Nach der Aufdeckung der Staatsaffäre Weimer droht die publizistische Vernichtung

Zensurbehörden jagen mich mit KI und Hunderten Mitarbeitern – für drei Artikel aus über dreitausend

von Alexander Wallasch (Kommentare: 3)

Der Wallasch soll endlich aufgeben und löschen ….© Quelle: Grok und privat, Montage: Wallasch

Monatelang durchforsteten fünf Landesmedienanstalten mit KI mein 3500-Artikel-Archiv – und fanden gerade mal drei Texte zum Beanstanden. Jetzt drohen sie mit Löschung, hohen Strafen und sogar Erzwingungshaft. Ein Skandal, der eskalierte, nachdem meine Recherchen die Staatsaffäre Weimer aufdeckten.

In den vergangenen zehn Jahren schrieb ich mehr als fünftausend Artikel. Davon bald zweitausend bei Tichys Einblick und anderen Portalen und inzwischen über 3.500 Artikel auf Alexander-Wallasch.de.

Die sich aus bald 200 Millionen Euro Zwangsgebühren finanzierenden 14 deutschen Landesmedienanstalten (LMA) gehen jetzt seit 2021 davon aus, dass sie die Medienstaatsvertrag dazu ermächtigt, Portale wie Alexander-Wallasch.de zu zensieren und massiv zu sanktionieren – von Geldstrafen bis zu angedrohten Erzwingungshaftstrafen.

Dass diese – je nach Bundesland – aus etwa 20–100 Mitarbeitern bestehenden LMA jetzt neue Veröffentlichungen verhindern und tausende ältere Artikel am liebsten sofort löschen lassen wollen, davon hatte ich bereits in mehreren Artikeln berichtet.

Mittlerweile haben sich sogar mehrere dieser LMA zusammengetan mit dem Ziel, mich publizistisch zu vernichten. Rechtsanwalt Dirk Schmitz und Team befassen sich seit Monaten intensiv mit dem Vorgehen der Zensurbehörden gegen Alexander-Wallasch.de.

Aber wie gehen die LMA konkret gegen meine Arbeit vor? Zunächst durchforsten sie intensiv mein gesamtes Archiv. Damit beschäftigt sind mittlerweile fünf Landesmedienanstalten mit insgesamt ein paar hundert Mitarbeitern. Zusätzlich steht den LMA eine Künstliche Intelligenz (KI) zur Verfügung, die wie in einem Science-Fiction-Film mein gesamtes aus etwa 3.500 Artikeln bestehendes Portal akribisch durchleuchtet.

Wir sind allerdings der Rechtsauffassung, dass die LMA überhaupt nicht befugt sind, auch nur ein Wort meiner journalistischen Arbeit zu zensieren und zu sanktionieren. Dennoch wurden und werden wir gezwungen, uns mit fortschreitenden Verfolgungsmaßnahmen auseinanderzusetzen.

Ganz konkret: Die LMA samt Mitarbeitern und KI-Verfolgung haben sich nach monatelanger Beschäftigung (Wallasch füllt dort mittlerweile Aktenordner mit hunderten von Seiten) mit Alexander-Wallasch.de zunächst gerade einmal vier Artikel aus 3.500 Artikeln herausgesucht und diese zur Löschung bzw. Übernahme von Zensurmaßnahmen aufgefordert.

Ein bedrohlich klingender, im Ungefähren gehaltener Nachsatz suggeriert weit mehr Verstöße. Freilich ohne mit einer Silbe zu benennen, was man quantitativ gelöscht oder korrigiert haben möchte:

„Die vorgenannten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen nur der Verdeutlichung der Verstöße.“

Das alles haben wir nach gründlicher Beratung auch grundsätzlich abgelehnt. In einem Folgeschreiben der LMA blieben von den besagten zensierten Artikeln aus 3.500 gerade noch zwei über, die man weiterhin von meiner Seite gelöscht oder bearbeitet haben wollte. Von den ursprünglich vier Artikeln beschäftigten sich zwei mit der illegalen Massenzuwanderung und zwei weitere mit den Verbrechen des Corona-Regimes.

Bezeichnenderweise bleiben nur die Artikel zur illegalen Massenmigration. Die Zensur an den Corona-Artikeln wurde nicht weiterverfolgt. Darunter auch eine Fotodokumentation von schlimmsten Hautausschlägen einer Frau, welche kurz nach deren mRNA-Impfungen auftraten.

