Erschienen bei Mulitpolar :
Der Journalist Alexander Wallasch klagt gegen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM). Diese verlangt von ihm, dass er drei Artikel von seiner Website entfernt, sein gesamtes Angebot von mehr als 3.000 Artikeln auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht prüft und eine Gebühr in vierstelliger Höhe zahlt.
Wallasch hatte zuletzt großen Anteil an der Aufdeckung verschiedener Verfehlungen des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer (parteilos). „Wir haben gegen den Bescheid Klage erhoben und müssen diese jetzt begründen“, bestätigt Wallaschs Anwalt Dirk Schmitz auf Nachfrage von Multipolar.
Es ist der zweite bekannt gewordene Fall, der Klage eines Betroffenen gegen den Bescheid einer Landesmedienanstalt. Das Online-Magazin „Nius“ hat bereits 2024 gegen die Beanstandung eines Artikels durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg geklagt.
Wie Multipolar vom zuständigen Verwaltungsgericht Berlin erfuhr, ist noch kein Termin für das Verfahren anberaumt. Geplant sei ein Termin im kommenden Jahr. Hintergrund ist der Medienstaatsvertrag, der den insgesamt 14 Landesmedienanstalten in Paragraf 19 die Aufgabe gibt, Online-Medien bezüglich der „Einhaltung anerkannter journalistischer Grundsätze“ zu überwachen.
Die Landesmedienanstalten haben zusammengenommen seit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags im November 2020 bis zum November dieses Jahres nach Angaben eines Sprechers insgesamt 94 Hinweisschreiben verschickt. Auch Multipolar hat im August 2024 ein solches erhalten und angekündigt, die Forderungen der zuständigen Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen nicht umzusetzen.
Formelle Beanstandungen gab es nur in wenigen Fällen, wobei das Online-Medium „Apolut“ die Frist zur Klage verstreichen ließ und die Bearbeitungsgebühr von insgesamt 4.000 Euro zahlen musste.
Experten wie der Medienrechtler Christoph Fiedler halten das Vorgehen der Landesmedienanstalten für verfassungswidrig. Die journalistische Sorgfaltspflicht ist „weder für sich genommen rechtlich sanktionierbar“ noch darf sie durch eine „ordnungsbehördliche Aufsicht über die Redaktionen überwacht“ werden, stellt Fiedler fest.
Das Eingriffsrecht der Landesmedienanstalten über die Sorgfaltspflicht sei eine „unverhältnismäßige Beschränkung redaktioneller Presse- und Medienfreiheit“ und deshalb mit Artikel 5 des Grundgesetzes („Eine Zensur findet nicht statt“) „unvereinbar und verfassungswidrig“, schreibt der Professor für Medienrecht an der Universität Leipzig in einem juristischen Standardwerk zum Medien- und Informationsrecht.
In dem Bescheid der NLM werden laut Alexander Wallasch drei Artikel konkret genannt, in denen er gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen haben soll. In einem Artikel hatte er eine Excel-Tabelle missinterpretiert, wie er selbst sagt und mittlerweile auch berichtigt hat.
Weiterlesen nach der Werbung >>>
Ihre Unterstützung zählt
Der zweite beanstandete Artikel kritisiert die „Bertelsmann Stiftung“, die mehr Zuwanderung als Mittel gegen den Fachkräftemangel gefordert hatte. Wallasch zieht in dem Artikel eine Verbindung zwischen Zuwanderung und einer Zunahme von Messerangriffen in Deutschland. Die Medienanstalten sehen den Text als „negativ generalisierend gegen Migranten“. Er könnte als diskriminierend angesehen werden und gegen den Pressekodex verstoßen. Zudem soll ein Artikel über den Attentäter auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt eine ganze Gruppe von Menschen stigmatisieren.
Wallasch hatte bereits im Frühjahr ein Hinweisschreiben der NLM erhalten, in dem ihm ein fehlerhaftes Impressum und der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht bei vier Beispielartikeln vorgeworfen wurde – einer davon wird jetzt nicht im Bescheid aufgeführt.
