutz ignorierte es. Dafür bekommt Merkel jetzt noch den Friseur auf Staatskosten.
Soviel Regierungskriminalität, Falschheit und Heuchelei müssen deutsche Bürger erdulden - und dazu schweigen! Soviel zu "unserer Demokratie".
Wenn Merkels "Haushaltsabgabe" entfällt, bin ich sicher, dass dafür der Staat einspringt. Allerdings kaum in voller Höhe wie jetzt und außerdem sind dann Rechnungshöfe kontrollberechtigt. Dann sieht es für den von Vielen als Propagandaschleuder bezeichneten Ö(R?)R finanziell "etwas" anders aus. Auch mit "Landes-Medien-Anstalten" die sich aber jetzt schon um ihre Landesmedien - und um nichts Anderes - kümmern sollten!