Die vereinten Landesmedienanstalten verzichteten zudem darauf, weiter anzuzweifeln, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt überproportional Geimpfte an Corona erkrankten: Ein Eingeständnis?

Jedenfalls wurden bereits 50 Prozent der Auswahl fallengelassen. 50 Prozent von vieren, die laut LMA nur „der Verdeutlichung der Verstöße“ dienen sollen. Aber was für eine Verdeutlichung soll das sein, wenn doch die Hälfte von vier beanstandeten Artikeln bereits fallengelassen wurde?

Die beiden Corona-kritischen Artikel wurden in einem Schreiben von Anfang Juni 2025 bereits fallengelassen, dafür kam ein weiterer Artikel zur illegalen Massenzuwanderung dazu, der von mir aber erst nach der ersten Zensurbeschwerde der LMA veröffentlicht wurde.

Zu den beiden verbleibenden und dem einen neu hinzugekommenen Artikeln aus 3.500 äußerten wir uns ausnahmsweise einmal exemplarisch schriftlich. Versehen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass wir bereits die Zuständigkeit der LMA nicht anerkennen.

Die Arbeitsweise der LMA kann man sich lebhaft vorstellen: Da mühen sich Mitarbeiter und KI auf der Jagd danach, Wallasch etwas Zensurfähiges nachzuweisen. Aber nicht nur, dass es grundrechtlich überhaupt keine Zensur geben darf: Die LMA scheitern kläglich daran, überhaupt etwas zu finden und müssen bei vier aus 3.500 bereits zwei wegstreichen!

Dann passierte monatelang lange nichts. Man war sich offenbar des Scheiterns auf ganzer Linie bewusst, so wie man intern die hohen und kontinuierlichen Sorgfaltsansprüche bei Alexander-Wallasch.de natürlich anerkennen musste.

Dann die Eskalation: Bezeichnenderweise direkt mit der Staatsaffäre Wolfram Weimer, welche Alexander-Wallasch.de über viele Wochen recherchiert und aufgedeckt hatte, schickten die LMA einen Bescheid inklusive tausender Euro Aufwandsentschädigung für die Arbeit der LMA samt Androhung eines hohen Strafgeldes pro beanstandeten Artikel und Erzwingungshaft bei Weigerung.

Bezeichnenderweise waren die LMA nicht einmal intern einig, bei einer Abstimmung über den folgenden Bescheid gab es Gegenstimmen und Enthaltungen! Es fühlten sich demnach selbst in den Landesmedienanstalten einige relevante Mitarbeiter nicht wohl bei der Kampagne gegen Alexander-Wallasch.de. Sie wissen, was sie tun!

Zur Erinnerung: Wir sind bei drei Artikel aus einem Archiv von etwa 3.500 Artikeln. Das sind < 1 Promille! Und gemessen am enormen Aufwand, der dafür betrieben wurde, ausgerechnet mir eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zu unterstellen, erscheint grotesk.

Unnötig zu erwähnen: Wer meine Artikel in den letzten Jahren verfolgt und gelesen hat, der weiß um die Unmengen von Quellen und Verlinkungen, die nicht wenige Leser teilweise als anstrengend empfinden, weil ihnen meine Arbeit zu akribisch vorkommt. Von der Sorgfalt und Intensität der Beschäftigung mit dem Thema illegale Massenmigration ausgehend, wehre ich mich nicht dagegen, als Migrationsexperte bezeichnet zu werden. Machen die Zensoren der LMA aber auch nicht. Sie nehmen es ersatzweise von sich selbst an.

Gerade einmal zwei von vier von den LMA ursprünglich angezeigten Artikeln plus einen nachträglich dazugebuchten, die sich kritisch mit der illegalen Massenmigration befassen, sollen nun dazu dienen, mich zu zwingen, mein gesamtes Archiv zu löschen und meine Arbeit einzustellen, wenn ich nicht finanziell ruiniert werden oder gar in Erzwingungshaft landen will.

Um welche drei Artikel handelt es sich konkret und was ist die Kritik daran?