Wallasch ergänzte wie gefordert das Impressum um eine ladungsfähige Adresse, nachdem er zuvor nach eigener Aussage zum Schutz nur eine Postfachadresse angegeben hatte. Die Artikel blieben aber online.
Die NLM leitete daraufhin ein formelles Verfahren ein, für das die gemeinsame Kommission für Zulassung und Aufsicht der 14 Landesmedienanstalten zuständig ist. Eine Prüfgruppe aus fünf Anstalten empfahl einstimmig die Beanstandung. In der Kommission wurde sie schließlich mit elf Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.
Vor der Entscheidung hatte Alexander Wallasch im Sommer eine Selbstverpflichtungserklärung beim Presserat abgegeben. Bei der Annahme wären die Landesmedienanstalten nicht mehr für die Aufsicht zuständig.
Allerdings lehnte der Presserat diese Selbstverpflichtung ab. „Die Teilnahme an der Freiwilligen Selbstregulierung der Presse steht Zeitungen, Zeitschriften und Telemedien der Presse offen, deren Inhalte durch professionelle Redaktionen nach journalistischen Standards hergestellt werden“, erläuterte eine Sprecherin gegenüber Multipolar.
Die genannten Kriterien habe der Presserat im Fall der Website von Alexander Wallasch nach einer ersten Prüfung als nicht vollständig erfüllt gesehen. Auch drei weitere Anfragen von Online-Redaktionen zur Selbstverpflichtung seien dieses Jahr abgelehnt worden. Von den insgesamt zehn Anträgen 2025 sei einer angenommen worden, in drei Fällen warte man auf Antwort aus den Redaktionen und in zwei habe es noch keine Entscheidung gegeben, heißt es vom Presserat.
In eigener Sache:
Unser Gegenangriff braucht Ihre finanzielle Unterstützung. Ohne Ihre Hilfe können sie uns finanziell austrocknen und mundtot machen. Jeder Euro, den Sie jetzt geben, ist ein Schlag ins Gesicht dieser Zensurbehörden. Mit den Angriffen sind zudem weitere unserer finanziellen Mittel gestrichen oder eingefroren worden (Google-Werbung, VG-Wort-Zahlungen usw.).
Wer unsere Klage und meine Seite unterstützt, hilft damit den Neuen Medien auch insgesamt. Rechtsanwalt Schmitz wird in den kommenden Tagen umfassend Auskunft über die Gesamtstrategie geben. Wenn Sie die Möglichkeit haben, unterstützen Sie unseren Kampf. Und empfehlen Sie Alexander-Wallasch.de bitte weiter! Denn wenn uns über alle Angriffe hinweg immer mehr Leser finden, werden wir diesen Kampf auch gewinnen.
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen. Aufgrund von zunehmendem SPAM ist eine Anmeldung erforderlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zur Anmeldung
Kommentare
melden
Kommentar von S Benayas
Man ist doch inzwischen eher geneigt zu fragen was von dieser Regierung und ihren Gehilfen sich noch auf dem Boden der FDGO bewegt . . .
melden
Kommentar von F. Lo
Ich habe gewisse Probleme mit der „journalistischen Sorgfalt(spflicht)“. Laut Merkblatt der Medienanstalten „Journalistische Sorgfalt in Online-Medien“ „schauen die Landesmedienanstalten bei ihrer Prüfung nicht darauf, ob die Angebote inhaltlich richtig oder falsch sind. Es kommt auch nicht darauf an, wer das Angebot betreibt oder ob eine Information aus ihrer Sicht stimmt oder gar gefällt. Vielmehr geht es um die Frage, ob sich derjenige, der eine Information verbreitet, sorgfältig darum gekümmert hat, ihren Inhalt, ihre Herkunft und Wahrheit zu prüfen. …“
Sorgfalt dürfte für den Normalbürger heißen: Grafiken/Bilder nicht objektiv falsch interpretieren, Zitate nicht fehlerhaft oder bewusst unvollständig wiedergeben, einen Mindeststandard an Ausgewogenheit gewährleisten, d.h. die Gegenseite nicht mit Absicht komplett falsch verstehen, ans Messer liefern. Wer sich nach diesen Prinzipien richtet, darf dann aber schwerlich angeklagt werden, etwas „Falsches“ zu sagen bzw. schreiben, zumal Werturteile, Meinungsäußerungen, Prognosen immer auch subjektiv sind.