Artikel vom 03. April 2025 – „Schockierend: Über 400 nichtdeutsche Tatverdächtige unter 6 Jahren bei Sexualstraftaten“
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/schockierend-ueber-400-nichtdeutsche-tatverdaechtige-unter-6-jahren-bei-sexualstraftaten

Da ist jener ersatzweise für die beiden gestrichenen Corona-kritischen Artikel hinzugekommene Wallasch-Text. Erste Besonderheit hier: Es ist hier überhaupt erst einer intensiven Quellenlage im Artikel selbst zu verdanken, dass die LMA die Herleitung nachverfolgen konnte.

Hier haben sich von „Anhörung“ der LMA bis zum „Bescheid“ die Erläuterungen zur Zensur immer umfangreicher gestaltet – jeder noch einmal neu hinzugezogene LMA-Mitarbeiter durfte sich offenbar daran versuchen. Aber am Ende reichte es nicht einmal für eine einstimmige Entscheidung, den Bescheid mit den Strafzahlungen gegen mich loszuschicken!

Um mal im Kern zu verstehen, wie kryptisch und mit welchem Vernichtungswillen die LMA hier vorgehen, eine Kostprobe etwa aus den formellen Voraussetzungen im Bescheid:

„Die Anwendung des § 109 Abs. 1 Satz 1 MStV ist nicht gemäß § 109 Abs. 1 Satz 4 MStV ausgeschlossen. Gem. § 109 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 MStV gilt § 109 Abs. 1 Satz 1 MStV nicht für Verstöße gegen § 19 Abs. 1 MStV von Anbietern im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 MStV. Vorliegend handelt es sich nicht um ein Angebot i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 MStV, da es insbesondere nicht vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse der Anbieterin wiedergibt. Die Formulierung „insbesondere“ in § 19 Abs. 1 Satz 1 MStV ist nicht als Regelbeispiel zu verstehen.“

Und konkret zum Artikel selbst aus dem Bescheid:

„Zwar ist in der Tabelle in der Altersgruppe der unter 6-Jährigen ein Tatverdächtiger in der Oberkategorie „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB“ vermerkt. Anschließend wird dieser Tatverdächtige jedoch nicht in die Unterkategorie eines Verdachts auf eine „Vergewaltigung § 177 Abs. 6, 7, 8 StGB“ eingeordnet, sondern in den Verdachtsbereich „Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall §§ 177 Abs. 1, 2, 4, 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB“ und sodann noch konkreter in den Bereich „Sexuelle Nötigung im besonders schweren Fall § 177 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7, 8 StGB“. Die in § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB legaldefinierte Vergewaltigung ist von diesen Unterkategorien gerade nicht erfasst.“

Oder verständlich ausgedrückt: Es gab offenbar nicht 400 aktenkundig gewordene nichtdeutsche Tatverdächtige unter 6 Jahren bei Sexualstraftaten, sondern 200. Die polizeiliche Statistik hatte bei Geschlecht drei Geschlechter aufgeführt (m/w/x) und Alexander-Wallasch.de war bei x nicht aufgefallen, dass es sich hier um die Summe aus m/w handelte. Wir hatten x gelesen als „nicht angegeben“. „Diverse“ schlossen wir bei unter Sechsjährigen aus. Es waren also 200 Fälle nichtdeutscher Tatverdächtiger unter 6 Jahren bei Sexualstraftaten.

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Rechtfertigend für die Zensurmaßnahme wird hier die öffentliche Meinung hinzugezogen und damit immerhin ein erheblicher Einfluss von Alexander-Wallasch.de behauptet und attestiert. Und das von einem Artikel, der – Monate nach seiner Veröffentlichung – und aufgrund täglich neu hinzukommender Artikel kaum noch Leser findet.

Dazu heißt es im Beschied:

„Zwar berichtet der Artikel nicht über individuelle Tatverdächtige, allerdings befasst er sich mit dem sensiblen Bereich von Kriminalität im Kontext von Migration und „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Fehlerhafte Darstellungen in diesem Bereich können erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Meinungsbildung haben.“

Aber was ändert das an der verstörenden Aussage insgesamt? Und natürlich lässt sich das berichtigen. Aber auf Zuruf einer Zensurbehörde, die sich dann regelmäßig und womöglich mit wachsendem Personal um jeden einzelnen Artikel bemüht, diesen zu diskreditieren? Zuletzt hat man dann einen festen Aufseher, den man noch bezahlen muss, wenn man weiter existieren will?