Wenn aber, ich zitiere aus dem Beitrag oben, ein Text nach Ansicht der Landesmedienanstalten als „negativ generalisierend gegen Migranten“ und „als diskriminierend angesehen werden“ könnte“, bedeutet das in meinem Verständnis, dass von Außenstehenden/einer Prüfinstanz sehr wohl inhaltliche Wertungen jenseits der eigentlichen Sorgfaltspflicht vorgenommen werden. (= Migranten werden wohl falsch dargestellt.) Also wird doch tendenziell beurteilt, ob ein Angebot „inhaltlich richtig oder falsch“ ist.(?)
Unstrittig steckt im Bertelsmann-Beitrag von Herrn Wallasch ein negatives Bild über Teile von Migranten. Andererseits könnte man die Bertelsmann-Studie als Gegenpol sehen, der eine eher einseitig „positiv generalisierende“ Einschätzung von Migration vornimmt. Man kann nicht nur negativ diskriminieren, sondern auch ein zu positives Bild zeichnen. Eine Überschrift wie „Experten schlagen Alarm: Arbeitsmarkt braucht Zuwanderung“ greift natürlich auch nur einen sehr spezifischen, netten Aspekt aus dem Generalthema Migration heraus, ist insofern auch Realitäts-verzerrend, weil sie eben kein Gesamtbild von Zuwanderung vermittelt. Das dürfte aber kaum presserechtlich belangt werden.
melden
Kommentar von T S
Mir stellt sich die Frage in wie weit die Forderung der Landesmedienschikanierungsanstalten überhaupt Substanz hat. Ein Artikel wurde zeitnah korrigiert, somit erledigt. Ein weiterer wurde gar nicht benannt, kann somit gar nicht gegenständlich sein. Die übrigen beiden hab ich mir nochmal durchgelesen: Durchaus scharf und z.T. polemisch im Ton, aber die Herkunft vieler Täter ist ein Fakt wie viele Statistiken und Berichte inkl. der Polizeiportale andernorts belegen und es wurde nirgends behauptet daß das alle Menschen selber Herkunft betrifft.
Wollen die Anstalten etwa behaupten daß die Berichte gegen die Würde der Täter verstoßen, mithin deren Interessen höher werten als diejenigen der Opfer? Oder stören sich die Anstalten daran daß die beiden Texte deutlich aufgreifen wie breit der politmediale Klüngel lückt und lügt? Wenn ja dann bedeutet das nur: Getroffene Hunde beißen.
Grotesk ist die Begründung "deren Inhalte durch professionelle Redaktionen nach journalistischen Standards hergestellt werden", denn Woche für Woche sammele ich dutzende Belege wie Schundfunk und Quantitätsjournaillen diese brechen oder nach eigenem Gesinnungsdünken auslegen - da wurde weder Presserat noch Landesmedienanstalten oder Rundfunkrat aktiv.
Tiefer beleuchten sollte man mal wie sehr sich die einstige gerätebezogene GEZ-Abgabe immer weiter ausdehnt und nun funk- und fernsehfremde Inhalte (presseartige Texte, soziale Netzwerke, Videoportale, Computerspiele, Faktenschrecker,...) einschließt - während quantitätsjournaillisch laut herumgeheult wird wie klamm die Kasse des öffentlich-schlechtlichen Schutzgeldschundfunks doch sei.