In den vergangenen zehn Jahren brauchte es keine Fachleute, um zu erkennen, welchen ideologischen Unsinn die etablierten Zeitungen geschrieben haben; das erkannten die Leser dieser Gazetten in Massen und waren dann keine Leser mehr. Wo bleiben hier die massenhaften Bescheide der LMA an die Portale dieser etablierten Medien?

Ach halt: Die Teilnahme am Presserat befreit diese Medien von solchen semi-staatlich organisierten Hetzjagden gegen die Meinungsfreiheit! Ausgerechnet jene, die auf die Meinungsfreiheit verzichten, befreien sich von Sanktionen gegen die Meinungsfreiheit.

Aber Portale wie Alexander-Wallasch.de werden ohne Begründung von der Teilnahme am Presserat ausgeschlossen. Dass „Spiegel“, „Stern“, „Zeit“ und „Welt“ oft den größten Unsinn schreiben, erkennen die Leser. Aber sie werden dafür nicht zensiert oder mit hohen Geldstrafen belegt. Oder anders ausgedrückt – für sie gilt einfach weiterhin das Grundgesetz: Eine Zensur findet nicht statt!

Abschließend noch zu den anderen beiden verbleibenden zensierten und mit hohen Geldstrafen belegten Artikeln:

Artikel vom 26. November 2024 – „Die Bertelsmann Stiftung und eine faustdicke Fachkräftelüge“
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/die-bertelsmann-stiftung-und-eine-faustdicke-fachkraefteluege

Hier geht es der LMA im Wesentlichen darum, dass die Aussage, dass Messerangriffe „täglich und überwiegend von Syrern und Afghanen“ geführt werden, verfälscht und nicht wahrheitsgetreu sei. Die LMA lässt hier auch eine Aussage aus meiner Stellungnahme nicht gelten, wo ich einen Artikel der NZZ als Zeugen aufrufe, der sei nämlich nach dem beanstandeten Artikel erschienen.

Und weiter schreiben die LMA im Bescheid:

„Die Zahlen aus den Antworten der Bundesregierung, auf welche der in der Stellungnahme genannte Artikel Bezug nimmt, beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei. Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeitsverteilung von Bundes- und Landespolizei kann eine Statistik der Bundespolizei nicht als repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik dargestellt werden.“

Mal davon ab, dass man auch hier inhaltlich durchaus anderer Auffassung sein und argumentieren kann, wenden Sie als Leser solchen Maßstab bitte mal auf die Berichterstattung der ÖR- und etablierten Medien an. So viele Sachbearbeiter gibt es gar nicht, die müsste man aus dem Ausland einfliegen lassen.

Bleibt Artikel Nr. 3 vom 21. Dezember 2024 – „Der Saudi-Terrorist soll AfD-Anhänger sein und die Erde ist eine Scheibe“
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/der-saudi-terrorist-soll-afd-anhaenger-sein-und-die-erde-ist-eine-scheibe

Hier heißt es pauschal im Bescheid der LMA:

„Die Aussagen des Anbieters in der genannten Passage bezüglich „täglichen Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen“ von Zuwanderern überwiegend mit arabisch-muslimischem und muslimisch-afrikanischem Hintergrund verstoßen gegen das Gebot der sorgfältigen Recherche und gegen die Pflicht zur wahrheitsgetreuen sowie unverzerrten Darstellung.“

Und weiter:

„Der Anbieter beschreibt – veranschaulicht durch die Angabe „täglich“ – eine konkrete Zahl an verübten Straftaten, wodurch mindestens 365 Vergewaltigungen sowie „Gruppenvergewaltigungen“ durch Zuwanderer jährlich unterstellt werden.“

Anschließend erklären die LMA im Bescheid, dass es 2022 nur 220 verurteilte Nichtdeutsche waren (36,97 %) und im folgenden Jahr bei 266 Verurteilungen (38,66 %) bei Nichtdeutschen.

Das kann man sich eigentlich kaum ausdenken. Hatte ich schon erwähnt, dass die Führung der Sonderkommission gegen Wallasch an die LMA Berlin-Brandenburg übertragen wurde? Also jener LMA, der Wolfram Weimer viele Jahre lang angehörte? Zuletzt war die Chefin dieser LMA zu Gast beim Noch-Kulturstaatsminister Weimer auf dem Dach des Kanzleramts.

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